Das Strandhaus in Norderstedt, idyllisch gelegen am Ufer des Stadtparksees, ist weit mehr als nur eine einfache Gastronomie für Badegäste. Mit seiner einzigartigen Strandlage, dem freien Blick auf das Wasser und einer großzügigen Dachterrasse hat es sich über die Jahre einen Namen gemacht – sowohl als beliebter Treffpunkt als auch als außergewöhnlicher Veranstaltungsort. Doch trotz seiner Bekanntheit und Beliebtheit blieben die Türen des Strandhauses für mehrere lange Jahre verschlossen, was bei vielen Besuchern und potenziellen Veranstaltern für Bedauern sorgte.

Die Gründe für diese ungewöhnlich lange Schließung waren vielschichtig und führten letztendlich zu einem komplexen Rechtsstreit, der die Zukunft des Strandhauses lange Zeit in der Schwebe hielt. Nun aber gibt es endlich positive Nachrichten, die Hoffnung auf eine Wiederbelebung dieses besonderen Ortes machen.
Die lange Schließung und der Rechtsstreit
Der Hauptgrund für die mehrjährige Stilllegung des Betriebs war ein beträchtlicher Rechtsstreit. Dieser Konflikt entzündete sich zwischen dem vorherigen Betreiber der Location und den Stadtwerken Norderstedt, die Eigentümer der Immobilie sind. Über dreieinhalb Jahre lang lieferten sich die Parteien eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht. Kern des Streits war die Frage, ob die Stadtwerke den Mietvertrag mit ihrem Pächter wirksam kündigen konnten.
Die Stadtwerke Norderstedt hatten ursprünglich bereits im Jahr 2020 versucht, sich von ihrem Mieter zu trennen, nachdem es Unstimmigkeiten bezüglich des gastronomischen Angebots im Stadtpark gegeben hatte. Dieses Vorhaben gestaltete sich jedoch schwieriger als erwartet. Hintergrund war die Tatsache, dass ein Mitarbeiter der Stadtwerke, der zuvor auch Chef des Arriba-Bades gewesen war, den Pachtvertrag mit den betreffenden Gastronomen ohne Kenntnis seines Arbeitgebers um ganze 20 Jahre verlängert hatte. Diese eigenmächtige Verlängerung bildete die Grundlage für den langwierigen juristischen Kampf.
Die Auseinandersetzung durchlief mehrere Instanzen und landete schließlich am obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am 28. Februar wurde dort das endgültige Urteil gesprochen. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Stadtwerke Norderstedt. Mit diesem Urteil erlangten die Stadtwerke die volle Verfügungsgewalt über die Gastronomie im Strandhaus zurück. Wie die Stadtwerke in einer offiziellen Pressemitteilung erklärten, begrüßten sie diese Entscheidung, die aus ihrer Sicht nicht unerwartet gekommen sei.
Ein Blick in die Zukunft: Die Wiedereröffnung naht
Mit dem Ende des Rechtsstreits ist der Weg frei für einen Neuanfang. Die wichtigste Nachricht für alle Freunde des Strandhauses und des Stadtparks Norderstedt ist, dass die Wiedereröffnung geplant ist. Die Suche nach einem neuen Pächter wurde intensiviert, und es gibt bereits mehrere Bewerber, die Interesse an der Übernahme der Gastronomie gezeigt haben. Derzeit reichen diese Bewerber ihre Konzepte für das zukünftige gastronomische Angebot ein. Im Anschluss daran sollen die konkreten Verhandlungen beginnen.
Das ehrgeizige Ziel ist es, einen neuen Pächter bis zum Start der Badesaison im Mai 2024 gefunden zu haben. Konkret wird das traditionelle Saisonauftakt-Event „ParkErwachen“ am 1. Mai als erster möglicher Termin für die Wiederinbetriebnahme der Gastronomie genannt. Angesichts des sportlichen Zeitplans – vom Urteil Ende Februar bis Anfang Mai – ist klar, dass in dieser Saison möglicherweise noch einiges improvisiert werden muss.
Um auf Nummer sicher zu gehen und die Versorgung der Besucher beim „ParkErwachen“ zu gewährleisten, wurden vorsorglich zusätzliche Foodtrucks für die Veranstaltung gebucht. Dies unterstreicht die Entschlossenheit der Stadtpark Norderstedt GmbH, den Besuchern pünktlich zum Saisonstart wieder ein gastronomisches Angebot bieten zu können.
Was Badegäste erwarten können: Das anfängliche Angebot
Es gibt jedoch einige Einschränkungen für den neuen Pächter, zumindest in der Anfangsphase. Diese ergeben sich aus dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss für den Stadtpark. In diesem Beschluss ist das Strandhaus primär als Kiosk für das Strandbad vorgesehen. Das bedeutet, dass zunächst nur ein reduzierter gastronomischer Betrieb aufgenommen werden kann.
