Das Steinhuder Meer, Niedersachsens größtes Binnengewässer, liegt nur rund 30 Kilometer von der Landeshauptstadt Hannover entfernt und zieht jährlich unzählige Besucher an. Mit seiner maritimen Atmosphäre, eingebettet in einen über 400 Quadratkilometer großen Naturpark, bietet es eine einzigartige Mischung aus Erholung, Wassersport und Naturerlebnissen. Der See selbst ist mit einer durchschnittlichen Tiefe von nur 1,35 Metern – an der tiefesten Stelle knapp drei Meter – ein ideales Revier für Badefreunde, Segler und Surfer. Doch wer ist eigentlich für dieses Naturjuwel verantwortlich und welche Regeln gilt es zu beachten, um die empfindliche Balance zwischen Tourismus und Naturschutz zu wahren?
Wem gehört das Steinhuder Meer und wer verwaltet es?
Eine der häufigsten Fragen ist die nach dem Eigentümer des Steinhuder Meeres. Die Antwort ist klar: Das Steinhuder Meer befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen. Diese staatliche Zugehörigkeit bringt verschiedene Verantwortlichkeiten mit sich, die auf mehrere Institutionen verteilt sind. Lediglich die historische Insel Wilhelmstein bildet eine Ausnahme und gehört weiterhin zum Haus Schaumburg-Lippe.

Die primäre Verwaltung des Sees obliegt der fiskalischen Domänenverwaltung, repräsentiert durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim. Ihre Ziele sind vielfältig und müssen oft gegensätzliche Interessen unter einen Hut bringen. Einerseits steht die Förderung des Tourismus im Vordergrund, der eine wichtige wirtschaftliche Säule für die Region darstellt. Andererseits ist der Naturschutz ein übergeordnetes Ziel, um die einzigartige Flora und Fauna des Sees und seiner Umgebung zu erhalten. Zusätzlich verfolgt die Domänenverwaltung ein fiskalisches Ziel im Sinne einer wirtschaftlichen Verwaltung der Landesflächen. Diese Verwaltung richtet sich nach den politischen Vorgaben mehrerer Landesministerien: dem Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie dem Nds. Finanzministerium. Auch der Masterplan „Natürlich Steinhuder Meer - Touristisches Zukunftskonzept Steinhuder Meer 2017“ dient als wichtige Orientierung.
Neben der Domänenverwaltung spielt die Region Hannover eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Regeln und Verordnungen. Sie fungiert als Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Ordnungsbehörde gemäß der Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO). Damit ist sie maßgeblich für die Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen zuständig. Gleichzeitig ist die Region Hannover Naturpark-Vertragspartner und stellt die Geschäftsführung des Naturparkes Steinhuder Meer. Diese Doppelrolle unterstreicht die enge Verflechtung von Verwaltung und Naturschutz.
Eine weitere wichtige Institution ist der NLWKN (Niedersächsicher Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Die Betriebsstelle Sulingen des NLWKN agiert als Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD) und verfügt über ein Seenkompetenzzentrum speziell für das Steinhuder Meer. Der NLWKN ist zudem ein zentraler Fachdienstleister für den Seeeigentümer, die Domänenverwaltung. Seine Expertise ist unerlässlich für das Verständnis und den Schutz des komplexen Ökosystems.
Regeln für Wassersport und Nutzung: Der Gemeingebrauch
Die Nutzung des Steinhuder Meeres ist durch klare Regeln definiert, die in der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer (DStMVO) festgelegt sind. Der sogenannte Gemeingebrauch umfasst Aktivitäten, die ohne vorherige Anmeldung und kostenlos ausgeübt werden dürfen. Dies betrifft nicht nur das Steinhuder Meer selbst, sondern auch angrenzende Gewässer wie den Hagenburger Kanal, die Großenheidorner Kanäle, den Meerbach, das Abschlusswehr und den „Ententeich“.
Zum Gemeingebrauch zählen:
- Baden: Das Schwimmen ist an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
- Befahren des Gewässers mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb: Dazu gehören beispielsweise SUP-Boards, Kanus und Kajaks.
- Befahren des Gewässers mit batteriebetriebenen Elektromotoren: Hier gibt es eine klare Leistungsgrenze von bis zu 7,35 kW (10 PS).
- Eissport: Sofern die Eisdecke sicher ist, ist Schlittschuhlaufen und ähnlicher Eissport gestattet.
- Einleiten von Niederschlagswasser: In bestimmtem Umfang ist auch das Einleiten von Niederschlagswasser von Dachflächen geregelt.
Es ist wichtig zu wissen, dass wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße gegen die DStMVO zum Ausschluss vom Gemeingebrauch führen können. Zudem gibt es strikte Einschränkungen in den Naturschutzgebieten am West- und Ostufer, die durch Bojenketten und große Schilder gekennzeichnet sind. Dort gilt ein generelles Befahrens- und Betretungsverbot, und auch Baden ist in diesen Zonen untersagt. Dieses Verbot erstreckt sich vom 15. September bis zum 30. Oktober auch auf die Sperrzone, die sich direkt an das Naturschutzgebiet Westufer Steinhuder Meer anschließt.
Welche Bootsklassen sind erlaubt?
