Was ist eine Wirtschaft Restaurant?

Gaststätte: Mehr Als Nur Essen & Trinken

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Wenn wir von einer Gaststätte sprechen, denken die meisten Menschen einfach an einen Ort, an dem man etwas essen oder trinken kann. Doch der Begriff „Gaststätte“ umfasst weit mehr als das. Er ist tief in der Geschichte verwurzelt, regional unterschiedlich definiert und unterliegt in vielen Ländern strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine Gaststätte ist nicht nur ein kommerzieller Betrieb; sie war und ist oft ein gesellschaftlicher Mittelpunkt, ein Ort des Austauschs und der Zusammenkunft.

Was ist eine Wirtschaft Restaurant?
Eine Gaststätte, auch Gasthaus, Gasthof, Lokal, Wirtshaus, Gastwirtschaft, Wirtschaft, Kneipe oder Schänke, ist ein Betrieb im Gastgewerbe, in dem Getränke und Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet.

In diesem Artikel beleuchten wir, was eine Gaststätte genau ist, wie sie sich historisch entwickelt hat, welche regionalen Besonderheiten es gibt und welche rechtlichen Aspekte in Deutschland und Österreich eine Rolle spielen. Begleiten Sie uns auf eine Reise durch die Welt der Gastwirtschaft.

Was Verbirgt Sich Hinter Dem Begriff "Gaststätte"?

Im Grunde ist eine Gaststätte ein Betrieb, der gewerblich Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt (Schankwirtschaft) und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet (Speisewirtschaft). Diese grundlegende Definition bildet das Fundament, wird aber durch Geschichte, Region und Gesetzgebung stark erweitert und differenziert.

Die Unterscheidung zwischen reiner Schankwirtschaft und Speisewirtschaft ist dabei fundamental, insbesondere im rechtlichen Sinne. Während eine Schankwirtschaft primär auf Getränke fokussiert ist, bietet eine Speisewirtschaft umfassendere Mahlzeiten an. Viele Betriebe vereinen natürlich beide Aspekte.

Eine Reise Durch Die Geschichte Der Gastwirtschaft

Die Geschichte der Gaststätten ist eng mit der Entwicklung des Reisens, des Handels und des gesellschaftlichen Lebens verbunden. Schon in der Antike gab es Orte, an denen Reisende und Einheimische Speisen und Getränke erhielten. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit waren Gaststätten oft mit weiteren Privilegien oder „Gerechtsamen“ ausgestattet, die ihnen besondere Rechte verliehen.

Dazu gehörten beispielsweise das Braurecht, das es dem Wirt erlaubte, eigenes Bier zu brauen (Braugasthaus). Das Schlacht- und Backrecht ermöglichte die eigene Fleisch- und Brotherstellung. Besonders wichtig für Reisende war das Recht zur Ausspanne, bei dem Pferde gewechselt oder untergebracht und Fuhrwerke abgestellt werden konnten. Solche Fernreise-Gasthöfe, oft als Postkutschenstationen dienend, verfügten immer über Beherbergungsrechte. Andere Betriebe, wie Brauschenkgüter, erhielten Beherbergungsrechte möglicherweise nur zu besonderen Anlässen wie Markttagen, um Kapazitätsengpässe zu überbrücken.

Die Bezeichnungen für Gaststätten variierten historisch und regional stark. In Deutschland nannte man Gaststätten mit Beherbergung oft Gasthaus, während Betriebe, die zusätzlich Unterstellmöglichkeiten für Pferde und Wagen (oder heute Autos) boten, als Gasthof bezeichnet wurden. In ländlichen Regionen Norddeutschlands sind Bezeichnungen wie Dorfkrug oder Krog verbreitet. In Sachsen kennt man das Erbgericht, in der Oberlausitz und Schlesien den Kretscham. Früher, besonders in Studentenkreisen, war die Schänke oder Schenke gebräuchlich, abgeleitet vom Ausschank. Im süddeutschen ländlichen Raum, oft für abgelegene Gasthäuser, findet sich der Begriff Klause.

