Viele Businesspläne enthalten unrealistische Zahlen, die Unternehmer oft unvorbereitet auf die tatsächliche Steuerlast ihrer GmbH treffen. Die Zahlungen, die dann wirklich auf die Firma zukommen, können in den Folgejahren zu einer ernüchternden Realität führen. Im schlimmsten Fall kann eine falsche „Wunsch-Kalkulation“ sogar zur Insolvenz zwingen. Die Gründe für die Gründung oder Umwandlung in eine GmbH sind oft vielfältig: Ein erfolgreicher Einzelunternehmer sucht den Vorteil der beschränkten Haftung, oder es steht eine Neugründung an. Wer vom Einzelunternehmen zur GmbH wechselt, hört oft von der angeblich viel niedrigeren Körperschaftsteuer im Vergleich zur Einkommensteuer, die er bisher zahlte. Neugründer wühlen sich oft allein durch das Internet, basteln sich mit gefährlichem Halbwissen einen Businessplan zusammen und übersehen dabei entscheidende steuerliche Aspekte. Dieser Artikel soll Ihnen realitätsnah erläutern, welche Steuern auf Ihre GmbH zukommen, sollte Ihr Geschäftsmodell erfolgreich sein und beispielsweise einen Gewinn von 100.000 Euro erzielen. Zudem beleuchtet er, wie viel Steuern Sie zahlen, bis das Geld als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer tatsächlich auf Ihrem privaten Konto landet.

Welche Steuern sind für eine GmbH relevant?
Bei einer GmbH können verschiedene Steuerarten anfallen, die sich primär auf den erzielten Gewinn beziehen. Die wichtigsten sind die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Eine weitere Steuer, die unter bestimmten Umständen relevant wird, ist die Grunderwerbsteuer.
Die Körperschaftsteuer (KSt)
Die Körperschaftsteuer ist eine der zentralen Steuern für Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Sie wird auf den Gewinn der Gesellschaft erhoben. In Deutschland beträgt der Satz der Körperschaftsteuer pauschal 15 Prozent. Das bedeutet, wenn Ihre GmbH im Geschäftsjahr einen steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 Euro erzielt, fallen darauf 15.000 Euro Körperschaftsteuer an. Dieser Betrag wird direkt vom Gewinn der GmbH berechnet und ist an das Finanzamt abzuführen.
Die Gewerbesteuer (GewSt)
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt, in der Ihre GmbH ihren Sitz hat. Daher ist der exakte Satz deutschlandweit nicht einheitlich. Als grobe Faustregel kann man jedoch auch hier von etwa 15 Prozent des Gewinns ausgehen, wenn man den durchschnittlichen Hebesatz berücksichtigt. Die genaue Belastung kann je nach Standort variieren. Es ist wichtig zu wissen, dass vermögensverwaltende GmbHs unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit sein können. Für eine operativ tätige GmbH ist die Gewerbesteuer jedoch fast immer relevant und stellt neben der Körperschaftsteuer die zweite große Steuerbelastung auf den Unternehmensgewinn dar.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt)
Die Grunderwerbsteuer fällt nur unter bestimmten Umständen an, nämlich dann, wenn die GmbH eine Immobilie erwirbt. Diese Steuer ist eine einmalige Abgabe, die sich nach dem Kaufpreis der Liegenschaft richtet. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland, liegt aber oft bei etwa 6,5 Prozent des Kaufpreises. Kauft eine GmbH also beispielsweise Büroräume statt sie anzumieten, muss sie zusätzlich zum Kaufpreis die Grunderwerbsteuer entrichten. Für die laufende Besteuerung des Gewinns ist diese Steuer jedoch irrelevant.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer die beiden Hauptsteuerarten sind, die direkt auf den Gewinn einer operativen GmbH erhoben werden. Erzielt eine GmbH 100.000 Euro Gewinn, muss sie für diese beiden Steuern zusammen rund 30.000 Euro an das Finanzamt bzw. die Gemeinde abführen (15% KSt + ca. 15% GewSt).
Achtung: Steuer der GmbH bedeutet nicht Geld auf Ihrem Privatkonto!
