Wie heißt das Restaurant in den Büroräumen?

Ihre Rechte im Restaurant: Was tun?

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Ein Restaurantbesuch sollte ein angenehmes Erlebnis sein, bei dem man sich entspannen und gutes Essen genießen kann. Doch manchmal läuft es nicht wie geplant. Eine vergessene Reservierung, lange Wartezeiten, mangelhaftes Essen oder andere Ärgernisse können die Freude trüben. Die Frage, die sich dann stellt, ist: Was muss man sich als Gast gefallen lassen und welche Rechte hat man? Auch wenn Sie vielleicht von einem spezifischen Restaurant wie Chotchkie's Bar & Grill gehört haben, wo die Angestellten durch besonderen „Flair“ auffallen (oder auch nicht), geht es in diesem Artikel um die allgemeingültigen Rechte, die Ihnen in deutschen Restaurants zustehen, wenn etwas schiefgeht. Hier erfahren Sie, wie Sie sich in verschiedenen Situationen verhalten können.

Wann darf ich zum Restaurant gehen?
Wartezeiten von länger als 15 bis 20 Minuten muss man als Gast nicht hinnehmen. Steht man dann immer noch ohne Sitzplatz herum, darf man gehen und kann die vergeblich aufgewendeten Fahrtkosten zum Restaurant verlangen.

Beginnen wir mit den häufigsten Ärgernissen und den entsprechenden Rechten, die Ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung zugestehen.

Tischreservierung: Muss ich trotz Reservierung warten?

Viele Gäste sind unsicher, wie bindend eine Tischreservierung wirklich ist. Die klare Antwort ist: Eine Reservierung ist sowohl für den Gast als auch für den Gastwirt verbindlicher, als oft angenommen wird. Der Grund dafür liegt darin, dass Gast und Gastwirt mit der Reservierung und deren Bestätigung bereits einen sogenannten Bewirtungsvertrag anbahnen. Dieser Vertrag verpflichtet beide Seiten zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Hinblick auf die spätere Erfüllung.

Für den Gastwirt bedeutet das, er muss den reservierten Tisch freihalten. Für den Gast bedeutet es, er muss pünktlich im Restaurant erscheinen. Was passiert, wenn der Gast zu spät kommt? Der Wirt muss den Tisch nicht unbegrenzt freihalten. Wie lange genau, hängt von den Umständen ab. War die Reservierungszeit sehr genau festgelegt (z.B. „Punkt acht Uhr“) und musste der Wirt wegen der Reservierung andere potenzielle Gäste abweisen, kann er den Tisch relativ schnell anderweitig vergeben. Einen festen Zeitrahmen gibt es hierfür nicht, es kommt auf den Einzelfall an.

Oft sind Reservierungen jedoch nicht auf die Minute genau. In solchen Fällen kommt es auf die individuellen Umstände an und darauf, ob der Gast den Wirt unverzüglich über seine Verspätung informiert. Eine kurze telefonische Benachrichtigung kann hier viel Ärger ersparen.

Was aber, wenn der Gast pünktlich erscheint, der Wirt aber keinen Tisch freigehalten hat oder das Restaurant überbucht ist? In diesem Fall kann der Wirt den Gast nicht beliebig lange warten lassen. Wartezeiten von länger als 15 bis 20 Minuten müssen Sie als Gast nicht hinnehmen. Stehen Sie nach dieser Zeit immer noch ohne Sitzplatz da, haben Sie das Recht zu gehen. Sie können in diesem Fall die Ihnen vergeblich entstandenen Fahrtkosten zum Restaurant vom Wirt verlangen. Eine weitere Option ist, ein gleichwertiges Restaurant in der Nähe aufzusuchen. Sollte dort eine vergleichbare Bestellung teurer sein, können Sie den Preisunterschied ebenfalls vom ursprünglichen Wirt erstattet verlangen.

Wartezeiten: Wie lange darf es dauern und darf ich den Preis mindern?

Eine weitere häufige Frage betrifft die Wartezeit auf das bestellte Essen und die Getränke. Auch hier gibt es keine gesetzlich festgelegten, starren Fristen. Die angemessene Wartezeit hängt stark von verschiedenen Faktoren ab: Was haben Sie bestellt (ein aufwendiges Menü oder ein schnelles Tagesgericht)? Welcher Restauranttyp ist es (ein Fast-Food-Lokal oder ein Gourmet-Restaurant)? In einem Sternerestaurant sind längere Wartezeiten eher üblich und hinzunehmen als in einer einfachen Gaststätte.

