Restaurantgutscheine sind ein beliebtes Geschenk für Feinschmecker und Genießer. Sie ermöglichen es, neue kulinarische Erlebnisse zu entdecken oder das Lieblingsrestaurant zu besuchen. Doch was passiert mit einem solchen Gutschein, wenn das Restaurant, für das er ausgestellt wurde, plötzlich seine Türen schließt? Diese Unsicherheit beschäftigt viele Inhaber von Restaurantgutscheinen.

Die Frage nach der Gültigkeit eines Gutscheins im Falle einer Geschäftsaufgabe, einer Insolvenz oder eines Besitzerwechsels ist komplex und hängt stark von den jeweiligen Umständen ab. Es gibt keine pauschale Antwort, da die rechtliche Situation von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird.
Die Beliebtheit von Restaurantgutscheinen
Es ist leicht zu verstehen, warum Restaurantgutscheine so gerne verschenkt werden. Sie bieten Flexibilität und die Möglichkeit, jemandem eine Freude zu machen, die direkt mit Genuss und Geselligkeit verbunden ist. Ob für das gemütliche Restaurant um die Ecke oder ein angesagtes neues Lokal – ein Gutschein verspricht einen schönen Abend. Meistens macht man sich beim Kauf oder Erhalt eines solchen Gutscheins Gedanken über dessen Gültigkeitsdauer. Die Möglichkeit, dass das Restaurant selbst nicht mehr existieren könnte, wird oft verdrängt oder gar nicht erst bedacht. Doch genau dieser Fall kann eintreten und wirft wichtige Fragen auf.
Die entscheidende Frage: Gültigkeit bei Schließung
Die zentrale Frage für den Inhaber eines Restaurantgutscheins ist natürlich: Ist mein Gutschein noch etwas wert, wenn das Restaurant nicht mehr geöffnet ist? Die Antwort darauf ist, wie erwähnt, nicht einfach und hängt vom genauen Grund der Schließung und den Umständen ab. Es ist wichtig, zwischen verschiedenen Szenarien zu unterscheiden, da jedes eine andere rechtliche Situation für den Gutschein mit sich bringt.
Szenario 1: Insolvenz des Restaurantbetreibers
Dies ist für Gutscheininhaber oft das ungünstigste Szenario. Wenn ein Restaurantbetreiber Insolvenz anmelden muss, wird ein sogenanntes Insolvenzverfahren eröffnet. Mit der Eröffnung dieses Verfahrens kann der Gutschein nicht mehr einfach im Restaurant eingelöst werden, da der Betrieb entweder eingestellt wurde oder unter Verwaltung steht.
Als Inhaber eines Gutscheins haben Sie in diesem Fall eine Forderung gegenüber dem insolventen Restaurantbetreiber. Diese Forderung entspricht dem Wert Ihres Gutscheins. Sie müssen diese Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Alle Gläubiger des insolventen Unternehmens melden ihre Forderungen an. Nach der Verwertung des Vermögens des Unternehmens und dem Abschluss des Insolvenzverfahrens wird das verbleibende Geld unter allen Gläubigern anteilig verteilt.
Leider ist es bei Insolvenzen im Gastronomiebereich oft so, dass die verfügbare Masse zur Verteilung sehr gering ist. Der Anteil, den Gläubiger auf ihre Forderungen erhalten, liegt daher meist deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Betrages. Das bedeutet, dass der finanzielle Verlust für den Gutscheininhaber in diesem Fall sehr hoch ist. Es ist unwahrscheinlich, einen Großteil des Gutscheinwertes zurückzuerhalten.
Informationen zu eröffneten Insolvenzverfahren können auf dem Justizportal des Bundes und der Länder gesucht und eingesehen werden. Dies kann ein erster Schritt sein, um herauszufinden, ob für das betreffende Restaurant ein Insolvenzverfahren läuft.
