Ist es in Restaurants legal, Musik zu spielen?

Musik im Restaurant: Was ist erlaubt?

Rating: 4.39 (3096 votes)

Musik ist weit mehr als nur Hintergrundrauschen in einem Restaurant. Sie prägt die Atmosphäre, beeinflusst die Stimmung der Gäste und kann sogar den Umsatz steigern. Studien zeigen, dass die richtige musikalische Untermalung das Kundenerlebnis verbessert und die Verweildauer sowie die Ausgaben positiv beeinflussen kann. Doch so wichtig Musik für das Ambiente auch ist, ihre Nutzung in einem öffentlichen Raum wie einem Restaurant ist an klare Regeln gebunden. Viele Gastronomen wissen nicht, dass das einfache Abspielen einer privaten Playlist von Spotify oder Apple Music illegal ist und empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Aspekte des Musiklizenzrechts in Deutschland und zeigt Ihnen, wie Sie sicherstellen, dass Ihre musikalische Untermalung nicht nur stimmungsvoll, sondern auch legal ist.

https://www.youtube.com/watch?v=0s

Das Abspielen von Musik in einem Restaurant gilt rechtlich als „öffentliche Aufführung“. Dieses Konzept ist zentral im Urheberrechtsgesetz verankert. Wenn Sie Musik öffentlich aufführen, nutzen Sie die Werke von Komponisten, Textern und Musikverlegern. Diese Urheber haben das Recht, für die Nutzung ihrer Werke entlohnt zu werden. In Deutschland wird dieses Recht durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.

Welche Musik dürfen Restaurants spielen?
Um in Ihrem Restaurant legal Musik abspielen zu dürfen, benötigen Sie eine Lizenz . Musik von einem privaten Streaming-Dienst wie Ihrem persönlichen Spotify- oder Apple Music-Konto ist nicht legal. Für Live-Musik in Ihrem Restaurant, z. B. von einer Band oder einem DJ, benötigen Sie entsprechende Musiklizenzen.

Warum Musiklizenzen für Restaurants unerlässlich sind

Sobald Sie Musik in Ihrem Restaurant für Ihre Gäste spielen, sei es über Lautsprecher oder bei Live-Auftritten, handelt es sich um eine öffentliche Nutzung. Diese Nutzung ist grundsätzlich lizenzpflichtig. Der Grund dafür liegt im Urheberrecht: Die Schöpfer der Musik – Komponisten, Texter, Arrangeure – sowie die ausübenden Künstler (Musiker, Sänger) und die Musikproduzenten (Plattenfirmen) besitzen die Rechte an ihren Werken und Aufnahmen. Sie haben das exklusive Recht zu entscheiden, wie ihre Musik genutzt wird, insbesondere im kommerziellen Umfeld.

In Deutschland ist die wichtigste Verwertungsgesellschaft für Musik die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die GEMA vertritt die Rechte von Millionen von Urhebern und Verlagen weltweit. Wenn Sie Musik spielen, die im Repertoire der GEMA oder einer der von der GEMA durch Gegenseitigkeitsverträge vertretenen ausländischen Gesellschaften (wie ASCAP, BMI, SESAC in den USA oder SOCAN in Kanada) ist, müssen Sie eine Lizenz von der GEMA erwerben. Es gibt auch andere, kleinere Verwertungsgesellschaften, die spezialisierte Repertoires abdecken können, aber die GEMA ist für die meisten Restaurants der zentrale Ansprechpartner.

Die Gefahr der privaten Streaming-Dienste

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Gastronomen ist, dass ein privates Abonnement bei Diensten wie Spotify, Apple Music, Amazon Music oder YouTube Music die öffentliche Nutzung im Restaurant erlaubt. Das stimmt nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser Dienste schließen die kommerzielle oder öffentliche Nutzung ausdrücklich aus. Diese Abonnements sind ausschließlich für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt.

Die Nutzung eines privaten Accounts in Ihrem Restaurant ist eine klare Verletzung des Urheberrechts und der Vertragsbedingungen des Streaming-Dienstes. Dies kann nicht nur zur Kündigung Ihres Accounts führen, sondern vor allem zu rechtlichen Konsequenzen durch die Verwertungsgesellschaften.