Vorerst darf das Strandhaus jährlich vom 1. Mai bis zum 1. September geöffnet sein. Die festen Öffnungszeiten sind dabei von 8 Uhr morgens bis 22 Uhr abends festgelegt. Wichtig ist zu wissen, dass exklusive Veranstaltungen wie Hochzeiten oder ausgiebige private Feiern, wie sie vor einigen Jahren im Strandhaus möglich waren, zunächst nicht angeboten werden können. Der Fokus liegt auf der Versorgung der Badegäste und Parkbesucher.
Für die Stadtpark Norderstedt GmbH und insbesondere für die Badegäste ist die wichtigste Veränderung, dass überhaupt wieder Snacks und Getränke im Strandhaus angeboten werden können. Im vergangenen Jahr stellte die fehlende Gastronomie an dieser Stelle eine große Herausforderung dar. Mit der Wiedereröffnung ist zumindest der Kioskbetrieb gesichert, was die Attraktivität des Strandbades und des gesamten Seeparks deutlich erhöht.

Langfristige Visionen für das Strandhaus
Auch wenn die anfänglichen Möglichkeiten des Strandhauses durch den Planfeststellungsbeschluss begrenzt sind, gibt es klare langfristige Pläne für den Standort. Die Verantwortlichen möchten den Ort weiterentwickeln und ihn zukünftig ganzjährig als Event-Location nutzbar machen – auch über die klassischen Öffnungszeiten hinaus. Dies würde dem Strandhaus wieder seine frühere Bedeutung als vielseitiger Veranstaltungsort zurückgeben.
Um diese Vision umzusetzen, sind jedoch einige Schritte erforderlich. Zum einen müsste das Planungsrecht gemeinsam mit der Stadt Norderstedt geändert werden. Dies wäre notwendig, um die Nutzung über den reinen Kioskbetrieb für das Strandbad hinaus rechtlich zu ermöglichen. Zum anderen wären bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Gebäude ist derzeit energetisch nicht für den Winterbetrieb ausgelegt. Um eine ganzjährige Nutzung zu ermöglichen, müssten entsprechende Umbauten durchgeführt werden. Diese langfristigen Pläne zeigen das Potenzial, das im Strandhaus Norderstedt steckt, und die Ambition, es wieder zu einem zentralen Anziehungspunkt im Stadtpark zu machen.
Mehr als nur das Strandhaus: Der Stadtpark Norderstedt im Überblick
Das Strandhaus ist ein wichtiger Teil des größeren Ganzen: des Stadtpark Norderstedt. Der Park selbst ist ein weitläufiges und vielseitiges Areal, das sich als perfektes Ausflugsziel für unterschiedlichste Interessen präsentiert. Ob Sie Entspannung suchen, aktiv sein möchten oder die Natur genießen wollen – der Stadtpark bietet für jeden etwas.
Nördlich von Hamburg gelegen und gut erreichbar, ist der Park weit mehr als nur eine Grünanlage. Er versteht sich als grünes Begegnungszentrum für Menschen aller Altersgruppen. Das Areal umfasst über 720.000 Quadratmeter und gliedert sich in drei zusammenhängende Bereiche: den Seepark, den Waldpark und den Feldpark. Diese Struktur geht auf die Landesgartenschau 2011 zurück, für die das Gelände aufwändig gestaltet wurde. Seit 2012 steht der Park als Stadtpark Norderstedt der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Im Seepark, dem östlichen Teil, liegt der große See, der dem Strandhaus seine besondere Lage verleiht. Hier finden sich neben dem ARRIBA Strandbad Attraktionen wie ein Aussichtssteg, eine Promenade und eine Wasserski-Anlage. Ein Rundweg um den See lädt zum Spaziergang ein und führt vorbei an Riesenschaukeln und einer großzügigen Hundeauslaufzone.
Der Waldpark bietet mit seinen verschiedenen Rundwegen durch Birkenwald, Heidelandschaft und Moor eine naturnahe Erfahrung. Hier befindet sich auch die Waldbühne für Veranstaltungen und ein Kletterpark am Rand. Staudenlichtungen sorgen für Abwechslung auf den Wegen.
Der Feldpark ist ideal für Spiel, Sport und Entspannung. Hier kommen Sportbegeisterte auf ihre Kosten mit Angeboten wie Adventure Golf, einem Soccer-Platz, einem Hochseilgarten, dem „FitnessFeld“ und einem Slackline-Parcours. Aber auch ruhigere Attraktionen wie ein Bauernhof mit Streichelzoo, ein Kräuter-Erlebnisgarten, das Norderstedter Arboretum und eine Obstbaumwiese sind hier zu finden.
Die Vielfalt des Parks wird durch ein buntes Rahmenprogramm ergänzt, das von Kinderfesten bis zum Norderstedter Stadtfest reicht.