Szenario 2: Schließung ohne Insolvenz
Es kommt vor, dass ein Restaurant schließt, ohne dass der Betreiber insolvent ist. Gründe dafür können vielfältig sein, zum Beispiel die Aufgabe des Geschäfts aus Altersgründen, fehlende Nachfolge oder eine strategische Entscheidung. In diesen Fällen behalten die Gutscheine grundsätzlich ihren Wert. Der Unternehmer, der den Gutschein ausgestellt hat, ist auch nach der Schließung des Restaurants grundsätzlich verpflichtet, den Gutscheinwert zu erstatten.
Das Problem in der Praxis ist hier oft, den ehemaligen Betreiber zu erreichen. Wenn die Adresse nicht auf dem Gutschein steht oder der Unternehmer unter der zuletzt bekannten Adresse nicht mehr erreichbar ist, kann es schwierig sein, die Erstattung durchzusetzen. Rechtlich besteht der Anspruch auf Erstattung, aber die Durchsetzung kann aufwendig werden.
Szenario 3: Restaurant wird verkauft
Wird ein Restaurant verkauft, gibt es zwei Hauptmöglichkeiten, wie dieser Verkauf strukturiert sein kann. Entscheidend ist, ob das Geschäft als Ganzes, also als laufender Betrieb mit allen Aktiva und Passiva, verkauft wird, oder ob nur einzelne Vermögensgegenstände (wie Inventar) verkauft werden.

Sofern das Geschäft im Ganzen verkauft wurde und der neue Besitzer den Geschäftsbetrieb fortführt, kauft der neue Inhaber das gesamte Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehören auch die Verbindlichkeiten, die sich aus ausgestellten Gutscheinen ergeben. In diesem Fall ist der neue Eigentümer verpflichtet, die von seinem Vorgänger ausgestellten Gutscheine anzunehmen und einzulösen. Dies ist für Gutscheininhaber die beste Konstellation nach einer Betriebsübernahme.
Wurde das Geschäft hingegen nicht als Geschäft im Ganzen verkauft, sondern beispielsweise nur das Inventar oder die Immobilie, und der neue Betreiber startet ein komplett neues Geschäftskonzept, ohne die alten Verpflichtungen zu übernehmen, dann besteht keine automatische Verpflichtung des neuen Betreibers, die alten Gutscheine einzulösen. In diesem Fall müsste man sich an den vorherigen Betreiber wenden, und es gelten die Regeln von Szenario 2 (Schließung ohne Insolvenz) oder Szenario 1 (Insolvenz des alten Betreibers).
Szenario 4: Schließung und Wiedereröffnung
Manchmal schließt ein Restaurant vorübergehend und öffnet dann wieder. Hier ist entscheidend, wer das Restaurant wiedereröffnet.
- Wiedereröffnung durch denselben Besitzer: Wenn der Betreiber, der den Gutschein ausgestellt hat, das Restaurant nach einer Pause wieder eröffnet, bleibt der Gutschein innerhalb seiner ursprünglichen Gültigkeitsfrist gültig und kann eingelöst werden.
- Wiedereröffnung durch einen neuen Besitzer: Wenn das Restaurant unter neuem Namen oder Konzept von einem anderen Betreiber wiedereröffnet wird, stellt sich die Frage, was mit dem vorherigen Geschäft geschehen ist. War der vorherige Besitzer insolvent (Szenario 1) oder wurde das Restaurant mit allen Rechten und Pflichten an den neuen Besitzer verkauft (Szenario 3)? Hier sollte man versuchen, den Gutschein beim neuen Betreiber einzulösen und nachzufragen. Die Verpflichtung zur Einlösung besteht für den neuen Betreiber nur dann, wenn er das Geschäft als Ganzes übernommen hat.
