Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist für viele Betreiber ein komplexes Thema. Die Unterscheidung zwischen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent und dem regulären Steuersatz von 19 Prozent führt oft zu Unsicherheit. Besonders in den letzten Jahren gab es durch temporäre Anpassungen zusätzliche Komplexität. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Regelungen, historische Entwicklungen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Änderungen, damit Sie den Überblick im Mehrwertsteuer-Dschungel behalten.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ein heikles Thema
Der korrekte Umgang mit der Mehrwertsteuer ist für jeden Gastronomen von entscheidender Bedeutung. Fehler können schnell zu Nachzahlungen und Problemen mit dem Finanzamt führen. Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Steuerrecht zwischen dem regulären Satz (19%) und dem ermäßigten Satz (7%). Der ermäßigte Satz gilt primär für Grundnahrungsmittel, um diese für die Bevölkerung erschwinglicher zu machen. Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Fleisch oder Fisch werden daher mit 7 Prozent besteuert. Andere Produkte, insbesondere Getränke, unterliegen dem regulären Satz von 19 Prozent.
In der Gastronomie kommt jedoch eine weitere Dimension hinzu: die Dienstleistung. Die Zubereitung und das Servieren von Speisen gelten steuerlich als Dienstleistung. Normalerweise würde dies den regulären Steuersatz von 19 Prozent nach sich ziehen. Allerdings gibt es hier wichtige Unterscheidungen, die bestimmen, welcher Satz angewendet wird.
7% oder 19% Mehrwertsteuer: Unterschiede im Detail
Die Höhe der Mehrwertsteuer hängt maßgeblich davon ab, wo und wie die Speisen konsumiert werden und welche zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hier liegt oft der Knackpunkt.
Restaurant vs. Imbiss
Betreiben Sie ein klassisches Restaurant mit Tischen, Stühlen und Bedienung, wird dies steuerlich als umfassende Dienstleistung betrachtet. Das Ambiente und die Möglichkeit, Speisen vor Ort in Ruhe zu genießen, sind Teil des Angebots. Daher unterliegen Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, grundsätzlich dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Bei einem Imbiss kann die Situation anders sein. Bieten Sie ausschließlich Stehtische an oder verzichten Sie komplett auf Sitzmöglichkeiten, die zum Verweilen einladen, so kann für die Speisen der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten. Selbst wenn in unmittelbarer Nähe öffentliche Sitzgelegenheiten vorhanden sind, die nicht zu Ihrem Betrieb gehören, ändert dies nichts am Steuersatz von 7 Prozent für Ihre Speisen, solange Sie selbst keine Sitzplätze oder vergleichbare Dienstleistungen anbieten.
Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung
Eine klare Regelung galt lange für Speisen, die Ihre Gäste mitnehmen (Take-away) oder die Sie liefern lassen. In diesen Fällen wird steuerlich primär die reine Abgabe des Nahrungsmittels gesehen, nicht die Dienstleistung des Vor-Ort-Verzehrs. Daher unterliegen Take-away- und Lieferspeisen grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Diese Regelung betrifft die meisten angebotenen Gerichte.
Es gibt jedoch Ausnahmen bei bestimmten als „Luxusprodukte“ eingestuften Lebensmitteln wie Kaviar, Austern oder Hummer. Diese unterliegen auch bei der Abgabe zum Mitnehmen oder per Lieferung dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die Unterscheidung zwischen Grundnahrungsmittel und Luxusprodukt ist hier entscheidend.
Die Krux mit Getränken und Sonderfällen
Neben der Unterscheidung zwischen Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf gibt es weitere Sonderfälle, die die Berechnung der Mehrwertsteuer erschweren.
Getränke
Für Getränke gilt in der Gastronomie grundsätzlich der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dies betrifft Limonaden, Säfte, alkoholische Getränke wie Bier und Wein sowie die meisten Kaffee-Spezialitäten.
Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, die mit 7 Prozent besteuert werden:
- Wasser: Trinkwasser wird als Grundbedarf eingestuft und mit 7 Prozent besteuert.
- Milch: Kuhmilch gilt ebenfalls als Grundnahrungsmittel und unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent.
- Milchmischgetränke: Getränke, die zu mindestens 75 Prozent aus Kuhmilch bestehen, werden ebenfalls mit 7 Prozent besteuert. Ein Cappuccino mit hohem Milchanteil kann daher unter Umständen mit 7 Prozent besteuert werden, während ein schwarzer Kaffee oder ein Milchkaffee mit wenig Milchanteil (oder pflanzlicher Milch, die nicht als Grundnahrungsmittel gilt) mit 19 Prozent besteuert wird.
Pflanzliche Milchalternativen wie Sojamilch, Hafermilch etc. gelten steuerlich nicht als Milch im Sinne des ermäßigten Satzes. Ein Getränk mit überwiegend pflanzlicher Milch wird daher mit 19 Prozent besteuert.
