Kann man eine Reservierung im Restaurant stornieren?

Reservierung stornieren: Geht das? Und kostet es?

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Stellen Sie sich vor, Sie schlendern zur besten Abendessenszeit durch die Stadt und entdecken ein charmantes, kleines Restaurant. Doch als Sie durchs Fenster blicken, sind die meisten Tische leer, obwohl es eigentlich brechend voll sein müsste. Was geht Ihnen durch den Kopf? Ist das Essen schlecht? Ist der Service mies? Es könnte aber auch einen ganz anderen, viel frustrierenderen Grund für die Betreiber geben: Gäste, die reserviert haben, sind einfach nicht erschienen – sogenannte No-Shows.

Ist es für Restaurants legal, eine Stornogebühr zu erheben?
Diese Vorgehensweisen sind in der Regel legal . Sie helfen Unternehmen dabei, die durch Nichterscheinen oder kurzfristige Absagen entgangenen Einnahmen wieder auszugleichen.

Das Problem der nicht wahrgenommenen Reservierungen ist für Restaurants ein echtes Ärgernis und kann empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten. Ein reservierter Tisch, der leer bleibt, generiert keinen Umsatz, verursacht aber dennoch Kosten (Personal, Miete, vorbereitete Ware). Dies wirft eine wichtige Frage auf, die sowohl Restaurantbesitzer als auch Gäste beschäftigt: Kann man eine Reservierung im Restaurant stornieren? Und dürfen Restaurants dafür eine Gebühr verlangen?

Warum Restaurants Gebühren für Stornierungen erheben

Um zu verstehen, warum Restaurants über Stornierungsgebühren nachdenken oder diese sogar erheben, muss man die wirtschaftliche Realität dieses Gewerbes betrachten. Ein Restaurant lebt davon, seine Kapazitäten – sprich, seine Tische und die damit verbundene Servicezeit – optimal auszulasten. Jede Reservierung ist im Grunde ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, bei dem das Restaurant sich verpflichtet, zu einer bestimmten Zeit einen Tisch freizuhalten und Service anzubieten, während der Gast sich verpflichtet, zu erscheinen und die angebotenen Leistungen (Essen und Getränke) in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen.

Wenn ein Gast eine Reservierung vornimmt, blockiert er damit potenziellen Umsatz. Das Restaurant lehnt möglicherweise andere Anfragen für denselben Tisch ab. Bleibt der Gast dann ohne rechtzeitige Absage fern, entsteht dem Restaurant ein Schaden. Dieser Schaden umfasst nicht nur den entgangenen Gewinn durch das nicht verkaufte Essen und die Getränke, sondern auch die anteiligen Fixkosten für diesen Tisch (Miete, Strom, Heizung) sowie die Personalkosten. Kellner und Köche stehen bereit, auch wenn Tische leer bleiben. In Stoßzeiten, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, ist der Schaden besonders hoch, da der Tisch mit hoher Wahrscheinlichkeit an andere zahlende Gäste hätte vergeben werden können.

Die Einführung von Stornierungsgebühren oder die Forderung von Vorauszahlungen oder Kreditkartendaten zielt darauf ab, dieses Risiko für das Restaurant zu minimieren. Es soll einen Anreiz für Gäste schaffen, ihre Reservierungen ernst zu nehmen und im Falle einer Verhinderung rechtzeitig abzusagen. So kann das Restaurant den Tisch noch anderweitig vergeben und den finanziellen Verlust vermeiden oder zumindest reduzieren.

Die rechtliche Situation in Deutschland: Wann ist eine Stornogebühr legal?

Die gute Nachricht zuerst: Ja, grundsätzlich können Sie eine Reservierung stornieren. Eine Reservierung ist in der Regel ein formloser Vertrag. Verträge können grundsätzlich von beiden Seiten aufgelöst werden. Die spannende Frage ist jedoch, ob im Falle einer Stornierung oder eines No-Shows Kosten anfallen dürfen.

In Deutschland basiert die rechtliche Grundlage für Stornierungsgebühren auf dem Prinzip des Schadensersatzes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wenn ein Gast eine verbindliche Reservierung nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig storniert, kann das Restaurant grundsätzlich Schadensersatz für den ihm entstandenen Schaden verlangen. Dieser Schaden ist in der Regel der entgangene Gewinn. Das Restaurant muss jedoch nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist und dass es sich redlich bemüht hat, den Tisch anderweitig zu besetzen (Schadensminderungspflicht).