Dasselbe gilt für den Kauf digitaler Musikdateien oder CDs. Der Kauf einer CD oder eines digitalen Albums gibt Ihnen das Recht, die Musik privat zu hören, aber nicht, sie öffentlich aufzuführen.

Welche Musik darf gespielt werden?

Grundsätzlich dürfen Sie in Ihrem Restaurant jede Musik spielen, für die Sie die notwendigen Lizenzen erworben haben. Die Lizenz deckt die öffentliche Aufführung der Musik ab. Es gibt jedoch auch Musik, die Sie unter bestimmten Umständen ohne direkten Lizenzkauf bei der GEMA spielen dürfen:

  • GEMAfreie Musik: Dies ist Musik, deren Urheber nicht von der GEMA oder einer Partnergesellschaft vertreten werden, oder deren Rechte abgelaufen sind (70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers). Es gibt spezielle Anbieter für gemafreie Musik, die oft für Hintergrundmusik in Geschäften und Restaurants konzipiert ist.
  • Musik unter Creative Commons Lizenzen: Einige Künstler veröffentlichen ihre Musik unter Lizenzen, die bestimmte Nutzungen kostenlos erlauben, oft unter der Bedingung der Namensnennung. Sie müssen die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Lizenz genau prüfen.
  • Eigene Musik: Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter die Musik selbst komponiert und aufgenommen haben und die Rechte daran nicht an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten haben, dürfen Sie diese spielen.
  • Musik von Anbietern für Geschäftskunden: Es gibt spezielle Musik-Streaming-Dienste für Unternehmen (Business Music Services). Diese Dienste haben bereits die notwendigen Lizenzen von den Verwertungsgesellschaften erworben und bieten eine einfache Lösung über ein Abonnement an. Dienste wie Pandora CloudCover (in den USA/Kanada) oder vergleichbare europäische/deutsche Anbieter haben Verträge mit den relevanten Verwertungsgesellschaften geschlossen und ermöglichen Ihnen die legale Nutzung ihres Musikkatalogs gegen eine monatliche Gebühr.

Verwertungsgesellschaften in Deutschland und international

Wie bereits erwähnt, ist die GEMA der Hauptakteur in Deutschland. International gibt es in fast jedem Land eine oder mehrere Verwertungsgesellschaften. Die wichtigsten in den USA, die oft in globalen Katalogen vertreten sind und deren Rechte die GEMA teilweise mitvertreibt, sind:

  • ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers): Eine der ältesten und größten US-Gesellschaften.
  • BMI (Broadcast Music, Inc.): Eine weitere große US-Gesellschaft, bekannt für die Vertretung vieler Genres.
  • SESAC: Eine kleinere, gewinnorientierte US-Gesellschaft mit einem ausgewählten Repertoire.
  • GMR (Global Music Rights): Eine relativ neue US-Gesellschaft, die die Rechte einiger sehr bekannter Künstler vertritt.
  • SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada): Die kanadische Verwertungsgesellschaft.

Da die GEMA Gegenseitigkeitsverträge mit den meisten ausländischen Verwertungsgesellschaften hat, deckt eine Lizenz der GEMA in der Regel das Weltrepertoire ab, d.h. die Musik der bei der GEMA oder ihren Partnergesellschaften registrierten Urheber. Es ist jedoch immer ratsam, sich bei der GEMA über den genauen Umfang der Lizenz zu informieren.

Vergleich der US-Verwertungsgesellschaften (zur Illustration internationaler Repertoires, die von der GEMA abgedeckt werden können)

Die folgende Tabelle zeigt einige Details zu den US-amerikanischen Verwertungsgesellschaften, deren Repertoires durch die GEMA-Lizenz in Deutschland mit abgedeckt sein können:

GesellschaftGründungsjahrAnzahl Songs (ca.)Anzahl Künstler (ca.)BesonderheitenGeschätzte Kosten (USA)Abgedecktes Repertoire
ASCAP191419+ Millionen850.000Breites Spektrum an Tarifenab ca. 390 USD/JahrKlassik, Pop, Folk, etc.
BMI193922.4+ Millionen1.3 MillionenVertritt viele Genres250 - 2.000 USD/JahrVielfältiger Katalog
GMR2013105.000+83Vertritt einige Top-Künstler50 - 50.000 USD/Song/JahrKleiner, aber hochkarätiger Katalog
SOCAN (Kanada)1990Nicht bekannt4 MillionenVertritt kanadische & internationale Urheberabhängig von QuadratmeterzahlKanadische & internationale Talente
SESAC1930er1+ Million30.000Eine der wenigen For-Profit-Gesellschaften240 - 700 USD/JahrSelektiertes Repertoire