Zusammenfassung der Szenarien
Szenario | Status des Gutscheins | Was tun? | Wahrscheinlichkeit der Einlösung/Erstattung |
---|---|---|---|
Insolvenz des Betreibers | Wird zur Forderung | Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. | Sehr geringer Anteil des Wertes (< 5%). |
Schließung ohne Insolvenz | Behält Wert | Anspruch auf Erstattung gegen den ehemaligen Betreiber. | Abhängig von der Erreichbarkeit des ehemaligen Betreibers. Rechtlich besteht Anspruch. |
Restaurant wird verkauft (als Ganzes) | Behält Wert | Gutschein beim neuen Besitzer zur Einlösung vorlegen. | Hohe Wahrscheinlichkeit, wenn Geschäft als Ganzes übernommen wurde. |
Schließung & Wiedereröffnung (selber Besitzer) | Behält Wert (innerhalb Frist) | Gutschein beim wiedereröffneten Restaurant einlösen. | Hoch. |
Schließung & Wiedereröffnung (neuer Besitzer) | Abhängig von den Umständen der Übergabe. | Beim neuen Besitzer nachfragen, ob Gutscheine des Vorgängers akzeptiert werden (prüfen, ob Geschäft als Ganzes verkauft wurde). | Kann variieren, abhängig von der Art des Verkaufs/der Übergabe. |
Häufig gestellte Fragen zu Restaurantgutscheinen bei Schließung
Ist mein Restaurantgutschein automatisch ungültig, wenn das Restaurant schließt?
Nein, nicht unbedingt. Die Gültigkeit hängt stark vom Grund der Schließung ab (Insolvenz, einfache Geschäftsaufgabe, Verkauf).
Was soll ich tun, wenn ich höre, dass das Restaurant insolvent ist?
Sie haben eine Forderung in Höhe des Gutscheinwertes. Informieren Sie sich über das eröffnete Insolvenzverfahren (z.B. über das Justizportal) und melden Sie Ihre Forderung schriftlich beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an.
Muss der neue Besitzer eines Restaurants die Gutscheine des Vorgängers akzeptieren?
Ja, wenn das Restaurant als Ganzes, also mit allen Rechten und Pflichten, vom neuen Besitzer übernommen wurde. Wenn nur z.B. die Immobilie oder das Inventar verkauft wurde und der neue Betreiber ein komplett neues Geschäft beginnt, besteht diese Pflicht in der Regel nicht.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schließung mit und ohne Insolvenz für meinen Gutschein?
Bei Insolvenz wird Ihr Gutschein zu einer Forderung, die Sie nur über das Insolvenzverfahren geltend machen können und bei der Sie voraussichtlich nur einen geringen Bruchteil des Wertes erhalten. Bei einer Schließung ohne Insolvenz behält der Gutschein seinen vollen Wert, und der ehemalige Betreiber ist zur Erstattung verpflichtet, auch wenn die Durchsetzung schwierig sein kann, falls er nicht mehr erreichbar ist.
Kann ich meinen Gutscheinwert immer in bar ausgezahlt bekommen, wenn das Restaurant schließt?
Ein Gutschein ist in erster Linie zum Einlösen der darauf vermerkten Leistung (Essen gehen) bestimmt, nicht zur Barauszahlung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht in der Regel nur dann, wenn die Einlösung der Leistung unmöglich geworden ist (z.B. durch Schließung) und der Aussteller des Gutscheins zur Erstattung verpflichtet ist (wie bei Schließung ohne Insolvenz oder Verkauf als Ganzes). Bei Insolvenz erhalten Sie keine Barauszahlung des vollen Wertes, sondern nur einen anteiligen Betrag im Rahmen des Verfahrens.
Fazit
Das Schicksal eines Restaurantgutscheins bei Schließung des Lokals ist leider oft ungewiss. Während bei einem Verkauf des Geschäfts als Ganzes oder einer Schließung ohne Insolvenz gute Chancen bestehen, den Wert des Gutscheins zu erhalten (entweder durch Einlösung beim neuen Betreiber oder Erstattung durch den alten), führt die Insolvenz des Restaurantbetreibers fast immer zu einem erheblichen Verlust des Gutscheinwertes. Es ist ratsam, Gutscheine zeitnah einzulösen und bei Anzeichen von Schwierigkeiten im Restaurant (z.B. plötzliche Schließungstage, Gerüchte) schnell zu handeln. Im Falle einer Schließung ist es wichtig, den genauen Grund herauszufinden, um die eigenen Rechte einschätzen und gegebenenfalls geltend machen zu können.
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