Pauschale Aussagen wie „maximal eine halbe Stunde Wartezeit“ sind daher mit Vorsicht zu genießen. Dennoch gibt es Richtwerte, die von Gerichten herangezogen werden. In einem durchschnittlichen Lokal kann eine halbe Stunde Wartezeit auf ein normales Mittagessen als Richtwert dienen. Bei Getränken wird oft eine Wartezeit von 20 Minuten als Richtwert genannt.

Bevor Sie wegen einer zu langen Wartezeit das Recht haben, den Preis zu mindern oder gar ohne zu zahlen zu gehen, müssen Sie dem Wirt eine angemessene Frist setzen. Sie sollten dem Personal also unmissverständlich mitteilen, dass Sie nun auf Ihr Essen/Getränk warten und eine bestimmte, angemessene Zeit dafür einräumen (z.B. „Ich möchte bitte, dass die Getränke in den nächsten 10 Minuten da sind.“ oder „Wenn das Essen nicht innerhalb der nächsten 20 Minuten kommt, sehe ich von der Bestellung ab.“). Wird auch diese Frist nicht eingehalten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können vom Bewirtungsvertrag zurücktreten und das Lokal verlassen, ohne zu zahlen (sofern noch nichts konsumiert wurde, oder nur das, was fristgerecht geliefert wurde). Oder Sie können weiter warten, aber auf einer Minderung des Preises bestehen.

Können sich Gast und Wirt nicht über die Höhe der Minderung einigen, muss im Streitfall ein Gericht entscheiden. Gerichte halten in der Regel eine Minderung um circa 30 Prozent des Preises für angemessen, wenn die Wartezeit unangemessen lang war.

Was für eine Restaurantart ist ein voll ausgestattetes Restaurant mit Sitzgelegenheiten und Mittag- oder Abendessenangeboten?
Traditionelles Restaurant . Diese Art von Restaurant bietet ein kulinarisches Erlebnis, ist an einem festen Standort tätig, bietet seinen Gästen umfassenden Service und serviert Mittag- und Abendessen. Traditionelle Restaurants sind gängige Einrichtungen, die Wert auf Kundenservice und eine angenehme Atmosphäre legen.

Mangelhaftes Essen: Darf ich den Preis mindern?

Stellen Sie sich vor, das bestellte Essen kommt endlich, aber es schmeckt nicht oder sieht nicht appetitlich aus. Wann spricht man von einem Mangel, der zur Preisminderung berechtigt? Wichtig ist die Unterscheidung zwischen mangelhafter Qualität und bloßen Abweichungen vom persönlichen Geschmack. Nur bei mangelhafter Qualität, nicht aber bei „schmeckt mir nicht“, darf der Preis gemindert werden.

Das Essen ist mangelhaft, wenn es nicht ordnungsgemäß zubereitet ist, also nicht so, wie es generell üblich ist und wie man es als Gast erwarten kann. Dazu gehört, dass das Essen genießbar und insbesondere nicht verdorben, verbrannt, zäh, kalt oder versalzen ist. Ein Haar im Essen oder ein Fremdkörper sind ebenfalls klare Mängel.

Auch hier gilt wie bei der Wartezeit: Bevor Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten dürfen, müssen Sie dem Restaurant sofort reklamieren und die Gelegenheit geben, den Fehler zu beheben. Das bedeutet, Sie sollten sofort nach dem ersten Bissen, der nicht in Ordnung ist, das Personal darauf aufmerksam machen. Das Restaurant hat dann das Recht, Ihnen ein neues, mangelfreies Essen zu servieren. Erst das Gericht komplett aufessen und sich dann über den Geschmack oder die Qualität beschweren, ist der falsche Weg, um eine Minderung zu erreichen. Die Reklamation muss zeitnah erfolgen, damit der Mangel überprüft und behoben werden kann.

Schaden durch Personal: Wer haftet bei verschütteten Getränken?