Regionale Unterschiede: Deutschland vs. Österreich

Die Definition und rechtliche Einordnung von Gaststätten variiert auch heute noch zwischen verschiedenen Ländern.

Die Rechtslage In Deutschland: Mehr Als Nur Essen Und Trinken

Nach dem deutschen Gaststättengesetz (GastG) umfasst der Begriff „Gaststätte“ sowohl die Schankwirtschaft als auch die Speisewirtschaft. Die Definition ist also auf reine Gastronomie beschränkt. Baurechtlich wird ein Betrieb als Gaststätte behandelt, wenn er außerhalb der geltenden Ladenschlusszeiten geöffnet hat und auf mindestens der Hälfte seiner Verkaufsfläche Verzehrmöglichkeiten für Speisen und/oder Getränke bietet. Solche Betriebe müssen die spezifischen Gaststättenverordnungen einhalten.

Jede Gaststätte muss dem lokalen Ordnungs- oder Gewerbeamt gemeldet werden. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen einfacher Anzeige- und Erlaubnispflicht. Jeder Gewerbebetrieb, wozu auch die Gaststätte zählt, ist mindestens anzeigepflichtig nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Die lokalen Behörden können Anordnungen treffen (§ 5 GastG) und bei Verstößen den Betrieb untersagen (§ 31 GastG i.V.m. § 35 GewO).

Die Gaststättenkonzession: Der Schlüssel Zum Betrieb

Für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, die sogenannte Gaststättenkonzession, erforderlich. Diese wird nur erteilt, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Räumlichkeiten müssen geeignet sein und den Anforderungen der jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen entsprechen (z. B. Mindestanzahl von Toilettenbecken).
  • Dem Betreiber darf die Eigenschaft der Zuverlässigkeit nicht abgesprochen worden sein.
  • Die Lage der Gaststätte darf keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft verursachen. Dies richtet sich oft nach dem Bebauungsplan; in reinen Wohngebieten (WR) sind Gaststätten meist unzulässig, in allgemeinen Wohngebieten (WA) hingegen oft erlaubt.

Die Konzession kann zudem mit Nebenbestimmungen und Auflagen verbunden sein, beispielsweise bezüglich Lärmschutzmaßnahmen. Sie ist immer an eine bestimmte Betriebsart (z. B. Diskothek, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), bestimmte Räumlichkeiten und eine bestimmte Person (den Gastwirt) gebunden.

Strenge Auflagen Und Kontrollen: Was Betreiber Wissen Müssen

Der Betrieb einer Gaststätte ist mit zahlreichen gesetzlichen Pflichten verbunden, deren Einhaltung fortlaufend gewährleistet sein muss. Dies betrifft insbesondere:

  • Vorschriften zur Verwendung und Verarbeitung von Lebensmitteln (Hygiene, Kennzeichnung etc.)
  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen (Arbeitszeiten, Mindestlohn etc.)
  • Vorschriften des Jugendschutzes (Abgabe von Alkohol, Aufenthalt Minderjähriger)
  • Das Glücksspielgesetz (sofern Spielautomaten vorhanden sind)
  • Datenschutzrechtliche Bestimmungen (z. B. bei Gästedaten)
  • Das Telemediengesetz (sofern eine Internetseite betrieben wird)

Ordnungsämter und Polizei führen vor, während und nach dem Betrieb Kontrollen durch. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden und bei wiederholten Verstößen zum Entzug der Zuverlässigkeit des Betreibers und somit der Konzession führen.

Die Österreichische Perspektive: Gasthof Und Gasthaus Im Vergleich

In Österreich unterscheidet die Gewerbeordnung in Abs. 5 die Betriebsarten „Gasthof“ und „Gasthaus“. Diese Unterscheidung basiert primär auf dem Verhältnis von Beherbergung zu Gastronomie:

  • Ein Gasthof ist ein Gastgewerbebetrieb, bei dem sowohl Beherbergung als auch Speisen- und Getränkeausschank eine Rolle spielen können, wobei keines davon zwingend überwiegen muss. Im Vergleich zu einem Hotel zeichnet sich der Gasthof in der Regel durch geringeren Umfang, einfachere Ausstattung und eine andere Art der Verabreichung aus.
  • Ein Gasthaus dient in erster Linie der Einnahme von Mahlzeiten. Es erreicht hinsichtlich Ausstattung, Umfang und Art des Angebots sowie der Betriebsführung in der Regel nicht den Standard eines Restaurants.

