Nach einem köstlichen Essen im Restaurant bleibt oft etwas übrig. Die Frage drängt sich auf: Darf ich die nicht geschaffte Portion einfach einpacken lassen? Und was bedeutet eigentlich "To Go" oder "Take Away"? Die Welt des Essens außerhalb der eigenen vier Wände ist vielfältig und hat eine lange Geschichte. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund ums Mitnehmen von Speisen.

Wenn der Magen voll, aber der Teller noch gut gefüllt ist, wünschen sich viele Gäste, die Reste mit nach Hause nehmen zu können. Dies ist in der Gastronomie eine gängige Praxis geworden, die von vielen Betrieben aktiv angeboten wird. Die Motivation dahinter ist oft ein bewusster Umgang mit Lebensmitteln und die Reduzierung von Verschwendung. Es ist erfreulich zu sehen, dass immer mehr Restaurants diesen Service anbieten und damit zur Nachhaltigkeit beitragen.
Reste im Restaurant einpacken: Ein Recht oder eine Gefälligkeit?
Auch wenn es weit verbreitet ist und oft problemlos funktioniert, sollten Sie wissen: Einen Rechtsanspruch darauf, nicht verzehrte Speisen aus einem Restaurant mitzunehmen, gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Der Grund dafür ist einfach: Ein Restaurant verkauft seine Speisen und Getränke primär zum Verzehr direkt vor Ort, im Ambiente des Lokals. Die Leistung des Gastronomen umfasst nicht nur die Zubereitung, sondern auch das Servieren, das Bereitstellen des Platzes und des Geschirrs sowie den Service.
Dennoch hat sich die Praxis, Essensreste einzupacken – oft unter dem englischen Begriff "Doggy Bag" bekannt, auch wenn er ursprünglich für das Mitnehmen für den Hund gedacht war – etabliert. Viele Gastronomen sind kulant und kommen dem Wunsch ihrer Gäste nach. Es ist ein Zeichen guten Services und hilft, wertvolle Lebensmittel vor der Mülltonne zu retten. Fragen Sie einfach freundlich nach. In den meisten Fällen wird Ihrem Wunsch entsprochen. Es ist jedoch ratsam, dies bereits bei der Bestellung oder spätestens beim Abräumen des Tisches anzusprechen.
Nachschlag zum Mitnehmen: Eine andere Sache
Eine andere Situation liegt vor, wenn Sie einen Nachschlag bestellen und diesen dann einpacken lassen möchten. Ein Nachschlag, also eine zusätzliche Portion des Gerichts, ist in der Regel eine neue, vollwertige Leistung des Restaurants. Daher muss ein Nachschlag, den Sie bestellen, auch bezahlt werden. Ob Sie diesen dann vor Ort essen oder mitnehmen, ist eine Frage der Absprache mit dem Restaurant, aber die Kosten fallen in jedem Fall an. Es gibt keinen Automatismus, dass ein Nachschlag kostenlos ist, nur weil er "eingepackt" wird. Die Regel ist klar: Für zusätzlichen Verzehr wird auch zusätzlich berechnet.
Was bedeutet "To Go" eigentlich? Die Terminologie erklärt
Der Begriff "To Go" ist aus der Gastronomie nicht mehr wegzudenken. Er bezeichnet den Verkauf von Speisen und Getränken, die nicht im Lokal verzehrt, sondern mitgenommen werden. Weitere gängige Anglizismen sind "Take Away" oder "Take-Out". Im Deutschen spricht man auch vom "Außer-Haus-Verkauf".
Interessanterweise gibt es im englischsprachigen Raum eine kleine Nuance im Gebrauch dieser Begriffe. Während "To Go" oft für Speisen verwendet wird, die unterwegs, also "on the go", verzehrt werden, bezeichnet "Take Away" oder "Take-Out" eher Essen, das mit nach Hause genommen wird, um dort gegessen zu werden. Im europäischen Raum, einschließlich Deutschland, wird "To Go" jedoch oft synonym für jeglichen Außer-Haus-Verkauf verwendet, unabhängig davon, ob die Speisen im Gehen oder zu Hause gegessen werden.