Ein häufiger und gravierender Fehler, den insbesondere viele Neugründer in ihrer anfänglichen Euphorie begehen, ist, die steuerliche Betrachtung nach der Zahlung der GmbH-Steuern einzustellen. Sie sehen den Gewinn, ziehen die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ab und glauben, der Rest stehe ihnen zur freien Verfügung. Erfolgreiche Einzelunternehmer, die eine Umwandlung planen, sind sich meist bewusst, dass es noch weitere Schritte gibt, aber oft fehlt es am notwendigen Detailwissen über die Besteuerung auf privater Ebene. Es ist absolut entscheidend zu verstehen, wie das Geld vom Konto der GmbH auf Ihr privates Konto gelangt und welche weiteren Steuern dabei anfallen.
Es gibt im Wesentlichen zwei Hauptwege, wie Sie als Eigentümer und/oder Geschäftsführer Geld aus Ihrer GmbH entnehmen können:
- Über Ihr Gehalt als Angestellter der GmbH: Die Eigentümer einer GmbH sind in der Regel auch die Geschäftsführer. In dieser Funktion sind sie ganz normal bei der GmbH angestellt. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Das bedeutet, sie erhalten ein Geschäftsführergehalt, auf das Lohnnebenkosten anfallen und das der ganz normalen Einkommensteuer unterliegt. Sie zahlen also Einkommensteuer auf Ihr Gehalt, genau wie jeder andere Arbeitnehmer in Deutschland.
- Über Gewinnausschüttung an die Gesellschafter: Der nach Steuern verbleibende Gewinn der GmbH kann als Gewinnausschüttung an die Gesellschafter verteilt werden. Dies geschieht entsprechend der jeweiligen Beteiligungsquoten. Wenn Sie beispielsweise 75 Prozent der Anteile an Ihrer GmbH halten und 100.000 Euro ausgeschüttet werden, erhalten Sie 75.000 Euro, während ein Geschäftspartner mit 25 Prozent Anteil 25.000 Euro erhält. Für diese erhaltenen Ausschüttungen fällt auf privater Ebene ebenfalls Steuer an.
Für die Besteuerung von Gewinnausschüttungen auf privater Ebene gibt es grundsätzlich zwei Optionen:
- Das Teileinkünfteverfahren: Bei dieser Methode werden 60 Prozent des Ausschüttungsbetrags mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die verbleibenden 40 Prozent des Betrags sind steuerfrei. Diese Option kann vorteilhaft sein, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz nicht sehr hoch ist.
- Die Abgeltungssteuer: Alternativ können Sie sich pauschal für eine Besteuerung mit der Abgeltungssteuer entscheiden. Diese beträgt aktuell 25 Prozent auf den gesamten Ausschüttungsbetrag (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Diese Option ist oft einfacher und kann bei einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz die günstigere Wahl sein.
Sie müssen genau prüfen und berechnen lassen, welche dieser beiden Methoden für Sie persönlich und Ihre Einkommenssituation die vorteilhaftere ist.
GmbH Steuern: Die Unterschiede zwischen Gehalt und Ausschüttung für die GmbH
Es ist von entscheidender Bedeutung, den steuerlichen Unterschied zwischen einem Geschäftsführergehalt und einer Gewinnausschüttung aus Sicht der GmbH zu verstehen. Dieser Unterschied beeinflusst maßgeblich die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns der GmbH.
Ein Geschäftsführergehalt, das an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt wird, stellt für die GmbH eine Betriebsausgabe dar. Betriebsausgaben wirken gewinnmindernd. Das bedeutet, dass die Kosten für Ihr Gehalt als Geschäftsführer vom Umsatz oder den Einnahmen der GmbH abgezogen werden, bevor der zu versteuernde Gewinn ermittelt wird. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Situation eines Einzelunternehmers, bei dem das "Gehalt" des Inhabers nicht als Betriebsausgabe gilt.
Nehmen wir das im Text genannte Beispiel: Ihre GmbH hat Einnahmen von 200.000 Euro. Es fallen andere Ausgaben in Höhe von 50.000 Euro an (z.B. Miete, Wareneinkauf, Gehälter anderer Mitarbeiter). Wenn Sie sich nun selbst ein Geschäftsführergehalt von 50.000 Euro zahlen, werden diese 50.000 Euro ebenfalls als Betriebsausgabe abgezogen. Die Rechnung für den Gewinn der GmbH sieht dann so aus:
Einnahmen: 200.000 Euro
Abzüglich andere Ausgaben: - 50.000 Euro
Abzüglich Geschäftsführergehalt: - 50.000 Euro
Gewinn der GmbH vor Steuern: 100.000 Euro
Nur dieser verbleibende Gewinn von 100.000 Euro wird nun auf Ebene der GmbH mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet.