Für beide Betriebsarten gilt in Österreich eine Sperrstunde von 02:00 Uhr.

Diese Unterscheidung in gemischte Betriebe (Gasthof) und vorrangig gastronomische Betriebe (Gasthaus) findet sich auch bei Spezialformen im alpinen Raum. Ein Alpengasthaus oder Alpenwirtshaus fokussiert auf Bewirtung, während gehobene Schutzhütten mit Übernachtung als Alpengasthof oder Alpenhotel geführt werden (entsprechend Hüttenkategorie III der Alpenvereine).

In der Praxis ist die Unterscheidung für den Gast oft nicht klar erkennbar, allein aus dem Namen des Hauses lässt sich selten ableiten, ob auch Zimmer angeboten werden oder welches Niveau der Betrieb hat. Zudem fallen kleinere Betriebe mit weniger als 10 Betten, die familiär geführt werden, oft als Neben-Kleingewerbe nicht unter die strengen Fachregeln der Beherbergung.

Architektonische Kuriositäten: Die Weinfenster Von Florenz

Neben den funktionalen und rechtlichen Aspekten gibt es auch interessante architektonische Besonderheiten im Zusammenhang mit der Gastwirtschaft. Ein bemerkenswertes Beispiel sind die sogenannten Weinfenster (italienisch: buchette del vino) in Florenz, Toskana.

Diese kleinen, niedrig angebrachten Wandöffnungen in Adelspalästen stammen aus dem 17. Jahrhundert, und etwa 180 davon sind heute noch erhalten. Sie waren direkt mit dem Keller verbunden und dienten dazu, dass Hausdiener zu bestimmten Zeiten diskret Weinflaschen an der Straße verkaufen konnten. Der ökonomische Hintergrund war die Umgehung der damals besteuerten Gaststättenverkäufe durch die Palast- und Weingutsbesitzer.

Während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 wurden viele dieser Weinfenster, die sich oft an Gebäuden befanden, die inzwischen zu Gaststätten umfunktioniert worden waren, wiederentdeckt und geöffnet. Sie ermöglichten es, Getränke und Speisen kontaktarm an die Gäste zu reichen. In diesem Zusammenhang kam die Erklärung auf, dass bereits die ursprünglichen Weinfenster zur Minderung des Ansteckungsrisikos während der Zeit der Großen Pest gedient haben könnten – eine faszinierende historische Parallele.

Eine ähnliche Konstruktion des Ausschankfensters, wenn auch in anderem Kontext, weist die historische Gassenschänke auf, bei der direkt von der Straße aus ausgeschenkt wurde.

Gaststätte, Gasthaus, Gasthof, Restaurant: Ein Überblick

Um die verschiedenen Begriffe, die oft synonym verwendet werden, besser zu verstehen, hier eine vereinfachte Gegenüberstellung basierend auf den bereitgestellten Informationen:

BegriffPrimäre FunktionBeherbergungRechtliche Basis (DE/AT)Standard/Umfang
Gaststätte (DE)Schank- und/oder SpeisewirtschaftKann ja (als Gasthaus/Gasthof)Gaststättengesetz (DE)Variabel
Gasthaus (DE)Schank- und SpeisewirtschaftJaGaststättengesetz (DE)Variabel
Gasthof (DE)Schank- und SpeisewirtschaftJa (inkl. Unterbringung für Fahrzeuge)Gaststättengesetz (DE)Variabel, oft auf Reisende ausgerichtet
Gasthaus (AT)Primär SpeisenKann ja (nicht dominant)Gewerbeordnung (AT)In der Regel unter Restaurant-Standard
Gasthof (AT)Speisen, Getränke, BeherbergungJa (kann dominant sein)Gewerbeordnung (AT)In der Regel unter Hotel-Standard
RestaurantPrimär Speisen (oft gehobener)Nein (typischerweise)Nicht spezifisch im GastG/GewO definiert (als Betriebsart ja, aber nicht als rechtlicher Oberbegriff wie Gaststätte)Oft höherer Standard als Gasthaus (AT)