Hinweis: Diese Kosten und Details beziehen sich auf den US-Markt und dienen nur der Veranschaulichung der Vielfalt der Gesellschaften. Die Kosten und Tarife in Deutschland über die GEMA sind anders strukturiert und basieren auf Faktoren wie Betriebsgröße, Art der Musiknutzung und Anzahl der Sitzplätze.

Wie erhalten Sie eine Musiklizenz für Ihr Restaurant?

Der gängigste Weg in Deutschland ist der direkte Kontakt mit der GEMA. Die GEMA bietet verschiedene Tarife für Gastronomiebetriebe an. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Größe des Restaurants: Oft wird die Fläche des Gastraums oder die Anzahl der Sitzplätze berücksichtigt.
  • Art der Musiknutzung: Wird nur Hintergrundmusik von Tonträgern (CD, Streaming) gespielt, oder gibt es Live-Musik, DJs, Karaoke?
  • Häufigkeit der Nutzung: Wird täglich Musik gespielt oder nur zu bestimmten Anlässen?

Die GEMA bietet in der Regel Pauschallizenzen an, die eine Vielzahl von Musikwerken aus ihrem Repertoire abdecken. Sie können Lizenzen monatlich oder jährlich erwerben. Eine jährliche Zahlung ist oft günstiger.

Neben der GEMA-Lizenz kann es in Deutschland unter Umständen auch notwendig sein, Lizenzen von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) zu erwerben. Die GVL vertritt die Rechte der ausübenden Künstler (Musiker, Sänger) und der Tonträgerhersteller (Plattenfirmen) an den Aufnahmen. Wenn Sie Musik von Tonträgern (CDs, digitale Dateien, Streaming-Dienste) abspielen, nutzen Sie nicht nur das Werk (vertreten durch die GEMA), sondern auch die Aufnahme (vertreten durch die GVL). Die GVL hat ebenfalls Tarife für Gastronomiebetriebe.

Einige Business Music Services wie die bereits erwähnten (z.B. Pandora CloudCover in den USA, in Europa gibt es ähnliche Anbieter) bieten ein „Alles-inklusive“-Paket an. Sie zahlen eine monatliche oder jährliche Gebühr an den Dienst, und dieser hat die notwendigen Lizenzen von den relevanten Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.) für Sie erworben. Dies kann eine einfachere und oft auch kostengünstigere Lösung sein, da Sie nur einen Ansprechpartner haben und sich nicht um die komplexen Tarifstrukturen der einzelnen Gesellschaften kümmern müssen.

Kosten für Musiklizenzen im Restaurant

Die Kosten variieren stark. Eine GEMA-Lizenz für ein kleines Café kann wenige hundert Euro pro Jahr betragen, während ein großes Restaurant mit Live-Musik mehrere tausend Euro jährlich zahlen muss. Ähnlich verhält es sich mit der GVL. Die Tarife sind öffentlich einsehbar, aber oft komplex. Ein Business Music Service kann je nach Anbieter und Leistungsumfang zwischen 20 und 50 Euro pro Monat kosten und deckt dann beide Arten von Rechten (GEMA und GVL) ab.

Es ist wichtig, sich direkt bei der GEMA und ggf. der GVL über die für Ihren spezifischen Fall geltenden Tarife zu informieren oder die Angebote von Business Music Services zu vergleichen.

Live-Musik, DJ und Karaoke

Die Lizenzierung wird komplexer, wenn Live-Musik gespielt wird:

