München ist eine hundefreundliche Stadt, in der grundsätzlich das Prinzip des Freilaufs gilt. Das bedeutet, dass Hunde im Stadtgebiet meist ohne Leine laufen dürfen – aber eben nicht überall. Die Regelungen sind vielfältig und können auf den ersten Blick verwirrend erscheinen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen und spezielle Bereiche, in denen ein Leinenzwang besteht oder Hunde gar nicht erlaubt sind. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Orte und Situationen, in denen Sie Ihren vierbeinigen Freund anleinen oder sogar zu Hause lassen müssen, basierend auf den geltenden Vorschriften in München.

Wo Hunde in München an die Leine müssen
Obwohl der Freilauf der Grundsatz ist, gibt es viele Gebiete, in denen eine Anleinpflicht besteht. Diese Regelungen sind nicht immer einheitlich und ergeben einen regelrechten „Flickenteppich“ aus verschiedenen Verordnungen und Gesetzen.
Öffentliche Grünanlagen und Parks
Die Grünanlagensatzung der Stadt München legt fest, wo Hunde in öffentlichen Grünflächen erlaubt sind und wo nicht. Insbesondere in folgenden Bereichen gilt ein striktes Verbot oder ein Leinenzwang:
- In mit „grünen Pollern“ gekennzeichneten Spiel- und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden. Diese Bereiche sind für spielende Kinder und ruhesuchende Menschen gedacht.
- Auf Kinderspielplätzen sind Hunde ebenfalls nicht erlaubt.
- Auf den Wegen innerhalb dieser Grünanlagen müssen Hunde an der Leine geführt werden.
- Im gesamten Westpark gilt auf allen Wegen eine generelle Anleinpflicht.
Ein weiterer wichtiger Park ist der Englische Garten. Da er eine „staatliche Parkanlage“ ist, fallen die Regeln hier unter die Zuständigkeit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Grundsätzlich sehen die dort geltenden Anlagenvorschriften ein Leinengebot vor.
Unterwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) mit Hund ist in München ebenfalls klar geregelt. Gemäß den Mitnahmeregelungen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) müssen Hunde grundsätzlich an der kurzen Leine geführt werden. Dies gilt in allen Fahrzeugen (Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn).
Zusätzlich zum Leinenzwang kann unter bestimmten Umständen auch ein Maulkorbzwang bestehen. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen geeigneten Maulkorb tragen. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze), die in geeigneten Behältnissen wie Handgepäck transportiert werden, sind von diesen Regeln oft ausgenommen, sollten aber dennoch sicher untergebracht sein.
Für bestimmte Hunderassen gibt es im MVV sogar ein generelles Beförderungsverbot. Kampfhunde dürfen weder in den Fahrzeugen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes noch in die S- und U-Bahnhöfe mitgenommen werden.
Regeln an Bahnhöfen und in Zügen
Auch an Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bahn gelten spezielle Regeln für Hunde. An Bahnhöfen und auf den dazugehörigen Vorplätzen der Deutschen Bahn müssen Hunde aus Sicherheitsgründen immer an die Leine genommen werden.
In den Zügen selbst hängt die Regelung von der Größe des Hundes ab. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) dürfen in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) kostenlos als Handgepäck mitgenommen werden. Größere Hunde, die nicht als Handgepäck transportiert werden können, müssen angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sein. Hier ist also sowohl Leine als auch Maulkorb verpflichtend.
Spezielle Bereiche mit Leinenzwang
Neben Parks und dem öffentlichen Nahverkehr gibt es weitere Bereiche im Stadtgebiet, in denen Hunde, insbesondere größere oder als gefährlich eingestufte Hunde, angeleint werden müssen. Die Hundeverordnung der Stadt München, die seit dem 11.07.2013 in Kraft ist, legt hierfür detaillierte Regeln fest.
Regelungen für große Hunde
Die Verordnung definiert „große Hunde“ als erwachsene Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm. Unabhängig von der Schulterhöhe gelten auch erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge als große Hunde im Sinne dieser Verordnung.
Für diese großen Hunde gilt ein Leinenzwang an folgenden Orten:
- Innerhalb des Altstadtrings.
- In ausgewiesenen Fußgängerzonen.
- In verkehrsberuhigten Bereichen.
- Bei allen öffentlichen Märkten.
- Bei allen öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen.
- Im unmittelbaren Umgriff von Kinderspielplätzen.
An diesen Orten müssen große Hunde an einer Leine geführt werden, die nicht länger als zwei Meter sein darf.
Regelungen für Kampfhunde
Für Kampfhunde gelten in München besonders strenge Regeln. Hunde, die als Kampfhunde eingestuft sind und kein gültiges Negativzeugnis vorweisen können (also nicht nachgewiesen haben, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht), müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit im gesamten Stadtgebiet an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden.
Wie bereits erwähnt, dürfen Kampfhunde außerdem nicht in Fahrzeugen des MVV oder in S- und U-Bahnhöfen mitgenommen werden.
Ein genereller Maulkorbzwang per Verordnung für Kampfhunde ist rechtlich nicht möglich. Allerdings kann das Kreisverwaltungsreferat im Einzelfall eine Anordnung erlassen, die das Tragen eines Maulkorbs vorschreibt, beispielsweise wenn ein Hund durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist.