Im Gegensatz dazu verhält es sich bei einer Gewinnausschüttung völlig anders. Eine Ausschüttung erfolgt aus dem Gewinn, der bereits versteuert wurde oder noch versteuert werden muss. Sie ist keine Betriebsausgabe und mindert daher nicht den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH. Wenn im obigen Beispiel die GmbH einen Gewinn von 100.000 Euro erzielt hat und beschließt, davon 40.000 Euro an die Gesellschafter auszuschütten, bleibt der zu versteuernde Gewinn für die GmbH weiterhin 100.000 Euro. Die Ausschüttung von 40.000 Euro wird aus dem Gewinn entnommen, nachdem dieser (oder bevor die Steuer auf ihn festgesetzt wird) berechnet wurde. Die Steuerlast der GmbH auf den Gewinn von 100.000 Euro ändert sich durch die spätere Ausschüttung nicht.
Rechenbeispiel: 100.000 Euro GmbH-Gewinn – Was bleibt auf den Konten?
Um die verschiedenen Steuerstufen und Geldflüsse zu veranschaulichen, betrachten wir das im Text vorgestellte fiktive Beispiel im Detail:
- Einnahmen der GmbH: 200.000 Euro
- Andere Ausgaben der GmbH: 50.000 Euro
- Geschäftsführergehalt (inkl. Lohnnebenkosten für die GmbH): 50.000 Euro
Berechnung des Gewinns der GmbH:
200.000 € (Einnahmen) - 50.000 € (andere Ausgaben) - 50.000 € (Gehalt) = 100.000 € Gewinn der GmbH
Dieser Gewinn ist die Basis für die Besteuerung auf Ebene der GmbH.
Steuerliche Belastung auf Ebene der GmbH:
Auf den Gewinn von 100.000 Euro fallen an:
- Körperschaftsteuer: 15 % von 100.000 € = 15.000 €
- Gewerbesteuer: ca. 15 % von 100.000 € = 15.000 € (Dieser Wert ist ein Durchschnitt und kann je nach Gemeinde variieren.)
Die gesamte Steuerlast der GmbH auf den Gewinn von 100.000 Euro beträgt somit rund 15.000 € + 15.000 € = 30.000 Euro.
Nachdem die GmbH diese 30.000 Euro an Steuern abgeführt hat, verbleiben von den ursprünglichen 100.000 Euro Gewinn noch 70.000 Euro auf dem Konto der GmbH (100.000 € - 30.000 € = 70.000 €).
Nun wird im Beispiel angenommen, dass eine Gewinnausschüttung in Höhe von 40.000 Euro an die Gesellschafter beschlossen wird. Diese Ausschüttung erfolgt aus den verbleibenden 70.000 Euro. Nach der Ausschüttung von 40.000 Euro verbleiben noch 30.000 Euro auf dem Konto der GmbH (70.000 € - 40.000 € = 30.000 €). Diese 30.000 Euro bleiben im Unternehmen als thesaurierter Gewinn.
Steuerliche Belastung auf privater Ebene (für den Gesellschafter-Geschäftsführer):
Als Gesellschafter-Geschäftsführer erhalten Sie Geld auf zwei Wegen, die beide privat besteuert werden:
- Ihr Geschäftsführergehalt: Sie erhalten ein Gehalt, das für die GmbH inklusive Lohnnebenkosten 50.000 Euro ausmacht. Dieses Bruttogehalt (der Teil, der Ihnen ausgezahlt wird, bevor Steuern und Abzüge erfolgen) unterliegt Ihrer persönlichen Einkommensteuer. Die genaue Höhe der Einkommensteuer hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab (Steuerklasse, weitere Einkünfte, etc.).