  • Live-Bands: Wenn eine Band eigene, unveröffentlichte Songs spielt, die bei keiner Verwertungsgesellschaft registriert sind, benötigen Sie dafür keine GEMA-Lizenz. Sobald die Band jedoch Coversongs spielt, also Werke, die von der GEMA (oder einer Partnergesellschaft) vertreten werden, ist eine Lizenz erforderlich. Die Band selbst benötigt eventuell auch Lizenzen, wenn sie die Musik aufnimmt oder veröffentlicht, aber für die öffentliche Aufführung im Restaurant ist der Betreiber verantwortlich.
  • DJs: Ein DJ, der Musik aus Tonträgern (digital oder physisch) spielt, führt diese öffentlich auf. Auch hier ist der Restaurantbetreiber für die Lizenzierung bei GEMA und GVL verantwortlich, nicht der DJ (es sei denn, vertraglich anders geregelt, was aber unüblich ist).
  • Karaoke: Karaoke-Musik ist oft eine Reproduktion oder Neuaufnahme des Originals. Hier sind die Lizenzanforderungen besonders komplex, da nicht nur die öffentliche Aufführung des Werks (GEMA), sondern auch die Nutzung der speziellen Karaoke-Aufnahme lizenziert werden muss. Anbieter von Karaoke-Systemen oder -Musik sollten die notwendigen Rechte dafür besitzen, aber die öffentliche Aufführung im Restaurant muss zusätzlich über GEMA/GVL abgedeckt sein.

Bei Live-Musik und speziellen Veranstaltungen kann es ratsam sein, die GEMA im Voraus zu informieren, um sicherzustellen, dass die Lizenz den Umfang der Nutzung abdeckt.

Warum Musik im Restaurant?
Warum ist Musik im Gastraum so wichtig? Klingt komisch, ist aber so: Durch das Abspielen von Musik im Gastraum wirkt die Raumlautstärke insgesamt leiser. Dies wurde in Großraumbüros, welche mit einer Klimaanlage versehen waren, beobachtet. Läuft die Klimaanlage, so erzeugt sie ein hochfrequentes Surren und Rauschen.

Strafen bei fehlender Lizenz

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA führen Kontrollen durch, oft durch anonyme Inspektoren. Wenn festgestellt wird, dass in Ihrem Restaurant Musik ohne die erforderliche Lizenz gespielt wird, riskieren Sie:

  • Eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Unterlassung.
  • Nachzahlung der fälligen Lizenzgebühren, oft für mehrere zurückliegende Jahre.
  • Zusätzliche Strafgebühren oder Schadensersatzforderungen, die deutlich höher sein können als die regulären Lizenzkosten. Die Strafen können pro Song und pro Tag der unerlaubten Nutzung berechnet werden und schnell Tausende oder Zehntausende Euro erreichen.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen, falls Sie sich weigern zu zahlen.

Diese Strafen sind in der Regel ein Vielfaches dessen, was die regulären Lizenzgebühren gekostet hätten. Die Kosten für die legale Musiknutzung sind im Vergleich zu den potenziellen Strafen gering.

Die Rolle der Technologie

Streaming-Dienste haben die Musiknutzung revolutioniert. Während sie die private Nutzung vereinfacht haben, haben sie gleichzeitig die Notwendigkeit der korrekten Lizenzierung für die öffentliche Nutzung unterstrichen. Moderne Business Music Services nutzen diese Technologie, um Gastronomen eine einfache, legale Lösung anzubieten. Über spezielle Apps oder Hardware können Sie auf kuratierte Playlists zugreifen, die bereits alle notwendigen Lizenzen beinhalten. Dies vereinfacht die Verwaltung erheblich im Vergleich zum mühsamen Erwerb separater Lizenzen von mehreren Verwertungsgesellschaften.

Fazit: Legale Musiknutzung lohnt sich

Die Investition in die korrekte Musiklizenzierung ist ein wichtiger Teil des Betriebs eines Restaurants. Sie schützt Sie vor teuren rechtlichen Konsequenzen und unterstützt gleichzeitig die Künstler, deren Musik zur positiven Atmosphäre Ihres Lokals beiträgt. Ob Sie sich für den direkten Weg über GEMA und GVL entscheiden oder einen Business Music Service nutzen, stellen Sie sicher, dass Ihre Musiknutzung zu 100% legal ist.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Anforderungen zu informieren. Die Websites der GEMA und GVL bieten Informationen zu Tarifen und Ansprechpartnern. Alternativ können Sie sich an Anbieter von Business Music Services wenden, die oft eine einfache und kostengünstige Komplettlösung anbieten. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: ein großartiges Erlebnis für Ihre Gäste zu schaffen – untermalt von der perfekten, legalen Musik.

