Kann man eine Reservierung im Restaurant stornieren?

No-Show Gebühren: Was Gäste wissen müssen

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Eine Reservierung im Restaurant ist eine bequeme Sache – sie sichert den gewünschten Tisch zur passenden Zeit. Doch was passiert, wenn man trotz Reservierung nicht erscheint? Immer mehr Restaurants sehen sich gezwungen, sogenannte „No-Show“-Gebühren einzuführen. Diese können für Gäste, die ihre Reservierung vergessen oder kurzfristig absagen, empfindliche Kosten verursachen. Die Praxis, Gebühren für nicht wahrgenommene Termine zu erheben, ist in anderen Branchen wie bei Ärzten oder Hotels längst etabliert und findet nun auch in der Gastronomie zunehmend Verbreitung.

Wie entgeht man einer No-Show-Gebühr?
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihnen für das Versäumen eines Termins eine Gebühr berechnet wird, fragen Sie, ob Sie ihn stattdessen verschieben können . Sie können auch versuchen, in der Praxis zu fragen, ob die Gebühr erlassen werden kann, wenn Sie sie ungerecht finden oder sich nicht leisten können, sagte sie. Sie sollten mit Ihnen zusammenarbeiten.

Für Gastronomen stellen unangekündigte Nichterscheinungen ein ernsthaftes Problem dar. Ein reservierter, aber leer bleibender Tisch bedeutet nicht nur entgangenen Umsatz, sondern auch konkrete Kosten. Das Restaurant plant mit der Anwesenheit der Gäste, sowohl beim Personaleinsatz als auch bei der Vorratshaltung von Lebensmitteln. Wenn Gäste nicht erscheinen, müssen Mitarbeiter bezahlt werden, obwohl der erwartete Umsatz ausbleibt. Zudem wurden möglicherweise spezifische Zutaten für das erwartete Menü vorgehalten oder andere potenzielle Gäste abgewiesen, weil der Tisch als belegt galt. Diese wirtschaftlichen Nachteile führen dazu, dass Restaurants nach Wegen suchen, sich gegen das Risiko von No-Shows abzusichern.

Warum erheben Restaurants No-Show Gebühren?

Die Einführung von No-Show Gebühren ist eine direkte Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen von nicht wahrgenommenen Reservierungen. Insbesondere seit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hat die Bedeutung einer zuverlässigen Reservierungsplanung für Restaurants stark zugenommen. Mit oft reduziertem Sitzplatzangebot und dem Zwang zur Optimierung der Auslastung sind Gastronomen mehr denn je darauf angewiesen, dass reservierte Tische auch tatsächlich besetzt werden. Jeder leere Platz schmerzt doppelt, da er nicht kurzfristig neu vergeben werden kann und die fixen Kosten wie Miete und Energie weiterlaufen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Planungssicherheit. Viele Restaurants, besonders im gehobenen Segment, kaufen frische Zutaten tagesaktuell ein oder bereiten aufwendige Menüs vor. Wenn eine erwartete Gruppe von Gästen nicht erscheint, bleiben die Gastronomen auf den Kosten für diese Waren sitzen. Dies kann schnell zu erheblichen Verlusten führen, insbesondere bei teuren oder verderblichen Produkten. Die Gebühr soll Gäste dazu anhalten, verantwortungsbewusster mit Reservierungen umzugehen und im Falle einer Verhinderung rechtzeitig abzusagen. Es geht darum, gegenseitigen Respekt für die Planung und den Aufwand des anderen zu fördern.

Wie hoch können No-Show Gebühren sein?

Die Höhe der No-Show Gebühren kann stark variieren und hängt vom jeweiligen Restaurant ab. Die uns vorliegenden Informationen zeigen, dass die Gebühren pro Person berechnet werden und durchaus beträchtlich sein können. In Deutschland werden Gebühren von bis zu 150 Euro pro Person genannt. Ein konkretes Beispiel ist das Münchener Restaurant Schwarzreiter, das eine Gebühr von 120 Euro pro Person verlangt, falls eine fest vereinbarte Reservierung nicht wahrgenommen oder kurzfristig abgesagt wird.

Wie hoch ist eine No-Show Gebühr?
Kunden sollen davor abgeschreckt werden, einfach nicht zu erscheinen. Bei Hotels bereits eine gängige Praxis. Als kurzfristige Stornierung gilt in der Regel alles innerhalb eines Tages vor dem geplanten Restaurantbesuch. Diese Gebühren können bis zu 150 Euro pro Person betragen.

Auch international ist dieser Trend zu beobachten. In den USA liegen die Gebühren laut Berichten typischerweise zwischen 10 und über 50 US-Dollar, wobei in Einzelfällen auch deutlich höhere Beträge verlangt werden. Ein Beispiel aus New York zeigt eine Gebühr von 200 US-Dollar für eine Stornierung, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgte. Die Spanne ist also groß, aber es ist klar, dass unangekündigtes Fernbleiben teuer werden kann.