- Ihre Gewinnausschüttung: Angenommen, Sie halten 75 Prozent der Anteile an der GmbH und es werden 40.000 Euro ausgeschüttet. Ihr Anteil an der Ausschüttung beträgt dann 75 % von 40.000 € = 30.000 Euro. Dieser Betrag landet auf Ihrem privaten Konto. Für diese 30.000 Euro müssen Sie nun erneut Steuern zahlen. Sie haben die Wahl zwischen zwei Methoden:
- Option 1: Abgeltungssteuer (25%): Sie zahlen pauschal 25 Prozent Steuer auf die 30.000 Euro. Das wären 7.500 Euro (25 % von 30.000 €). Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Option 2: Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig): 60 Prozent der Ausschüttung, also 18.000 Euro (60 % von 30.000 €), werden zu Ihrem regulären Einkommen (inklusive Ihres Geschäftsführergehalts) addiert und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die restlichen 40 Prozent, also 12.000 Euro (40 % von 30.000 €), sind in diesem Fall steuerfrei. Diese Option erfordert eine genaue Berechnung, ob Ihr Grenzsteuersatz auf die 18.000 Euro niedriger ist als der pauschale Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.
Wie Sie sehen, ist die Besteuerung komplex und erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst zahlt die GmbH Steuern auf ihren Gewinn, dann zahlen Sie als Gesellschafter/Geschäftsführer Einkommensteuer auf Ihr Gehalt und zusätzlich Einkommensteuer oder Abgeltungssteuer auf die erhaltene Gewinnausschüttung.
Wichtiger Hinweis zur verdeckten Gewinnausschüttung
Ein häufiger Gedanke bei GmbH-Inhabern ist, den Gewinn der GmbH durch ein sehr hohes Geschäftsführergehalt zu mindern, da Gehälter steuermindernd wirken. Dies nennt man verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Gehalt unangemessen hoch ist und nicht dem entspricht, was eine GmbH einem fremden Geschäftsführer zahlen würde. Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird vom Finanzamt nicht als Betriebsausgabe anerkannt, was zu Steuernachzahlungen und Strafen führen kann. Seien Sie hier äußerste vorsichtig und stimmen Sie die Höhe Ihres Gehalts unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab.
Ist es steuerlich sinnvoll, Gewinne in der GmbH zu belassen?
Das oben genannte Beispiel mit 100.000 Euro Gewinn ist für viele GmbHs in Deutschland eher eine moderate Größe. Gerade bei höheren Gewinnen kann es steuerlich sehr sinnvoll sein, einen Teil des Gewinns nicht auszuschütten, sondern in der GmbH zu belassen – vorausgesetzt, Sie benötigen das Geld nicht dringend auf Ihrem privaten Konto.
Gewinne, die in der GmbH verbleiben (thesaurierte Gewinne), wurden bereits auf Ebene der GmbH mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer besteuert, also mit rund 30 Prozent. Wenn dieses Geld im Unternehmen bleibt, fällt darauf zunächst keine weitere private Besteuerung an. Erst wenn diese thesaurierten Gewinne in Zukunft ausgeschüttet oder entnommen werden, kommt es zur Besteuerung auf privater Ebene.
Der Vorteil des Belassens von Gewinnen liegt darin, dass Sie mit dem nach GmbH-Steuern verbleibenden Betrag (im Beispiel 70.000 €, wovon 40.000 € ausgeschüttet wurden, also 30.000 € thesauriert blieben) im Unternehmen arbeiten können. Sie können dieses Geld für Investitionen nutzen, beispielsweise in neue Ausrüstung, Marketing oder Personal. Dies kann das Wachstum Ihrer GmbH beschleunigen. Zudem steigert das im Unternehmen verbleibende Kapital den Unternehmenswert und verbessert die Bonität Ihrer Firma. Eine höhere Bonität ist hilfreich, wenn Sie zukünftig Kredite für größere Investitionen aufnehmen möchten.
Es gibt auch spezielle Gestaltungen wie die GmbH & atypisch stille Gesellschaft, die unter Umständen eine weitere Senkung der Gesamtsteuerlast auf rund 28,75 Prozent ermöglichen können. Solche komplexen Strukturen erfordern jedoch eine sorgfältige Prüfung und steuerliche Beratung.
Häufig gestellte Fragen zu GmbH Steuern bei 100.000 Euro Gewinn
Hier beantworten wir einige der wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Besteuerung einer GmbH und der Entnahme von Gewinnen stellen:
Wie hoch sind die Steuern für eine GmbH bei 100.000 Euro Gewinn?