Häufig gestellte Fragen zu Musiklizenzen in Restaurants

Hier beantworten wir einige gängige Fragen zum Thema Musik und Lizenzierung in Gastronomiebetrieben:

Benötige ich eine Lizenz, um Hintergrundmusik in meinem Restaurant zu spielen?
Ja. Das Abspielen von Musik in Ihrem Restaurant ist eine öffentliche Aufführung und erfordert eine Lizenz, in der Regel von der GEMA und der GVL in Deutschland.

Welche Musik kann ich in meinem Restaurant ohne Lizenz spielen?
Sie können Musik spielen, die gemeinfrei ist (Urheberrechte abgelaufen), Musik, die Sie selbst geschaffen haben und deren Rechte Sie besitzen, oder Musik, die unter bestimmten offenen Lizenzen (z.B. Creative Commons mit passenden Bedingungen für kommerzielle Nutzung) veröffentlicht wurde. Auch spezielle gemafreie Musik kann eine Option sein.

Darf ich Spotify oder Apple Music in meinem Restaurant nutzen?
Nein. Persönliche Abonnements dieser Dienste sind ausschließlich für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung in einem Restaurant ist illegal und kann zu Strafen führen. Sie benötigen einen Business-Account oder eine Lizenz über andere Wege.

Sind Musiklizenzen für Restaurants teuer?
Die Kosten hängen von Größe und Art der Nutzung ab. Sie können von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro pro Jahr reichen. Im Vergleich zu den möglichen Strafen bei illegaler Nutzung sind die Lizenzkosten jedoch gering. Business Music Services bieten oft eine planbare monatliche Gebühr.

Welche Lizenzen benötige ich für Live-Musik im Vergleich zu aufgezeichneter Musik?
Für aufgezeichnete Musik (Streaming, CDs) benötigen Sie in der Regel Lizenzen von der GEMA (für das Werk) und der GVL (für die Aufnahme). Bei Live-Musik benötigen Sie eine GEMA-Lizenz für die Aufführung der Werke. Wenn Coversongs gespielt werden, ist dies lizenzpflichtig. Der Betreiber des Restaurants ist in der Regel für die Lizenzen verantwortlich.

Wie gehe ich mit der Musiklizenzierung bei Sonderveranstaltungen oder Themenabenden um?
Jede Musik, die öffentlich in Ihrem Restaurant gespielt wird, muss lizenziert sein, unabhängig davon, ob es sich um den Regelbetrieb oder eine Sonderveranstaltung handelt. Stellen Sie sicher, dass Ihre bestehenden Lizenzen den Umfang und die Art der Musiknutzung bei solchen Events abdecken. Gegebenenfalls müssen Sie dies der GEMA melden oder zusätzliche Lizenzen erwerben.

Kann ich die Konditionen meiner Musiklizenz verhandeln?
Bei den Standardtarifen der GEMA gibt es wenig Verhandlungsspielraum. Bei sehr großen Betrieben oder Ketten können individuelle Vereinbarungen möglich sein. Bei Business Music Services sind die Konditionen des Abonnements fix.

Wie stelle ich sicher, dass ich die Gesetze einhalte?
Informieren Sie sich gründlich bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL) oder einem Anbieter für Business Music Services. Halten Sie Ihre Lizenzen aktuell und passen Sie diese an, wenn sich Ihre Musiknutzung ändert (z.B. Einführung von Live-Musik). Im Zweifelsfall kann rechtlicher Rat hilfreich sein.

Hat dich der Artikel Musik im Restaurant: Was ist erlaubt? interessiert? Schau auch in die Kategorie Gastronomie rein – dort findest du mehr ähnliche Inhalte!

Avatar-Foto

Bruno Auerei Leimen

Ich heiße Bruno Auerei Leimen und wurde 1979 in Heidelberg geboren. Seit über zwanzig Jahren widme ich mich leidenschaftlich der Entdeckung der kulinarischen Vielfalt Deutschlands. Nach meinem Studium der Literatur und des Journalismus an der Universität München habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Liebe zum Schreiben mit meiner Neugier für authentische regionale Küche zu verbinden. Heute arbeite ich als Gastronomiekritiker, habe drei Bücher über kulinarische Reisen veröffentlicht und schreibe regelmäßig für renommierte Magazine. Besonders schlägt mein Herz für traditionelle Gerichte und handwerklich gebrautes Bier.

Go up