Diese Tabelle dient als grobe Orientierung, da die genauen Definitionen und Übergänge in der Praxis oft fließend sind und stark von regionalen Traditionen und der konkreten Ausgestaltung des Betriebs abhängen.

Häufig Gestellte Fragen Zum Thema Gaststätte

Da der Begriff und die damit verbundenen Regelungen komplex sein können, beantworten wir hier einige häufige Fragen:

Ist jeder Ort, der Getränke verkauft, eine Gaststätte?
Nicht unbedingt im rechtlichen Sinne, aber eine Schankwirtschaft, die Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt, fällt unter den Oberbegriff Gaststätte nach deutschem Recht. Reine Verkaufsstellen wie Supermärkte oder Kioske, auch wenn sie Getränke anbieten, sind keine Gaststätten im Sinne des Gesetzes, wenn der Verzehr vor Ort nicht die primäre Funktion oder Fläche einnimmt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gasthaus und einem Gasthof in Deutschland?
Historisch und traditionell bot ein Gasthof zusätzlich zum Gasthaus die Möglichkeit, Pferde, Wagen oder heute Kraftfahrzeuge der Reisenden unterzustellen.

Wie unterscheiden sich Gasthaus und Gasthof in Österreich?
Nach österreichischem Recht dient ein Gasthaus in erster Linie der Einnahme von Mahlzeiten, während ein Gasthof sowohl Beherbergung als auch Gastronomie anbietet, wobei eines davon überwiegen kann. Der Gasthof ähnelt eher einem kleineren Hotel, das Gasthaus eher einem einfacheren Restaurant.

Benötige ich eine besondere Genehmigung, um eine Gaststätte in Deutschland zu betreiben?
Ja, für erlaubnispflichtige Gaststätten ist eine Gaststättenkonzession (Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz) erforderlich. Die genauen Anforderungen und ob eine reine Anzeige ausreicht oder eine Erlaubnis nötig ist, hängt von der Art des Betriebs ab.

Welche gesetzlichen Bereiche müssen Betreiber einer Gaststätte in Deutschland beachten?
Die Liste ist lang und umfasst unter anderem Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht, Jugendschutz, Glücksspielrecht (bei Automaten), Datenschutzrecht und Telemediengesetz (bei Online-Präsenz).

Was sind die Weinfenster in Florenz?
Das sind kleine, historische Wandöffnungen in Adelspalästen in Florenz, durch die früher diskret Wein direkt vom Keller an der Straße verkauft wurde, um Steuern zu umgehen. Sie wurden während der Covid-Pandemie für kontaktarmen Verkauf wiederbelebt.

Die Welt der Gaststätten ist facettenreich und spiegelt Geschichte, Kultur und gesellschaftliche Entwicklungen wider. Von einfachen Schankwirtschaften bis hin zu traditionellen Gasthöfen mit Beherbergung – sie alle erfüllen eine wichtige Funktion als Orte der Bewirtung und des Zusammenkommens.

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Bruno Auerei Leimen

Ich heiße Bruno Auerei Leimen und wurde 1979 in Heidelberg geboren. Seit über zwanzig Jahren widme ich mich leidenschaftlich der Entdeckung der kulinarischen Vielfalt Deutschlands. Nach meinem Studium der Literatur und des Journalismus an der Universität München habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Liebe zum Schreiben mit meiner Neugier für authentische regionale Küche zu verbinden. Heute arbeite ich als Gastronomiekritiker, habe drei Bücher über kulinarische Reisen veröffentlicht und schreibe regelmäßig für renommierte Magazine. Besonders schlägt mein Herz für traditionelle Gerichte und handwerklich gebrautes Bier.

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