Kann ich in der Autostadt kostenlos parken?

Parken in der Autostadt Wolfsburg: Alle Infos

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Ein Besuch in der Autostadt Wolfsburg verspricht spannende Erlebnisse rund um das Thema Mobilität. Ob Fahrzeugabholung, Museumsbesuch oder Event – die Anreise mit dem Auto ist für viele Gäste die erste Wahl. Doch wie sieht es mit dem Parken aus? Ist es möglich, kostenlos in der Autostadt zu parken, und welche Regeln müssen beachtet werden? Dieser Artikel liefert Ihnen alle notwendigen Informationen, damit Ihr Aufenthalt bereits bei der Ankunft auf dem Parkplatz entspannt beginnt.

Was verdient man in der Autostadt Wolfsburg?
Gehälter bei Autostadt GmbHJobtitelStandortGehalt/JahrGuest Relation ManagerWolfsburg34.400 €Kundenberater:inWolfsburg42.900 €IT-Expert:inWolfsburg61.400 €Dienstchef:inWolfsburg40.800 €

Die Parkplätze der Autostadt stehen exklusiv den Besuchern der Autostadt oder Gästen von Veranstaltungen zur Verfügung. Mit dem Befahren der Parkflächen erkennen Sie die geltenden Regelungen an. Es handelt sich um einen Vertrag über einen Kfz-Stellplatz, wobei zu beachten ist, dass keine Bewachung Ihres Fahrzeugs geschuldet wird.

Wo kann ich in der Autostadt parken? Ein Überblick über die Parkflächen

Die Autostadt bietet verschiedene Parkmöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Fahrzeugtypen und Besuchergruppen zugeschnitten sind. Es ist wichtig, die richtige Parkfläche für Ihr Fahrzeug zu wählen, da nicht alle Bereiche für jeden Fahrzeugtyp zugänglich sind.

Die Hauptparkbereiche für Besucher sind die Parkplätze P1, P2 und P3. Diese sind für die meisten Pkw-Besucher vorgesehen und bieten eine angemessene Anzahl an Stellplätzen.

Für kurze Aufenthalte oder spezifische Zwecke gibt es den Kurzzeitparkplatz/ServiceHaus (PK). Dieser Bereich ist untertags etwas teurer pro Stunde, aber praktisch für schnelle Erledigungen oder das Abholen von Gästen.

Spezielle Stellplätze sind für bestimmte Fahrzeugtypen reserviert:

  • Behindertenparkplätze: Diese Stellplätze sind mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet und dürfen ausschließlich von Personen mit einem entsprechenden blauen Ausweis oder einem Ausweis mit der Kennzeichnung „aG“ genutzt werden.
  • Wohnmobile: Wenn Sie mit einem Wohnmobil anreisen, dürfen Sie dieses nur auf den speziell dafür ausgewiesenen Stellplätzen auf Parkplatz P2 abstellen.
  • Reisebusse: Reisebusse können am Kurzzeitparkplatz/ServiceHaus (PK) zum Ein- und Aussteigen der Gäste an der Kanalseite halten. Anschließend muss der Bus auf dem separaten Busparkplatz abgestellt werden.
  • Zweiräder: Fahrräder, Motorräder, Motorroller, E-Scooter und Mopeds dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

Fahrzeuge mit Anhängern oder Trailern sind auf *allen* Autostadt Parkplätzen grundsätzlich verboten. Fahrzeuge mit Fremdwerbung dürfen nicht auf dem Kurzzeitparkplatz/ServiceHaus (PK) parken, können aber die Besucherparkplätze P1/P2/P3 nutzen.

Ist Parken in der Autostadt kostenlos? Die Parkentgelte im Detail

Die häufigste Frage betrifft die Kosten für das Parken. Kann man in der Autostadt kostenlos parken? Die Antwort ist: Ja, aber nur für eine sehr begrenzte Zeit. Eine Parkzeit von bis zu 30 Minuten ist gebührenfrei. Dies ist ideal, wenn Sie jemanden nur abholen oder kurz etwas im ServiceHaus erledigen müssen.

Für längere Aufenthalte fallen Parkgebühren an. Die Höhe des Parkentgelts hängt vom gewählten Parkplatz und der Tageszeit ab:

Gebühren für den Kurzzeitparkplatz/ServiceHaus (PK)

Dieser Parkplatz ist für kurze Stopps gedacht und hat daher eine andere Gebührenstruktur:

  • 06:00 bis 18:00 Uhr: 2,00 Euro pro Stunde
  • 18:00 bis 06:00 Uhr: 0,50 Euro pro Stunde

Gebühren für die Besucher-Parkplätze P1, P2 und P3

Diese Parkplätze sind für die meisten Besucher vorgesehen und bieten eine Tagespauschale:

  • 06:00 bis 18:00 Uhr: 1,00 Euro pro Stunde (mit einer Tagespauschale von maximal 6,00 Euro)
  • 18:00 bis 06:00 Uhr: 0,50 Euro pro Stunde

Die Tagespauschale auf den Parkplätzen P1, P2 und P3 ist besonders vorteilhaft für längere Besuche, da der maximale Preis pro Tag bei 6,00 Euro gedeckelt ist, unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer innerhalb der Tageszeit (6-18 Uhr).