Es kann passieren: Der Kellner ist ungeschickt und schüttet Ihnen aus Versehen ein Getränk über die Kleidung. Wer kommt für den Schaden auf? Solche Fehler, die dem Personal im Rahmen seiner Arbeit unterlaufen, muss regelmäßig der Wirt als Arbeitgeber vertreten. Der Grund dafür ist, dass der Wirt sich des Kellners bedient, um den mit dem Gast geschlossenen Bewirtungsvertrag zu erfüllen. Der Kellner ist in diesem Zusammenhang ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Wirts.

Das Gesetz sieht vor, dass derjenige, der andere Personen zur Erfüllung seiner Pflichten einsetzt, deren Verschulden wie eigenes Verschulden zu vertreten hat. Das bedeutet konkret: Der Wirt haftet für den Schaden, den sein Kellner verursacht hat. Er muss die Kosten für die Reinigung der beschmutzten Kleidung übernehmen. Sollte die Reinigung nicht erfolgreich sein oder das Kleidungsstück irreparabel beschädigt sein, muss der Wirt den Zeitwert der Kleidung ersetzen.

Rechnung kommt nicht: Darf ich einfach gehen?

Ein weiteres Ärgernis kann sein, wenn man zahlen möchte, aber die Rechnung trotz wiederholter Aufforderung nicht kommt. Wie lange muss man warten und darf man irgendwann einfach gehen? Wenn Sie das Personal mehrfach und deutlich um die Rechnung gebeten haben und diese immer noch nicht gebracht wird, dürfen Sie frühestens nach 30 Minuten Wartezeit das Lokal verlassen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen (Name, Adresse, Telefonnummer), um später keinen rechtlichen Ärger zu riskieren. Sie schulden die Bezahlung der Rechnung weiterhin. Um die Wartezeit später gegebenenfalls beweisen zu können, ist es ratsam, dass dies unter Zeugen geschieht – also idealerweise in Begleitung von Personen, die bestätigen können, dass Sie lange und wiederholt auf die Rechnung gewartet haben.

Wenn Sie das Lokal unter diesen Umständen verlassen haben und Ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, kann der Wirt die Rechnung später an Sie senden. Zusätzliche Kosten für den Rechnungsversand oder gar Mahngebühren wegen angeblich verspäteter Zahlung müssen Sie in diesem Fall nicht begleichen, da die Verzögerung vom Restaurant verursacht wurde.

Wer zahlt die Zeche? Muss der Letzte alles übernehmen?

Sie waren mit Freunden essen, es war ein schöner Abend, aber die Freunde sind schon gegangen, und Sie sind der Letzte am Tisch. Nun verlangt der Wirt von Ihnen, dass Sie die gesamte Rechnung übernehmen, weil einige Ihrer Freunde ihre Bestellungen nicht bezahlt haben. Kann der Wirt das so einfach tun?

Nein, grundsätzlich nicht. Ohne eine klare und erkennbare Vereinbarung, dass eine Person für die gesamte Gruppe zahlt, besteht mit jedem Gast ein eigener Bewirtungsvertrag. Das bedeutet, jeder Gast ist grundsätzlich nur verpflichtet, seine eigenen Bestellungen zu bezahlen. Das Restaurant kann sich nicht einfach auf bloße Behauptungen anderer Gäste verlassen, dass jemand anderes die Rechnung übernehmen würde. Stattdessen muss das Restaurant beweisen, dass der letzte Gast sich tatsächlich dazu verpflichtet hat, die gesamte Rechnung zu übernehmen. Dieser Beweis kann beispielsweise durch Zeugen erbracht werden.

Ein wichtiger Beweis kann auch sein, wenn sich jemand Getränke oder Speisen anderer Gäste bewusst auf seinen „Deckel schreiben“ ließ. Dieser „Deckel“ (die individuelle Bestellliste) gilt insofern als eine Art Urkunde. Er sollte daher auch nicht ohne Weiteres nachträglich verändert werden, da dies unter Umständen als strafbare Urkundenfälschung gewertet werden könnte. Solange Sie also nicht explizit zugestimmt haben, für andere mitzuzahlen oder alles zu übernehmen, sind Sie nur für Ihre eigenen Konsumationen verantwortlich.

Wie heißt das Restaurant in den Büroräumen?
Chotchkie's Bar & Grill ist eine Restaurantkette in Texas, in der Joanna arbeitet. Hier lernten sich Peter und Joanna kennen und die Initech-Mitarbeiter trafen sich dort. Der Name leitet sich vom Wort „tchotchke“ ab, was so viel wie „kleiner Nippes“ oder „kleiner Gegenstand“ bedeutet.