Viele Restaurants weisen mittlerweile bei der Reservierung auf die anfallenden Gebühren hin und verlangen oft die Hinterlegung von Kreditkarteninformationen. Dies ermöglicht eine einfache Abbuchung der Gebühr im Falle eines No-Shows oder einer sehr späten Stornierung. Die Definition von „kurzfristig“ ist dabei oft auf einen Zeitraum von 24 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit festgelegt.

Ist eine No-Show Gebühr rechtlich zulässig?

Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von No-Show Gebühren hängt maßgeblich von der Art der Reservierung ab. Grundsätzlich gilt, dass zwischen Gast und Restaurant durch die Reservierung ein „vorvertragliches Schuldverhältnis“ entstehen kann. Juristen sprechen hierbei von einer „Vertragsanbahnung“ im Sinne von § 311 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Unterschied zwischen Tisch- und Menü-Reservierung

Es ist wichtig, zwischen einer einfachen Tischreservierung und der Reservierung eines festen Menüs oder eines Tisches für einen festgelegten Preis zu unterscheiden:

Art der ReservierungRechtliche EinordnungMöglicher Gebührenanspruch
Einfache TischreservierungWeniger formell, primär „Vertragsanbahnung“Gebühr nur, wenn diese explizit und transparent bei der Reservierung vereinbart wurde. Restaurants müssen den Schaden nachweisen können.
Reservierung mit festem Menü/PreisStärkeres „vorvertragliches Schuldverhältnis“Restaurant kann „Vertrauensschaden“ geltend machen (§ 311 Abs. 2 BGB). Dies umfasst die Kosten für vorbereitete Speisen oder entgangenen Gewinn, auch ohne explizite Gebührenvereinbarung (sofern Schaden nachweisbar ist).

Wurde lediglich ein Tisch reserviert, ist die rechtliche Grundlage für eine Gebühr schwächer, es sei denn, das Restaurant hat klar und deutlich auf die anfallende Gebühr im Falle eines Nichterscheinens hingewiesen und der Gast hat dem zugestimmt. In diesem Fall kann die Gebühr als Vertragsbestandteil angesehen werden. Der Gastronom muss jedoch im Streitfall nachweisen, dass ihm durch den No-Show tatsächlich ein Schaden in der Höhe der geforderten Gebühr entstanden ist.

Bei der Reservierung eines festen Menüs oder eines Tisches für einen bereits vereinbarten Preis ist die Situation für den Gastronomen rechtlich günstiger. Hier liegt eine konkretere Vereinbarung vor, und das Restaurant hat bereits Aufwand betrieben (z.B. Einkauf spezifischer Zutaten für das Menü). Das Restaurant kann den sogenannten Vertrauensschaden geltend machen – also die Kosten, die ihm im Vertrauen auf das Erscheinen des Gastes entstanden sind. Dies können beispielsweise Kosten für eingekaufte Lebensmittel sein, die nun nicht mehr verwendet werden können.

Wie hoch ist eine No-Show Gebühr?
Kunden sollen davor abgeschreckt werden, einfach nicht zu erscheinen. Bei Hotels bereits eine gängige Praxis. Als kurzfristige Stornierung gilt in der Regel alles innerhalb eines Tages vor dem geplanten Restaurantbesuch. Diese Gebühren können bis zu 150 Euro pro Person betragen.

Um rechtliche Klarheit zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen, informieren immer mehr Restaurants ihre Gäste bereits bei der Reservierung über ihre Stornierungsbedingungen und eventuelle No-Show Gebühren. Dies schafft Transparenz und eine klare Grundlage für beide Seiten.

Wie kann man No-Show Gebühren vermeiden?

Die einfachste und effektivste Methode, No-Show Gebühren zu vermeiden, ist die rechtzeitige Absage der Reservierung, falls man verhindert ist. Die meisten Restaurants haben eine Frist für kostenfreie Stornierungen, die oft 24 Stunden vor dem Termin liegt. Innerhalb dieser Frist kann in der Regel ohne Kosten abgesagt werden.

Sollte eine Absage kurzfristiger erfolgen müssen, beispielsweise aufgrund eines unvorhergesehenen Notfalls, lohnt es sich immer, das Restaurant direkt zu kontaktieren. Eine freundliche und offene Kommunikation kann viel bewirken. Erklären Sie die Situation. Viele Gastronomen zeigen Verständnis, insbesondere wenn es sich um einen echten Notfall handelt, und sind bereit, die Gebühr zu erlassen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gastfreundschaft basiert auf gegenseitigem Respekt und Verständnis.