Damit ein Restaurant erfolgreich eine Stornierungsgebühr verlangen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verbindliche Reservierung: Die Reservierung muss verbindlich gewesen sein. Eine lose Anfrage oder ein unverbindlicher Wunsch reicht nicht aus.
  • Keine oder verspätete Stornierung: Der Gast hat nicht oder erst nach Ablauf einer vereinbarten Frist storniert.
  • Schaden für das Restaurant: Dem Restaurant ist durch den leeren Tisch tatsächlich ein Schaden entstanden (entgangener Gewinn), und der Tisch konnte nicht anderweitig besetzt werden.
  • Transparente Bedingungen: Die Bedingungen für eine Stornierung und eventuell anfallende Gebühren müssen dem Gast vor der Reservierung oder spätestens bei der Reservierung klar kommuniziert worden sein. Dies geschieht idealerweise über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die online, in der Speisekarte oder am Eingang einsehbar sind, oder durch expliziten Hinweis bei der Reservierung (z.B. auf der Buchungsbestätigung).

Viele Restaurants legen in ihren AGB oder bei der Online-Reservierung klare Stornierungsfristen fest (oft 24 oder 48 Stunden vor der Reservierungszeit). Wird innerhalb dieser Frist storniert, fallen in der Regel keine Kosten an. Bei einer späteren Stornierung oder einem No-Show kann eine Gebühr fällig werden.

Die Höhe der Stornierungsgebühr darf nicht willkürlich sein. Sie sollte dem voraussichtlichen Schaden entsprechen. Oft wird ein Pauschalbetrag pro Person oder ein Prozentsatz des erwarteten Umsatzes (z.B. Kosten für ein durchschnittliches Menü) angesetzt. Solche Pauschalen sind nur dann zulässig, wenn sie angemessen sind und dem typischerweise zu erwartenden Schaden entsprechen. Der Gast hat grundsätzlich das Recht nachzuweisen, dass dem Restaurant kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Welche Praktiken sind üblich und rechtlich unbedenklich?

Um sich vor den finanziellen Folgen von No-Shows zu schützen, haben Restaurants verschiedene Methoden etabliert, die rechtlich meist unbedenklich sind, sofern sie transparent kommuniziert werden:

  • Anzahlung verlangen: Besonders bei großen Gruppen oder an stark nachgefragten Tagen kann das Restaurant eine Anzahlung pro Person verlangen. Diese wird mit der Rechnung verrechnet oder bei rechtzeitiger Stornierung erstattet.
  • Kreditkartendaten hinterlegen lassen: Der Gast gibt bei der Reservierung seine Kreditkartendaten an. Das Restaurant behält sich vor, im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung oder eines No-Shows einen vorher festgelegten Betrag abzubuchen.
  • Klare Stornierungsfristen definieren: Die Festlegung einer Frist (z.B. 24 oder 48 Stunden) bis zu der kostenlos storniert werden kann, ist eine gängige und faire Praxis.
  • Pauschalierte Stornierungsgebühren: Die Vereinbarung eines festen Betrags pro Person, der bei verspäteter Stornierung oder No-Show fällig wird, ist zulässig, wenn der Betrag angemessen ist und die Bedingungen klar kommuniziert wurden.

Wichtig ist immer die Information des Gastes. Steht nirgends etwas von Stornierungsbedingungen und Gebühren, wird es für das Restaurant schwierig, im Nachhinein etwas zu verlangen. Lesen Sie daher immer das Kleingedruckte, die AGB auf der Website oder achten Sie auf Hinweise bei der telefonischen oder persönlichen Reservierung.

Woran erkenne ich potenziell problematische Praktiken?

Obwohl Restaurants berechtigte Interessen haben, gibt es auch Praktiken, die rechtlich fragwürdig sein können:

  • Überhöhte Gebühren: Eine Stornierungsgebühr, die den potenziellen Umsatz pro Person deutlich übersteigt, könnte als unangemessen angesehen werden.
  • Fehlende Information: Wenn Sie erst im Nachhinein von einer Stornierungsgebühr erfahren, ist diese wahrscheinlich nicht wirksam vereinbart worden.
  • Gebühren bei Stornierung weit im Voraus: Eine Gebühr zu verlangen, wenn Sie Tage oder Wochen vor der Reservierung stornieren, ist in der Regel nicht gerechtfertigt, da das Restaurant genügend Zeit hat, den Tisch neu zu vergeben.
  • Gebühren ohne Nachweis eines Schadens: Wenn das Restaurant den Tisch problemlos anderweitig besetzen konnte, ist kein Schaden entstanden, und eine Gebühr wäre nicht rechtens (auch wenn die AGB etwas anderes sagen, könnte die Klausel unwirksam sein).