Das Parkentgelt muss vor der Ausfahrt an den Kassenautomaten oder am WelcomeDesk bezahlt werden. Dies gilt auch für die Parkgebühren für Wohnmobile.

Verlust der Parkkarte

Die Parkkarte ist Eigentum der Autostadt GmbH. Bei Verlust der Parkkarte wird Ihnen pauschal ein Betrag von 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Sie haben jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht

Die Autostadt hat das Recht, Fahrzeuge zurückzuhalten oder ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug geltend zu machen, falls das Parkentgelt nicht bezahlt wird. Die Pfandverwertung kann frühestens zwei Wochen nach Androhung erfolgen.

Wichtige Regeln für das Parken in der Autostadt

Auf den Parkplätzen der Autostadt gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dies bedeutet, dass Sie sich an die allgemeinen Verkehrsregeln halten müssen. Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für das Parkgelände:

  • Schrittgeschwindigkeit: Auf den Parkplätzen darf nur in Schritttempo gefahren werden. Dies dient der Sicherheit aller Fußgänger und anderen Fahrzeuge auf dem Gelände.
  • Anweisungen des Personals: Sie müssen den Anweisungen des Parkplatzpersonals Folge leisten. Diese Mitarbeiter handeln im Auftrag der Autostadt und stellen sicher, dass der Verkehr und das Parken reibungslos funktionieren.
  • Parken innerhalb der Markierungen: Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und ausgewiesenen Stellplätze abgestellt werden. Achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug so zu positionieren, dass das Ein- und Aussteigen für Sie und die Nutzer der Nachbarstellplätze jederzeit ungehindert möglich ist.
  • Freihalten von Wegen: Fahrgassen, Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden. Verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
  • Sicherung des Fahrzeugs: Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.
  • Kinder und Tiere: Lassen Sie keine Kinder oder Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück. Bei Nichtbeachtung behält sich die Autostadt das Recht vor, das Fahrzeug zum Schutz des Lebens zu öffnen.

Regelungen für alternative Fortbewegungsmittel

Die Nutzung von Fahrrädern, Rollern, E-Scootern, Rollschuhen oder Ähnlichem ist auf dem Parkgelände, der Stadtbrücke und der Promenade grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen:

  • Promenade und Stadtbrücke:
    - Inlineskates sind gestattet, wenn Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird und die Wohlverhaltenspflicht beachtet wird.
    - E-Boards/Skateboards müssen in diesen Bereichen getragen werden.
    - E-Roller/Tretroller sowie E-Bikes/Fahrräder müssen in diesen Bereichen schiebend geführt werden.
  • Parkbereich:
    - Dieser Bereich ist grundsätzlich für die Nutzung und das Mitführen der oben genannten Fortbewegungsmittel gesperrt.
    - Zur Verwahrung können Schließfächer im UG der Piazza, die Garderobe oder Fahrradständer genutzt werden.

Eine wichtige Ausnahme gibt es für Kleinkinder (2-6 Jahre). Wenn sie in unmittelbarer Ruf- und Sichtweite einer Aufsichtsperson sind und altersgerechte Fortbewegungsmittel (Kinderfahrrad, Kindertretroller) nutzen, sind sie vom Verbot auf der Promenade, Stadtbrücke und im Parkbereich ausgenommen, solange die Wohlverhaltenspflicht eingehalten wird.

Tagesaktuelle Ereignisse oder erhöhte Sicherheitsanforderungen können zu Einschränkungen dieser Regelungen führen.

Haftung und Sicherheit auf den Parkplätzen

Das Thema Haftung ist ein wichtiger Aspekt bei der Nutzung von Parkplätzen.

Haftung des Parkplatznutzers

Als Nutzer des Parkplatzes haften Sie für alle Schäden, die Sie, Ihre Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen der Autostadt oder Dritten schuldhaft zufügen. Dies schließt auch Verunreinigungen des Parkplatzes und der Nebenflächen ein, die Sie zu verantworten haben. Solche Verunreinigungen müssen unverzüglich von Ihnen beseitigt werden. Andernfalls kann die Autostadt die Beseitigung auf Ihre Kosten veranlassen.

Haftung der Autostadt GmbH

Die Haftung der Autostadt GmbH ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Autostadt unbeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten, also Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind. Die Haftung ist dann jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch Angestellte oder Beauftragte der Autostadt.

Wichtig ist, dass die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen ist. Bei Beschädigung oder Zerstörung abgestellter Fahrzeuge ist die Haftung auf den Zeitwert des Fahrzeugs oder der beschädigten Teile am Tag des Schadens beschränkt.