Der Begriff "To Go" selbst entstammt der Werbesprache und wurde besonders durch das Phänomen "Coffee to go", populär gemacht durch Filme wie "Frühstück bei Tiffany" und die Etablierung großer Kaffeehausketten seit den späten 1990er Jahren, im europäischen Raum und weltweit verbreitet. Zuvor sprach man im Zusammenhang mit schnell verfügbarem Essen eher von "Fast Food".
Eine Reise durch die Geschichte des "Take Away"
Das Konzept, zubereitete Mahlzeiten außer Haus zu verkaufen, ist keineswegs eine moderne Erfindung. Es hat eine erstaunlich lange Geschichte, die bis in die Antike zurückreicht.
Schon im alten Griechenland gab es Märkte und Stände, die Speisen und Getränke für unterwegs anboten. Im Römischen Reich war dieser Brauch in größeren Städten weit verbreitet. Viele Stadtbewohner verfügten nicht über eigene Kochmöglichkeiten und waren daher auf den Kauf fertiger Mahlzeiten angewiesen. Archäologische Ausgrabungen in Pompeji haben eine große Anzahl von "Thermopolia" freigelegt. Dies waren Imbissstuben, die heiße Speisen und Getränke verkauften, die man direkt mitnehmen konnte – quasi die antiken "To-Go"-Läden.
Auch im europäischen Mittelalter und der Frühen Neuzeit wurden Speisen für Reisende oder Marktbesucher oft an Ständen und auf Märkten verkauft. Mit der Industriellen Revolution und der Entstehung größerer Städte stieg der Bedarf an schnellen und leicht verfügbaren Mahlzeiten weiter an, was zur Entwicklung modernerer Formen von Fast Food und "To-Go"-Angeboten führte.
Verpackung: Einweggeschirr – Praktisch, aber problematisch
Speisen und Getränke zum Mitnehmen werden in der Regel in speziellen Verpackungen ausgegeben. Historisch wurden einfache Materialien wie altes Zeitungspapier (bekannt von Fish and Chips) verwendet. Heute kommen verschiedenste Materialien zum Einsatz: Aluminium, Papier, Pappe, Plastik oder Schaumstoff. Oft werden auch Einweggeschirr wie Pappteller oder Plastikbecher verwendet.
Bekannte Beispiele für "To-Go"-Verpackungen sind der klassische Pizzakarton oder die schachtelförmigen Behälter, die häufig für asiatische Nudelgerichte oder nahöstliche Speisen verwendet werden. In Japan ist die Bentō-Box, eine Schachtel mit Trennern für verschiedene Speisenkomponenten, eine beliebte Form der Mitnahmeverpackung.
Aus lebensmittelrechtlicher Sicht unterliegen diese Verpackungen, da sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, strengen Vorschriften in der EU. Diese Normen sollen sicherstellen, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe aus der Verpackung in die Lebensmittel übergehen, der Geschmack nicht beeinträchtigt wird und Verbraucher nicht getäuscht werden.

Trotz ihrer Praktikabilität birgt das Einweggeschirr erhebliche Umweltprobleme. Verpackungen, oft aus Plastik, tragen erheblich zur Abfallerzeugung und Ressourcenverschwendung bei. Die Recyclingquoten sind oft schlecht, und falsch entsorgter Müll landet auf Straßen, in Parks und Gewässern. Diese "To-Go-Mentalität", die oft mit sorglosem Umgang mit Verpackungen einhergeht, steht in der Kritik.
Als Reaktion darauf wurden gesetzliche Maßnahmen ergriffen. In Deutschland trat 2019 das Verpackungsgesetz in Kraft, das auf umweltfreundlichere Verpackungen abzielt. Die Europäische Union erließ 2019 die Einwegkunststoff-Richtlinie, die bestimmte Einwegprodukte aus Plastik, wie Einweggeschirr, aus Umweltschutzgründen verbietet.
Die Zukunft ist Mehrweg: Systeme für nachhaltiges Mitnehmen
Angesichts der Umweltprobleme durch Einwegverpackungen gewinnen Mehrwegsysteme zunehmend an Bedeutung. Die Idee ist nicht neu. Schon um 1970 gab es stapelbare Aluminiumtöpfe, die durch einen Bügel zusammengehalten wurden und als "Henkelmann" bekannt waren – eine Art persönliches Mehrwegsystem für Mahlzeiten.