Seien Sie aufmerksam bei der Buchung, besonders bei Online-Portalen oder wenn Sie zur Angabe von Zahlungsdaten aufgefordert werden. Lesen Sie die Bedingungen genau durch.

Vergleich: Stornierungsbedingungen in verschiedenen Branchen

Die Handhabung von Stornierungen und Gebühren ist nicht nur in der Gastronomie relevant, sondern in vielen Dienstleistungsbereichen. Die Prinzipien sind oft ähnlich, die Details können sich aber unterscheiden:

DienstleistungTypische StornierungsfristÜbliche Vorgehensweise bei Nichterscheinen/SpätstornierungRechtliche Grundlage (vereinfacht)
Restaurantreservierung24-48 StundenPauschalgebühr pro Person, manchmal prozentual; selten voller Umsatz, da Schadensminderungspflicht besteht.Schadensersatz (entgangener Gewinn) nach BGB, basierend auf vereinbarten AGB.
HotelbuchungSehr variabel (Tag der Anreise bis Wochen vorher)Oft ein Prozentsatz des Gesamtpreises oder der Preis der ersten Nacht; bei nicht stornierbaren Raten 100%.Vertragsrecht (Beherbergungsvertrag), AGB sind Standard; Stornobedingungen sind zentraler Bestandteil des Vertrags.
Arzttermin24-48 StundenAusfallhonorar für den Arzt, wenn der Termin nicht anders vergeben werden konnte. Nicht von der Krankenkasse übernommen.Dienstvertrag; Forderung nach § 615 BGB (Annahmeverzug des Dienstberechtigten).
Friseur-/Kosmetiktermin24 StundenPauschalbetrag oder Prozentsatz des Behandlungspreises, wenn der Termin nicht nachbesetzt werden konnte.Dienstvertrag; ähnlich Arzttermin, basierend auf § 615 BGB.

Wie die Tabelle zeigt, ist das Prinzip des Schadensersatzes oder des Ausfallhonorars bei vielen Dienstleistungen ähnlich. Der Unterschied liegt oft in der Höhe der Forderung und der Stringenz, mit der sie durchgesetzt wird.

Kann man eine Reservierung im Restaurant stornieren?
Eine Reservierung abzusagen, ist keine große Sache. Es gibt kein Rechtsweg, der eingehalten werden muss, keine Formulare, keine Bürokratie. In der Regel genügt schon ein kurzer Anruf, und der Gastronom hat die Möglichkeit, den Tisch neu zu belegen.

Ihre Rechte als Verbraucher

Auch wenn Restaurants berechtigt sind, sich vor Verlusten zu schützen, haben Sie als Verbraucher Rechte:

  • Recht auf klare Information: Sie müssen über Stornierungsbedingungen und eventuelle Gebühren vor Abschluss der Reservierung informiert werden.
  • Prüfung der AGB: Sie haben das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen.
  • Nachweis des Schadens: Bei einer Klage muss das Restaurant nachweisen, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist und es sich bemüht hat, den Tisch neu zu vergeben. Eine unangemessen hohe Pauschale kann unwirksam sein.
  • Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen? Bei Online-Reservierungen könnte man an ein Widerrufsrecht denken. Allerdings sind Verträge über Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken, Beförderung von Personen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vom Widerrufsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das bedeutet, das übliche 14-tägige Widerrufsrecht gilt bei Restaurantreservierungen für einen bestimmten Termin nicht.

Was tun, wenn eine Stornierung notwendig ist?

Wenn Sie eine Reservierung nicht wahrnehmen können, ist der wichtigste Schritt: Kommunizieren Sie so früh wie möglich mit dem Restaurant! Rufen Sie an, schicken Sie eine E-Mail oder nutzen Sie die Stornierungsfunktion des Online-Portals. Halten Sie sich an die vom Restaurant vorgegebene Stornierungsfrist.

Auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist, lohnt sich oft ein Anruf. Schildern Sie Ihre Situation. Bei nachvollziehbaren Gründen wie Krankheit, familiären Notfällen oder unvorhergesehenen Ereignissen zeigen sich viele Gastronomen kulant und verzichten auf die Gebühr, besonders wenn sie den Tisch noch kurzfristig anderweitig vergeben können. Ehrlichkeit und frühzeitige Kommunikation sind hier der Schlüssel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q: Kann ich immer kostenlos stornieren, wenn das Restaurant keine Stornobedingungen nennt?