Wie viel kostet eine Currywurst in der Autostadt?
"Moderat", betont der Autobauer Ein Rechenbeispiel: Wer sich in der Mittagspause auf eine Currywurst mit Pommes freute, musste bislang 2,95 Euro bezahlen. Seit 1. Juni kostet dieses Menü nun 3,44 Euro.

Die Haftung der Autostadt beginnt mit dem Einfahren in die Parkplätze und endet mit dem Ausfahren.

Die Autostadt und ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch andere Parkplatznutzer oder sonstige Dritte verursacht werden.

Ebenso haftet die Autostadt GmbH nicht für Schäden, die durch den Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl entstehen, oder für Schäden durch Fahrzeug-Einbrüche, Vandalismus und die Entwendung von Gegenständen aus dem Fahrzeuginnenraum.

Meldung von Schäden

Als Parkplatznutzer sind Sie verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Parkplatzpersonal zu melden. Offensichtliche Schäden müssen in jedem Fall vor dem Verlassen der Parkplätze angezeigt werden. Ist eine sofortige Meldung objektiv nicht möglich oder zumutbar, muss der Schaden der Autostadt mindestens in Textform mitgeteilt werden – bei offensichtlichen Schäden innerhalb von drei Tagen, bei sonstigen Schäden innerhalb von sieben Tagen nach Verlassen der Parkplätze.

Videoüberwachung

Teile der Autostadt werden zur Wahrung berechtigter Interessen videoüberwacht. Die videoüberwachten Bereiche sind durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Datenschutzinformationen finden Sie auf diesen Schildern.

Parkentgelte im Vergleich

Zur besseren Übersicht haben wir die Parkentgelte in einer Tabelle zusammengefasst:

ParkplatzZeitraumGebühr pro StundeTagespauschale
Kurzzeitparkplatz/ServiceHaus (PK)06:00 - 18:00 Uhr2,00 Euro-
Kurzzeitparkplatz/ServiceHaus (PK)18:00 - 06:00 Uhr0,50 Euro-
Besucher-Parkplätze (P1, P2, P3)06:00 - 18:00 Uhr1,00 Euromax. 6,00 Euro
Besucher-Parkplätze (P1, P2, P3)18:00 - 06:00 Uhr0,50 Euro-

Beachten Sie, dass Parken bis zu 30 Minuten auf allen Parkplätzen kostenfrei ist.

Häufig gestellte Fragen zum Parken in der Autostadt

Kann ich in der Autostadt Wolfsburg umsonst parken?

Ja, Parken ist für eine Dauer von bis zu 30 Minuten kostenlos. Für längere Parkzeiten fallen Gebühren an.

Wo muss ich mein Wohnmobil abstellen?

Wohnmobile dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen auf Parkplatz P2 parken.

Darf ich mit meinem Fahrzeug einen Anhänger mitbringen?

Nein, Fahrzeuge mit Anhängern oder Trailern sind auf allen Parkplätzen der Autostadt verboten.

Was passiert, wenn ich meine Parkkarte verliere?

Bei Verlust der Parkkarte wird eine Pauschale von 25,00 Euro berechnet.

Wird mein Fahrzeug auf dem Parkplatz bewacht?

Nein, die Autostadt schuldet keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge.

Kann ich meinen E-Scooter auf dem Parkplatz nutzen?

Grundsätzlich ist die Nutzung von E-Scootern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln auf dem Parkgelände untersagt. Sie müssen schiebend geführt oder verwahrt werden (z.B. in Schließfächern).

Was soll ich tun, wenn ich einen Schaden an meinem Fahrzeug entdecke, der auf dem Parkplatz passiert sein könnte?

Sie müssen den Schaden unverzüglich dem Parkplatzpersonal melden. Offensichtliche Schäden sollten unbedingt vor Verlassen des Parkplatzes angezeigt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Meldung in Textform innerhalb von 3 Tagen (offensichtlich) bzw. 7 Tagen (sonstige Schäden) nach Verlassen erfolgen.

Gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung auf den Parkplätzen?

Ja, auf den Parkplätzen der Autostadt gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Mit diesen Informationen sollten Sie bestens vorbereitet sein, um einen entspannten Besuch in der Autostadt zu genießen, beginnend mit der Ankunft auf den Parkplätzen. Planen Sie Ihre Parkzeit entsprechend und beachten Sie die geltenden Regeln, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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Bruno Auerei Leimen

Ich heiße Bruno Auerei Leimen und wurde 1979 in Heidelberg geboren. Seit über zwanzig Jahren widme ich mich leidenschaftlich der Entdeckung der kulinarischen Vielfalt Deutschlands. Nach meinem Studium der Literatur und des Journalismus an der Universität München habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Liebe zum Schreiben mit meiner Neugier für authentische regionale Küche zu verbinden. Heute arbeite ich als Gastronomiekritiker, habe drei Bücher über kulinarische Reisen veröffentlicht und schreibe regelmäßig für renommierte Magazine. Besonders schlägt mein Herz für traditionelle Gerichte und handwerklich gebrautes Bier.

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