Das Geschirr-Dilemma
Ein oft zitiertes Beispiel für die Feinheiten der Mehrwertsteuer ist die Art des verwendeten Geschirrs. Bieten Sie Speisen zum Mitnehmen an, verwenden aber Porzellangeschirr (auch wenn es später zurückgegeben und von Ihnen gereinigt wird), kann dies steuerlich als zusätzliche Dienstleistung gewertet werden. Die Reinigung des Geschirrs ist ein Service, der über die reine Abgabe des Nahrungsmittels hinausgeht. In solchen Fällen kann statt der erwarteten 7 Prozent der volle Satz von 19 Prozent anfallen. Die Verwendung von Einweg- oder Mehrweggeschirr, das nicht vom Gastronomen gereinigt wird, führt hingegen zur Anwendung der 7 Prozent für Take-away/Lieferung (sofern es sich nicht um Luxusware handelt).
Historische Entwicklung und die Situation ab 2024
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie war besonders in den letzten Jahren Gegenstand politischer Debatten und temporärer Änderungen. Die Corona-Pandemie führte zu einer befristeten Senkung des Steuersatzes auf Speisen, um die stark betroffene Branche zu entlasten.
Ursprünglich galt für Speisen im Restaurant 19 Prozent und für Speisen zum Mitnehmen 7 Prozent. Während der Pandemie wurde der Satz für Speisen (sowohl vor Ort als auch außer Haus) zunächst auf 5 Prozent (Mitte 2020) und dann auf 7 Prozent (ab 2021) gesenkt. Diese Maßnahme wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2023.
Mit dem 1. Januar 2024 endete diese temporäre Entlastung. Für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, gilt seitdem wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung bleibt es hingegen beim ermäßigten Satz von 7 Prozent. Getränke waren von der temporären Senkung auf 7% (ab 2021) grundsätzlich ausgenommen und wurden weiterhin mit 19% besteuert (mit der kurzen Phase der allgemeinen Senkung auf 16% Mitte 2020).
Der Blick nach vorn: Was ab 2026 geplant ist
Die Rückkehr zu 19 Prozent für Speisen im Restaurant wurde von Branchenverbänden und vielen Gastronomen stark kritisiert. Es gab und gibt weiterhin Bestrebungen, den ermäßigten Satz von 7 Prozent dauerhaft für Speisen einzuführen, unabhängig vom Verzehrort.
In Koalitionsverhandlungen wurde eine solche dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie vereinbart. Laut Koalitionsvertrag soll die Umsatzsteuer für Speisen zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Dies wäre eine erhebliche Erleichterung und Vereinfachung für viele Betriebe.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Koalitionsverträge Willenserklärungen sind und rechtlich nicht bindend sind. Die Umsetzung hängt von der tatsächlichen Gesetzgebung ab. Dennoch signalisiert die Vereinbarung eine politische Absicht, die auf eine dauerhafte Entlastung der Gastronomie abzielt.

Argumente Pro und Contra die Mehrwertsteuersenkung
Die Debatte um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist vielschichtig. Es gibt starke Argumente für und gegen eine dauerhafte Senkung.
Pro dauerhafte 7%
Befürworter einer dauerhaften Senkung auf 7 Prozent für Speisen argumentieren, dass die Gastronomie durch die Pandemie, steigende Energie- und Lebensmittelpreise sowie den Fachkräftemangel enorm belastet ist. Die Senkung würde Betrieben dringend benötigte finanzielle Spielräume verschaffen. Dieses Geld könnte genutzt werden, um:
- Steigende Kosten zu kompensieren.
- In Personal zu investieren.
- Geschäftsprozesse zu digitalisieren.
- Marketing und Kundenbindung zu verbessern.
Zudem würde eine einheitliche Besteuerung von Speisen die Komplexität reduzieren und den Verwaltungsaufwand für Gastronomen verringern. Im EU-Vergleich haben viele andere Länder bereits niedrigere Mehrwertsteuersätze für Restaurantdienstleistungen, was deutsche Betriebe im internationalen Wettbewerb benachteiligen kann.
Contra dauerhafte 7%
Gegner einer dauerhaften Senkung verweisen auf die angespannte Haushaltslage des Bundes. Eine dauerhafte Senkung auf 7 Prozent würde jährlich Steuereinnahmen in Milliardenhöhe kosten. Dieses Geld fehlt für andere wichtige Investitionen, beispielsweise in Klimaschutz, Bildung oder Infrastruktur.
Ein weiteres Argument ist die Frage der Gerechtigkeit: Warum sollte nur die Gastronomie dauerhaft von einem ermäßigten Satz profitieren, während andere Branchen wie der Einzelhandel oder das Handwerk den vollen Satz zahlen müssen? Kritiker bezweifeln auch, dass eine Steuererhöhung auf 19 Prozent zwangsläufig zu einem starken „Preisschock“ für die Gäste führt, da viele Gastronomen ihre Preise bereits aufgrund gestiegener Kosten angepasst haben.
Intelligente Kassensysteme: Hilfe beim MwSt-Dschungel
Angesichts der unterschiedlichen Steuersätze, Sonderfälle und temporären Änderungen ist es für Gastronomen eine große Herausforderung, immer den Überblick zu behalten und die korrekte Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon auszuweisen. Für jedes Produkt muss der richtige Satz hinterlegt sein und bei Änderungen angepasst werden.