Was ist ein Traditionelles Restaurant?

Der Begriff „Traditionelles Restaurant“ beschreibt eine gängige Art von Gastronomiebetrieb. Es handelt sich dabei um ein voll ausgestattetes Restaurant mit Sitzgelegenheiten, das ein umfassendes kulinarisches Erlebnis bietet. Es ist an einem festen Standort tätig und bietet seinen Gästen in der Regel einen vollständigen Service am Tisch. Traditionelle Restaurants servieren sowohl Mittag- als auch Abendessen. Sie legen Wert auf guten Kundenservice und eine angenehme Atmosphäre, um den Gästen ein positives Erlebnis zu bieten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ihren Rechten im Restaurant.

Muss ich warten, obwohl ich reserviert habe?
Eine Reservierung ist verbindlich. Erscheinen Sie pünktlich, muss der Wirt den Tisch freihalten. Bei Verspätung des Gastes muss der Wirt nicht ewig warten (Dauer hängt von den Umständen ab). Erscheinen Sie pünktlich, aber der Wirt hat keinen Tisch, müssen Sie nicht länger als 15-20 Minuten warten. Danach können Sie gehen und ggf. Fahrtkosten oder Mehrkosten in einem anderen Restaurant verlangen.

Wie lange darf man auf das Essen warten?
Es gibt keine festen Regeln. Die Wartezeit hängt vom Restauranttyp und der Bestellung ab. Richtwerte sind ca. 30 Minuten für Essen in einem durchschnittlichen Lokal und 20 Minuten für Getränke. Bei unangemessen langer Wartezeit müssen Sie dem Wirt eine angemessene Frist setzen, bevor Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten können.

Kann ich den Preis mindern, wenn das Essen schlecht ist?
Ja, aber nur bei mangelhafter Qualität (verdorben, kalt, versalzen etc.), nicht bei bloßem Nichtgefallen. Sie müssen den Mangel sofort reklamieren und dem Restaurant Gelegenheit geben, den Fehler zu beheben (z.B. ein neues Gericht bringen).

Wer zahlt, wenn der Kellner etwas verschüttet?
In der Regel haftet der Wirt als Arbeitgeber für Schäden, die sein Personal (als Erfüllungsgehilfe) verursacht. Er muss die Reinigungskosten oder den Zeitwert der beschädigten Kleidung ersetzen.

Darf ich gehen, wenn die Rechnung nicht kommt?
Wenn Sie nach wiederholter Aufforderung lange warten (frühestens nach 30 Minuten), dürfen Sie gehen. Sie müssen aber unbedingt Ihre Kontaktdaten hinterlassen und sollten dies unter Zeugen tun. Die Rechnung müssen Sie später trotzdem bezahlen, jedoch keine extra Kosten für den Versand oder Mahngebühren.

Muss der Letzte die ganze Rechnung zahlen?
Grundsätzlich zahlt jeder Gast nur seine eigenen Bestellungen, da mit jedem ein eigener Vertrag besteht. Der Wirt muss beweisen, dass Sie sich verpflichtet haben, für andere mitzuzahlen (z.B. durch Zeugen oder wenn Sie Bestellungen bewusst auf Ihren „Deckel“ setzen ließen).

Egal, ob Sie nun in einem traditionellen Restaurant speisen oder in einem außergewöhnlichen Lokal mit besonderem Service – es ist gut zu wissen, welche Rechte Sie haben, damit Ihr Restaurantbesuch trotz kleinerer oder größerer Probleme doch noch zu einem positiven Erlebnis wird.

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Bruno Auerei Leimen

Ich heiße Bruno Auerei Leimen und wurde 1979 in Heidelberg geboren. Seit über zwanzig Jahren widme ich mich leidenschaftlich der Entdeckung der kulinarischen Vielfalt Deutschlands. Nach meinem Studium der Literatur und des Journalismus an der Universität München habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Liebe zum Schreiben mit meiner Neugier für authentische regionale Küche zu verbinden. Heute arbeite ich als Gastronomiekritiker, habe drei Bücher über kulinarische Reisen veröffentlicht und schreibe regelmäßig für renommierte Magazine. Besonders schlägt mein Herz für traditionelle Gerichte und handwerklich gebrautes Bier.

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