Weitere rechtliche Grundlagen
Neben den kommunalen Satzungen und Verordnungen wie der Grünanlagensatzung, der Hundeverordnung, Naturschutzgebietsverordnungen, der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Nymphenburg“ und der Oktoberfestverordnung gibt es weitere übergeordnete Gesetze, die Bestimmungen zu Hunden enthalten und relevant sein können. Dazu gehören:
- Die Straßenverkehrsordnung (z. B. zur Sicherung von Hunden im Auto).
- Das Bundesjagdgesetz und das Bayerische Jagdgesetz (betreffend das Verhalten von Hunden in Wald und Flur).
- Das Strafgesetzbuch (bei Bissvorfällen).
- Die (Bayerische) Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Diese Vielzahl an Regelwerken trägt zum „Flickenteppich“ der Vorschriften bei und macht es Hundehaltern nicht immer leicht, den Überblick zu behalten.
Zusammenfassung der wichtigsten Orte und Regeln
Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, fasst die folgende Tabelle die wichtigsten Orte und die dort geltenden Regeln für Hunde in München zusammen:
Ort/Situation | Generelle Regelung | Besondere Regeln (Große Hunde / Kampfhunde) |
---|---|---|
Spiel- und Liegewiesen (markiert) | Hunde nicht erlaubt | |
Kinderspielplätze | Hunde nicht erlaubt | |
Wege in öffentlichen Grünanlagen | Leinenzwang | |
Westpark (gesamt) | Leinenzwang | |
Englischer Garten | Leinenzwang (grundsätzlich) | |
Öffentlicher Nahverkehr (MVV) | Kurze Leine, ggf. Maulkorb | Kampfhunde: Verboten |
Bahnhöfe und Vorplätze (DB) | Leinenzwang | |
Züge (DB) | Leine & Maulkorb (wenn nicht in Box) | |
Altstadtring, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche | Freilauf (Grundsatz) | Große Hunde: Leine (max 2m) |
Öffentliche Märkte, Veranstaltungen, Versammlungen | Freilauf (Grundsatz) | Große Hunde: Leine (max 2m) |
Unmittelbarer Umgriff von Kinderspielplätzen | Freilauf (Grundsatz) | Große Hunde: Leine (max 2m) |
Gesamtes Stadtgebiet (immer) | Freilauf (Grundsatz) | Kampfhunde (o. NZ): Leine (max 2m) |
Diese Tabelle dient als schnelle Orientierung, ersetzt aber nicht die genaue Kenntnis der jeweiligen Verordnungen, insbesondere für Hundehalter von großen Hunden oder Kampfhunden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf mein Hund in München überall frei laufen?
Nein, obwohl der Freilauf der Grundsatz ist, gibt es viele Ausnahmen. In öffentlichen Grünanlagen, im Westpark, im Englischen Garten, im öffentlichen Nahverkehr, an Bahnhöfen sowie für bestimmte Hunde in speziellen Zonen (Altstadtring, Fußgängerzonen etc.) besteht Leinenzwang oder sogar ein Mitnahmeverbot.
Wo genau muss mein Hund in Parks an die Leine?
In öffentlichen Grünanlagen müssen Hunde auf den Wegen angeleint sein. In mit grünen Pollern markierten Spiel- und Liegewiesen sowie auf Spielplätzen sind Hunde generell nicht erlaubt. Im gesamten Westpark gilt Leinenzwang auf allen Flächen.
Wann braucht mein Hund in München einen Maulkorb?
Ein Maulkorb ist im MVV vorgeschrieben, wenn der Hund Fahrgäste gefährden könnte. In Zügen der Deutschen Bahn ist er für Hunde vorgeschrieben, die nicht in einer Transportbox als Handgepäck reisen. Das Kreisverwaltungsreferat kann im Einzelfall einen Maulkorbzwang anordnen.
Gibt es Orte, an denen Hunde gar nicht mitgenommen werden dürfen?
Ja, Hunde dürfen nicht in mit grünen Pollern gekennzeichneten Spiel- und Liegewiesen sowie auf Spielplätzen in öffentlichen Grünanlagen mitgeführt werden. Kampfhunde dürfen weder in MVV-Fahrzeugen noch in S- und U-Bahnhöfen mitgenommen werden.
Welche Hunde gelten als „große Hunde“ laut Hundeverordnung?
Erwachsene Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm gelten als große Hunde. Unabhängig von der Schulterhöhe zählen auch erwachsene Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Deutsche Doggen dazu.
Wo müssen große Hunde immer an die Leine?
Große Hunde müssen innerhalb des Altstadtrings, in ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, bei öffentlichen Märkten, Veranstaltungen und Versammlungen sowie im unmittelbaren Umgriff von Kinderspielplätzen an einer Leine von maximal zwei Metern geführt werden.
Was gilt für Kampfhunde in München?
Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis müssen im gesamten Stadtgebiet immer an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Sie dürfen nicht im MVV und in S-/U-Bahnhöfen mitfahren. Ein Maulkorb kann im Einzelfall angeordnet werden.
Fazit
Das Mitführen von Hunden in München erfordert ein genaues Verständnis der vielfältigen und teilweise komplexen Regeln. Vom generellen Leinenzwang in Parks und im öffentlichen Nahverkehr bis hin zu speziellen Vorschriften für große Hunde und Kampfhunde in bestimmten Zonen – wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Verwarnungen oder Bußgelder. Informieren Sie sich daher vorab über die geltenden Vorschriften an Ihrem Zielort, um entspannte Stunden mit Ihrem Vierbeiner in München genießen zu können.
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