Moderne Kassensysteme können hier eine wertvolle Unterstützung bieten. Intelligente All-in-One Kassensysteme für die Gastronomie sind in der Lage, unterschiedliche Steuersätze pro Produkt zu verwalten und bei Bedarf schnell und einfach anzupassen. Sie helfen dabei, den Überblick zu behalten und Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden, was im Umgang mit dem Finanzamt von großer Bedeutung ist.
Übersicht der Mehrwertsteuersätze Gastronomie
Die folgende Tabelle fasst die Entwicklung und die aktuellen sowie geplanten Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie zusammen:
Zeitraum | Speisen zum Verzehr vor Ort | Speisen ohne Sitzplätze (Imbiss, Foodtrucks…) | Speisen zur Mitnahme / Lieferung | Getränke (allg. Steuersatz) |
---|---|---|---|---|
Bis 30.06.2020 | 19 % | 7 % | 7 % | 19 % |
01.07.2020 – 31.12.2020 | 5 % | 5 % | 5 % | 16 % |
2021 – 2023 | 7 % | 7 % | 7 % | 19 % |
2024 / 2025 | 19 % | 7 % | 7 % | 19 % |
ab 2026 (geplant) | 7 % | 7 % | 7 % | 19 % |
Die Tabelle zeigt deutlich die temporären Anpassungen und die Rückkehr zum alten System ab 2024, sowie die geplante Neuregelung ab 2026.
Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer Gastronomie
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie:
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt 2024 in der Gastronomie?
Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen, die im Lokal verzehrt werden, wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Für Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung gilt weiterhin der ermäßigte Satz von 7 %.
Wann sind es 7 und wann 19 Prozent Mehrwertsteuer?
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt grundsätzlich für die Abgabe von Grundnahrungsmitteln, insbesondere bei Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung. Er kann auch für Speisen gelten, die vor Ort an Stehtischen oder ohne jegliche Sitzgelegenheit konsumiert werden (Imbiss ohne Restaurant-Charakter). Der volle Satz von 19 % gilt für Dienstleistungen, also typischerweise für Speisen, die in einem Restaurant mit Sitzmöglichkeiten und Service verzehrt werden. Er gilt auch für Getränke (mit wenigen Ausnahmen) und für als luxuriös eingestufte Nahrungsmittel (Feinkost) sowie unter Umständen bei der Nutzung von Porzellangeschirr im Außer-Haus-Verkauf.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für Getränke in der Gastronomie?
Grundsätzlich unterliegen Getränke in der Gastronomie dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 %.
Welche Getränke haben 7% MwSt?
Ausnahmen sind Wasser, Kuhmilch und Mischgetränke, die zu mindestens 75 % aus Kuhmilch bestehen.
Wie wird Kaffee in der Gastronomie versteuert?
Ein schwarzer Kaffee oder Kaffee mit wenig Milch wird mit 19 % versteuert. Ein Cappuccino kann unter Umständen mit 7 % besteuert werden, wenn er zu mindestens 75 % aus Kuhmilch besteht.
Wie viel Mehrwertsteuer gibt es auf Bier?
Bier unterliegt wie die meisten anderen Getränke dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %.
Wie viel MwSt gibt es auf Wasser?
Wasser, das als Grundbedarf gilt, wird mit dem ermäßigten Satz von 7 % besteuert.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für die Gastronomie ab 2025?
Für das Jahr 2025 gelten die gleichen Sätze wie 2024: 19 % für Speisen vor Ort, 7 % für Speisen zum Mitnehmen/Lieferung und 19 % für Getränke (mit Ausnahmen). Eine Änderung auf 7 % für Speisen vor Ort ist derzeit ab dem 1. Januar 2026 geplant.
Fazit
Die Mehrwertsteuerregelungen in der Gastronomie sind komplex und waren in den letzten Jahren einem stetigen Wandel unterworfen. Während der Corona-Pandemie gab es eine temporäre Senkung auf 7 Prozent für Speisen, die jedoch zum 1. Januar 2024 endete. Seither gilt wieder die Unterscheidung: 19 Prozent für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, und 7 Prozent für Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung. Getränke werden weiterhin grundsätzlich mit 19 Prozent besteuert, mit wenigen Ausnahmen wie Wasser und Milch/Milchmischgetränken mit hohem Milchanteil.
Der Blick auf 2026 stimmt viele Gastronomen optimistisch. Die im Koalitionsvertrag verankerte geplante dauerhafte Senkung auf 7 Prozent für Speisen, unabhängig vom Verzehrort, könnte eine erhebliche Vereinfachung und Entlastung bedeuten. Bis dahin ist es jedoch unerlässlich, die aktuellen Regelungen genau zu kennen und korrekt anzuwenden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Intelligente Kassensysteme können dabei eine wertvolle Hilfe sein, den Überblick im vielschichtigen Mehrwertsteuer-System zu behalten.
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