Praktische Informationen für Ihren Besuch
Ein Besuch des Stadtparks Norderstedt bietet zahlreiche Möglichkeiten. Für viele ist ein Spaziergang oder eine Laufrunde um den Stadtparksee ein fester Bestandteil ihres Parkbesuchs. Der Rundweg um den See hat eine Länge von etwa 3,5 Kilometern und wird als einfach eingestuft. Die durchschnittliche Gehzeit beträgt ungefähr 52 Minuten. Der Weg ist beliebt, bietet aber zu bestimmten Zeiten auch ruhige Abschnitte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für Besucher ist die Parkordnung, die sicherstellen soll, dass alle Gäste ihren Aufenthalt genießen können und die Anlagen geschützt werden. Die Parkordnung gilt für den gesamten eingezäunten Bereich des Stadtparks.

Darf man im Stadtpark Norderstedt grillen?
Diese Frage interessiert viele Besucher. Laut Parkordnung ist das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen grundsätzlich verboten. Das Grillen ist an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im gesamten Stadtpark untersagt. Von Montag bis Freitag (außer feiertags) ist das Grillen erlaubt, jedoch nur an den dafür vorgesehenen Stellen im Stadtpark. Sollten diese Grillplätze belegt sein, wird das Grillen auf anderen Flächen geduldet, solange Mobiliar und Flächen nicht beschädigt und andere Besucher nicht belästigt werden. Die anfallende Asche muss in den bereitgestellten Aschetonnen entsorgt werden.
Weitere wichtige Regeln im Überblick:
- Der Stadtpark ist täglich von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet.
- Das Betreten des Geländes und die Benutzung der Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr.
- Hunde sind im gesamten Park an der Leine zu führen, mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundeauslauffläche. Hunde dürfen nicht auf Spielplätze oder in Wasserflächen (außer Hundetrink-/badestelle). Die Notdurft ist zu entsorgen.
- Das Baden im Stadtparksee ist ausschließlich im ARRIBA Strandbad erlaubt.
- Das Füttern von Wildtieren, Enten und Schwänen ist strengstens untersagt.
- Die Benutzung von Drohnen und ferngesteuerten Flug- oder Wasserfahrzeugen ist verboten (Ausnahmen bedürfen schriftlicher Genehmigung).
Diese Regeln tragen dazu bei, den Park für alle Besucher und die Natur gleichermaßen zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen zum Strandhaus und Stadtpark
Hier beantworten wir einige der wichtigsten Fragen, die sich Besucher stellen könnten:
Wann öffnet das Strandhaus Norderstedt wieder?
Das Strandhaus soll bis zum Beginn der Badesaison im Mai 2024 wieder öffnen. Das Ziel ist der 1. Mai 2024, auch wenn aufgrund des straffen Zeitplans anfänglich improvisiert werden muss. Der Kioskbetrieb ist für die Saison gesichert.
Was wird im Strandhaus Norderstedt angeboten?
In der Anfangsphase wird das Strandhaus primär als Kiosk für das Strandbad betrieben. Es wird ein reduziertes gastronomisches Angebot mit Snacks und Getränken geben.
Kann ich im Strandhaus Norderstedt Hochzeiten oder große Partys feiern?
Nein, in der ersten Saison nach der Wiedereröffnung sind exklusive Veranstaltungen wie Hochzeiten oder große Feiern aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Vorgaben nicht möglich.
Wie lange ist das Strandhaus geöffnet?
Vorerst darf das Strandhaus jährlich vom 1. Mai bis 1. September mit festen Öffnungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr geöffnet sein.
Was sind die langfristigen Pläne für das Strandhaus?
Langfristig soll das Strandhaus zu einer ganzjährig nutzbaren Event-Location weiterentwickelt werden. Dies erfordert jedoch Änderungen im Planungsrecht und bauliche Anpassungen für den Winterbetrieb.
Wie lang ist eine Runde um den Stadtparksee?
Der Rundweg um den Stadtparksee ist 3,5 Kilometer lang und dauert zu Fuß etwa 52 Minuten.
Gibt es im Stadtpark Norderstedt ein Strandbad?
Ja, im Seepark befindet sich das ARRIBA Strandbad, wo das Baden im Stadtparksee erlaubt ist.
Fazit
Nach einer langen Phase der Ungewissheit und des Stillstands kehrt endlich wieder Leben ins Strandhaus am Stadtparksee Norderstedt ein. Das Ende des Rechtsstreits ebnet den Weg für die Wiedereröffnung, die pünktlich zur Badesaison im Mai 2024 erfolgen soll. Auch wenn der Betrieb zunächst auf einen Kiosk für Badegäste beschränkt ist, ist dies ein wichtiger erster Schritt. Die langfristige Vision, das Strandhaus wieder zu einer bedeutenden Event-Location zu entwickeln, bietet spannende Perspektiven für die Zukunft. Gemeinsam mit den vielfältigen Attraktionen des gesamten Stadtparks bleibt Norderstedt ein attraktives Ziel für Freizeit und Erholung, und das wiedererwachte Strandhaus wird zweifellos ein zentraler Anziehungspunkt sein.
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