Auf Ebene der GmbH fallen Körperschaftsteuer (15%) und Gewerbesteuer (ca. 15%) an. Zusammen beträgt die Steuerlast auf den Gewinn rund 30%. Bei 100.000 Euro Gewinn sind das ca. 30.000 Euro.
Sind 30 Prozent Steuern alles, was ich bei 100.000 Euro Gewinn zahle?
Nein, die 30 Prozent sind nur die Steuern auf Ebene der GmbH. Wenn Sie Geld aus der GmbH entnehmen, sei es als Gehalt oder als Gewinnausschüttung, fallen auf privater Ebene weitere Steuern (Einkommensteuer, Abgeltungssteuer) an.
Wie kommt der Gewinn der GmbH auf mein privates Konto?
Das kann über Ihr Geschäftsführergehalt oder über eine Gewinnausschüttung geschehen.
Wie wird mein Geschäftsführergehalt besteuert?
Ihr Gehalt wird wie das Einkommen eines normalen Arbeitnehmers mit Ihrer persönlichen Einkommensteuer belastet.
Wie wird eine Gewinnausschüttung besteuert?
Sie haben die Wahl: Entweder das Teileinkünfteverfahren (60% der Ausschüttung werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, 40% sind steuerfrei) oder die Abgeltungssteuer (pauschal 25% auf den gesamten Ausschüttungsbetrag).
Mindert mein Geschäftsführergehalt den Gewinn der GmbH?
Ja, das Gehalt ist eine Betriebsausgabe und wird vom Umsatz abgezogen, bevor der steuerpflichtige Gewinn der GmbH berechnet wird.
Mindert eine Gewinnausschüttung den Gewinn der GmbH?
Nein, eine Ausschüttung erfolgt aus dem bereits erzielten (und zu versteuernden) Gewinn und ist keine Betriebsausgabe. Sie mindert nicht den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Das ist die Auszahlung unangemessen hoher Beträge an Gesellschafter (oft als Gehalt), die vom Finanzamt nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Dies kann zu Steuernachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Warum sollte ich Gewinne in der GmbH belassen?
Belassene Gewinne werden nur auf GmbH-Ebene (ca. 30%) besteuert und stehen für Investitionen zur Verfügung. Dies kann das Unternehmenswachstum fördern, den Unternehmenswert steigern und die Bonität verbessern. Die private Besteuerung fällt erst bei späterer Entnahme an.
Ist die Grunderwerbsteuer für meine GmbH relevant?
Nur wenn Ihre GmbH eine Immobilie kauft. Sie fällt einmalig auf den Kaufpreis an.
Fazit: Zahlenwahrheit am Anfang spart den Schock bei Auszahlung aufs private Konto
Wie dieser Einblick zeigt, ist die Besteuerung einer GmbH und die Entnahme von Geldern komplexer, als es in vielen vereinfachten Businessplänen dargestellt wird. Die Vorstellung, nur pauschal 30 Prozent Steuern zu zahlen, ist verlockend, aber sie ist eben nur die halbe Wahrheit. Bis das Geld tatsächlich auf Ihrem privaten Konto verfügbar ist, fallen weitere Steuern auf privater Ebene an. Der erhoffte Steuervorteil einer GmbH kann in der Realität anders aussehen, wenn die Gesamtbelastung auf Unternehmens- und Privatebene betrachtet wird.
Um böse Überraschungen und finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist eine realistische Planung unerlässlich. Es ist dringend empfehlenswert, Ihren Businessplan, Ihre Finanzkalkulationen und insbesondere die geplante Struktur der Mittelentnahme und Besteuerung gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater zu erstellen und zu prüfen. Ein Steuerberater kann sicherstellen, dass Ihre Zahlen – seien es Steuervorauszahlungen, Ertragsvorschauen oder Planbilanzen – fundiert sind und nicht „in der Luft hängen“. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, die optimale Strategie für Ihre individuelle Situation zu finden und die Steuerlast legal zu optimieren.
Die Wahl der Rechtsform und die Gestaltung der Einkommensentnahme sind entscheidende Faktoren für den langfristigen Erfolg und die finanzielle Gesundheit Ihrer GmbH. Investieren Sie daher Zeit und Ressourcen in eine solide steuerliche Planung von Anfang an.
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