Heute gibt es moderne Ansätze für Mehrweggeschirr. Dickwandige, stapelbare Polyethylen-Becher mit Pfandsystem sind seit den 2000er Jahren auf Festen und Veranstaltungen verbreitet. Oft wird ein Pfand erhoben (z.B. 1 Euro), manchmal ergänzt durch eine Pfandmarke, um die Rückgabe sicherzustellen.
In verschiedenen Städten und Regionen werden spezifische Mehrwegsysteme für "To-Go"-Speisen und -Getränke eingeführt:
- Graz und Wien (Österreich): In Graz wurde das Mehrwegsystem BackCup für Coffee-to-go eingeführt. Seit Juli 2021 gibt es dort auch Skoonu, ein Mehrwegsystem mit Bechern aus Edelstahl und Polypropylendeckeln. Skoonu funktioniert oft über eine App, über die die Gefäße gebucht und innerhalb einer Frist (z.B. 21 Tage) sauber bei teilnehmenden Betrieben zurückgegeben werden müssen. Skoonu, ursprünglich aus Wien, erhielt dort 2019 den Umweltpreis der Stadt Wien.
- Deutschland: Das System Vytal nutzt Kunststoffgefäße als Mehrweglösung.
- Graz (speziell): Foodsharing Graz verwendet seit einigen Jahren dünnwandige PE-Gefäße, die ursprünglich als Einwegverpackung für Lieferungen an Restaurants gedacht waren, nun aber wiederverwendet werden.
- Schweiz: Das digitale Mehrwegbechersystem Kooky wurde 2021 gestartet. Es wurde zunächst in großen Bahnhöfen (Zürich, Basel) eingeführt und später auf Städte wie Bern und München ausgeweitet. Kooky arbeitet mit einer Smartphone-App zur Abwicklung des Pfandsystems. Auch die ÖBB in Österreich ist Partner von Kooky.
Diese Beispiele zeigen, dass es praktikable Alternativen zum Einweggeschirr gibt, die einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Die Nutzung solcher Systeme erfordert oft eine bewusste Entscheidung des Verbrauchers und die Bereitschaft, sich auf neue Abläufe (App-Nutzung, Rückgabe) einzulassen.
Häufig gestellte Fragen
- Habe ich ein Recht darauf, Essensreste aus dem Restaurant mitzunehmen?
- Nein, einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht, da Restaurants zum Verzehr vor Ort gedacht sind. Es ist aber eine gängige und oft gewährte Gefälligkeit des Gastronomen aus Gründen der Kulanz und Lebensmittelvermeidung.
- Muss ich für einen Nachschlag bezahlen, den ich mitnehmen möchte?
- Ja, ein Nachschlag ist eine zusätzliche Portion und muss in der Regel bezahlt werden, unabhängig davon, ob Sie ihn vor Ort essen oder einpacken lassen.
- Gibt es einen Unterschied zwischen "To Go" und "Take Away"?
- Im englischsprachigen Raum manchmal ja ("To Go" für unterwegs, "Take Away" für zu Hause), in Europa und Deutschland wird "To Go" meist synonym für jeglichen Außer-Haus-Verkauf verwendet.
- Warum ist Einweggeschirr problematisch?
- Einweggeschirr, insbesondere aus Plastik, trägt erheblich zur Abfallmenge und Ressourcenverschwendung bei. Es hat oft schlechte Recyclingquoten und landet häufig als Müll in der Umwelt.
- Wie funktionieren Mehrwegsysteme in der Gastronomie?
- Es gibt verschiedene Modelle: Pfandsysteme (Becher gegen Pfand), App-basierte Systeme (Buchung und Rückgabe per App) oder einfache Wiederverwendung von Behältern. Sie erfordern die Rückgabe des sauberen Geschirrs bei teilnehmenden Partnern.
Fazit
Das Mitnehmen von Essensresten aus dem Restaurant ist heute weit verbreitet und ein positiver Schritt gegen Lebensmittelverschwendung, auch wenn kein Rechtsanspruch besteht. Das Konzept des "To Go"-Essens hat eine lange Geschichte und ist tief in der menschlichen Zivilisation verwurzelt. Während traditionelles Einweggeschirr erhebliche Umweltprobleme verursacht, bieten moderne Mehrweggeschirr-Systeme vielversprechende Alternativen für einen nachhaltigeren Umgang mit Speisen zum Mitnehmen. Die bewusste Entscheidung für Mehrweg, wo verfügbar, kann jeder Einzelne einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
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