A: Wenn keine Bedingungen klar kommuniziert wurden, wird es für das Restaurant schwierig, eine Gebühr zu verlangen. Rechtlich ist aber auch ohne explizite AGB ein Anspruch auf Schadensersatz nach BGB möglich, wenn dem Restaurant ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. In der Praxis verzichten die meisten Restaurants ohne klare AGB auf die Geltendmachung von Gebühren, da der Aufwand oft zu hoch ist.

Q: Was passiert, wenn ich zu spät zur Reservierung komme?

A: Die meisten Restaurants halten einen reservierten Tisch für eine bestimmte Zeit nach dem vereinbarten Termin frei (z.B. 15-30 Minuten). Informieren Sie das Restaurant unbedingt telefonisch, wenn Sie sich verspäten. Ohne Benachrichtigung kann das Restaurant den Tisch nach Ablauf der Wartezeit anderweitig vergeben, und Ihre Reservierung verfällt. Eine Gebühr für verspätetes Erscheinen allein ist unüblich, aber wenn der Tisch wegen Ihres späten Erscheinens nicht anderweitig vergeben werden konnte und Sie ihn dann doch nicht mehr beanspruchen, könnte theoretisch ein Schaden entstehen.

Q: Darf das Restaurant meine Kreditkarte belasten, wenn ich nicht erscheine?

A: Ja, wenn Sie bei der Reservierung der Belastung Ihrer Kreditkarte im Falle eines No-Shows oder einer verspäteten Stornierung zugestimmt haben und die Bedingungen klar kommuniziert wurden (z.B. in den AGB oder bei der Online-Buchung). Diese Praxis dient der Absicherung des Restaurants.

Q: Ist die Stornogebühr immer so hoch wie der Preis des Essens?

A: Nein, in der Regel nicht. Die Stornogebühr soll den Schaden ersetzen, der dem Restaurant entstanden ist. Das ist meist der entgangene Gewinn, nicht der volle Umsatz. Der entgangene Gewinn berücksichtigt, dass das Restaurant auch Kosten (Wareneinsatz, Personal) gehabt hätte, wenn Sie gekommen wären. Pauschalierte Gebühren müssen angemessen sein und dem typischen Schaden entsprechen. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei speziellen Menüabenden, wo alle Waren exklusiv für die Reservierung bestellt wurden und nicht anderweitig verwendet werden können, könnte eine Gebühr nahe am vollen Menüpreis gerechtfertigt sein, aber auch hier muss das Restaurant nachweisen, dass der Schaden tatsächlich so hoch war.

Q: Was ist, wenn das Restaurant trotz meiner Stornierung den Tisch nicht anderweitig besetzen konnte?

A: Das ist genau der Punkt, an dem dem Restaurant ein Schaden entsteht. Wenn Ihre Stornierung nicht fristgerecht erfolgte und das Restaurant den Tisch trotz Bemühungen (z.B. Anbieten des Tisches für Laufkundschaft oder andere Anfragen) nicht neu besetzen konnte, kann es grundsätzlich Schadensersatz oder die vereinbarte Stornopauschale verlangen.

Fazit

Eine Restaurantreservierung ist mehr als nur eine unverbindliche Anfrage; sie ist eine Vereinbarung, die für beide Seiten gewisse Pflichten mit sich bringt. Gäste haben die Möglichkeit zu stornieren, sollten sich aber der Tatsache bewusst sein, dass dies Kosten für das Restaurant verursachen kann, wenn es nicht rechtzeitig geschieht. Restaurants ihrerseits dürfen Gebühren verlangen, müssen dies aber transparent kommunizieren und die Höhe der Gebühr im angemessenen Rahmen halten.

Um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, die Stornierungsbedingungen bei der Buchung zu prüfen. Im Falle einer notwendigen Stornierung ist offene und frühzeitige Kommunikation mit dem Restaurant der beste Weg. So tragen sowohl Gäste als auch Gastronomen dazu bei, dass das Miteinander in der Gastronomie fair und verständnisvoll bleibt und leere Tische zur Hauptessenszeit die Ausnahme bleiben.

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Bruno Auerei Leimen

Ich heiße Bruno Auerei Leimen und wurde 1979 in Heidelberg geboren. Seit über zwanzig Jahren widme ich mich leidenschaftlich der Entdeckung der kulinarischen Vielfalt Deutschlands. Nach meinem Studium der Literatur und des Journalismus an der Universität München habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Liebe zum Schreiben mit meiner Neugier für authentische regionale Küche zu verbinden. Heute arbeite ich als Gastronomiekritiker, habe drei Bücher über kulinarische Reisen veröffentlicht und schreibe regelmäßig für renommierte Magazine. Besonders schlägt mein Herz für traditionelle Gerichte und handwerklich gebrautes Bier.

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