Auch eine Nachfrage bei der Reservierung nach den genauen Stornierungsbedingungen kann spätere Überraschungen vermeiden. Wenn Sie wissen, welche Fristen gelten und ob Gebühren anfallen, können Sie dies bei Ihrer Planung berücksichtigen. Manche Restaurants senden auch automatische Erinnerungen per E-Mail oder SMS, was ebenfalls helfen kann, eine Reservierung nicht zu vergessen.

Ist es für Restaurants legal, eine Stornogebühr zu erheben?
Diese Vorgehensweisen sind in der Regel legal . Sie helfen Unternehmen dabei, die durch Nichterscheinen oder kurzfristige Absagen entgangenen Einnahmen wieder auszugleichen.

Die steigende Verbreitung von No-Show Gebühren

Die Einführung von No-Show Gebühren ist ein weltweiter Trend in der Gastronomie. Daten, beispielsweise von Reservierungsplattformen, zeigen einen deutlichen Anstieg der Restaurants, die solche Gebühren erheben. In den USA stieg der Anteil der Restaurants auf der Plattform Resy, die mindestens eine Stornierungsgebühr verlangten, von 4 Prozent im Januar 2019 auf 17 Prozent im Januar 2024. In Großstädten wie New York oder Los Angeles ist dieser Anteil sogar noch höher.

Dieser Trend unterstreicht, wie gravierend das Problem der No-Shows für die Branche ist. Es ist nicht der Wunsch der Gastronomen, ihre Gäste zu bestrafen, sondern vielmehr eine notwendige Maßnahme, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Lilly Jan, eine Dozentin an der Cornell School of Hotel Administration, betont, dass es darum geht, dass Kunden die Auswirkungen ihres Handelns verstehen. Wer die Gastronomie schätzt, kann durch einfache Höflichkeit und Rücksichtnahme, wie eine rechtzeitige Absage, einen wichtigen Beitrag leisten.

Erfreulicherweise zeigen viele Gäste Verständnis für die Situation der Restaurants und kommen ihren Verpflichtungen nach oder sagen rechtzeitig ab. Dies ermöglicht es den Restaurants, Tische neu zu vergeben und Verluste zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen zu No-Show Gebühren

Was ist eine No-Show Gebühr?
Eine Gebühr, die von Restaurants erhoben wird, wenn Gäste eine Reservierung nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen.
Wie hoch können No-Show Gebühren in Deutschland sein?
Sie können bis zu 150 Euro pro Person betragen, abhängig vom Restaurant und der Art der Reservierung.
Ist es legal, dass Restaurants No-Show Gebühren verlangen?
Ja, unter bestimmten Umständen. Besonders bei vereinbarten Menüs oder wenn die Gebühren klar kommuniziert und vereinbart wurden, ist dies rechtlich zulässig.
Gibt es einen Unterschied bei der Rechtslage zwischen einer einfachen Tischreservierung und einer Menü-Reservierung?
Ja. Bei Menü-Reservierungen kann das Restaurant leichter einen Anspruch auf Schadensersatz (Vertrauensschaden) geltend machen. Bei einfachen Tischreservierungen ist dies primär nur möglich, wenn eine Gebühr explizit vereinbart wurde.
Wie kann ich eine No-Show Gebühr vermeiden?
Sagen Sie Ihre Reservierung rechtzeitig (meist 24 Stunden vorher) ab. Bei kurzfristigen, unumgänglichen Absagen kontaktieren Sie das Restaurant so schnell wie möglich und erklären Sie die Situation.
Was soll ich tun, wenn ich eine Gebühr für ungerechtfertigt halte?
Kontaktieren Sie das Restaurant und versuchen Sie, eine Lösung zu finden. Klären Sie, ob die Gebühr bei der Reservierung kommuniziert wurde und ob die Stornierungsbedingungen eingehalten wurden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass No-Show Gebühren eine Reaktion der Gastronomie auf wirtschaftliche Notwendigkeiten sind. Sie sollen Gäste nicht verärgern, sondern zu mehr Verbindlichkeit bei Reservierungen anhalten. Mit Wissen über die Bedingungen und etwas Kommunikation lassen sich die meisten Probleme und unerwarteten Kosten vermeiden.

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Bruno Auerei Leimen

Ich heiße Bruno Auerei Leimen und wurde 1979 in Heidelberg geboren. Seit über zwanzig Jahren widme ich mich leidenschaftlich der Entdeckung der kulinarischen Vielfalt Deutschlands. Nach meinem Studium der Literatur und des Journalismus an der Universität München habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Liebe zum Schreiben mit meiner Neugier für authentische regionale Küche zu verbinden. Heute arbeite ich als Gastronomiekritiker, habe drei Bücher über kulinarische Reisen veröffentlicht und schreibe regelmäßig für renommierte Magazine. Besonders schlägt mein Herz für traditionelle Gerichte und handwerklich gebrautes Bier.

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