Für das Befahren im Rahmen des Gemeingebrauchs sind, wie erwähnt, kleine Fahrzeuge ohne Eigenantrieb oder mit batteriebetriebenen Elektromotoren bis 7,35 kW (10 PS) zugelassen. Zusätzlich gibt es eine Längenbegrenzung: Die Rumpflänge des Bootes darf 7,60 Meter nicht überschreiten. Eine Tiefgangbegrenzung ist in der DStMVO nicht explizit normiert, jedoch ist die geringe durchschnittliche Tiefe des Sees von 1,35 Metern ein natürlicher limitierender Faktor für größere oder tiefgehende Boote. Trotz dieser Beschränkungen ist das Steinhuder Meer ein beliebtes Revier für den Segelsport und Austragungsort regelmäßiger Regatten. Die Tatsache, dass hier sogar Weltmeisterschaften, wie beispielsweise in der Bootsklasse Flying Dutchman mit Teilnehmern aus aller Welt, stattfinden, unterstreicht die Bedeutung des Sees für den Segelsport.
Fahrverbote zum Schutz der Natur
Um das empfindliche Ökosystem des Steinhuder Meeres zu schützen, insbesondere während sensibler Phasen für die Tierwelt, gibt es klare Fahrverbote. Das bekannteste ist das Winterfahrverbot.
Das Winterfahrverbot
Nach § 14 DStMVo ist das Steinhuder Meer in der Zeit vom 01. November bis zum 19. März eines jeden Jahres für das Befahren gesperrt. Dieses Verbot dient in erster Linie dem Vogelschutz. Das Steinhuder Meer und seine Uferzonen sind ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten, darunter seltene Arten wie Blässgänse, Gänsesäger und Löffelenten. Die Winterruhe, die ihnen durch das Fahrverbot gewährt wird, trägt maßgeblich zum Erhalt und zur Erhöhung der Bestände dieser Tiere bei. Erfreulicherweise zeigen die Bestandszahlen seltener Vögel eine positive Entwicklung, was die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahme belegt. Lediglich der Bereich der Surfeinsatzstelle darf noch bis zum 15. November von Segel- und Kitesurfern genutzt werden, um einen gleitenden Übergang zur Winterpause zu ermöglichen.
Das Nachtfahrverbot
Ein weiteres wichtiges Verbot ist das Nachtfahrverbot, das in § 11 DStMVO geregelt ist. Es besagt, dass das Steinhuder Meer ab 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang nicht befahren werden darf. Die genauen Zeiten variieren naturgemäß täglich mit dem Sonnenstand. Dieses Verbot dient in erster Linie der Gefahrenabwehr, da die Navigation auf dem See bei Dunkelheit risikoreich ist. Es kommt aber auch nachtaktiven Tieren zugute, die den See als Lebensraum oder zur Übernachtung nutzen, wie beispielsweise der Fischotter.
Fischerei und Angeln am Steinhuder Meer
Die fischereiliche Nutzung des Steinhuder Meeres ist ebenfalls geregelt und wird durch zwei Pächter ausgeübt: den Fischerverein Steinhude e.V. und den Anglerverband Niedersachsen e.V.
Der Fischerverein Steinhude e.V. betreibt die Fischerei im Nebenerwerb und nutzt dabei traditionelle Fanggeräte wie Reusen, Zug- und Stellnetze. Besonders hervorzuheben ist die traditionelle Korbfischerei mit der Reuse, die in ausgewiesenen Fangparzellen in Ufernähe praktiziert wird. Die Fischer tragen maßgeblich zur Pflege der Fischbestände bei und sind gleichzeitig Hüter eines alten Handwerks, das eng mit der Geschichte des Ortes Steinhude verbunden ist.
Der Anglerverband Niedersachsen e.V. ist für die Ausübung der Angelfischerei (Sportfischerei) zuständig. Angler dürfen sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus fischen. Für interessierte Angler wird ein vertraglich definiertes Kontingent an Angelkarten über eine Online-Plattform (www.hejfish.com) angeboten, was eine moderne Form der Zugänglichkeit darstellt (pers. Mitteilung ArL Leine-Weser 2020).
Die Insel Wilhelmstein: Festung und Kleinod
Ein absolutes Highlight und ein Muss für jeden Besucher des Steinhuder Meeres ist die künstlich aufgeschüttete Insel Wilhelmstein. Erbaut im 18. Jahrhundert unter Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe, diente sie ursprünglich als Festung. Heute beherbergt die Insel ein Museum, das Einblicke in ihre bewegte Geschichte gibt. Vom Turm der ehemaligen Festung bietet sich den Besuchern ein herrlicher Panoramablick über das gesamte Steinhuder Meer und die umliegende Landschaft. Die Insel ist nicht nur historisch interessant, sondern auch ein Ort der Erholung mit einem Restaurant und zwei Gästehäusern, die Übernachtungsmöglichkeiten bieten.
Die Insel Wilhelmstein ist bequem mit dem Schiff erreichbar. Von April bis Oktober verkehren Linienschiffe sowie die traditionellen hölzernen Segelschiffe, die sogenannten Auswandererboote, von Steinhude oder Mardorf zur Insel. Die Auswandererboote, zugelassen für 25 bis 30 Personen und sowohl mit Segeln als auch mit Motoren ausgestattet, verdanken ihren Namen der historischen Kleinstaaterei in der Region. Sie ermöglichten einst die Überfahrt zwischen dem Fürstentum Schaumburg-Lippe und dem Königreich Hannover (später Preußen). Heute bringen sie Passagiere je nach Bedarf zur Insel oder auch zu verschiedenen Anlegestellen am Nordufer und wieder zurück nach Steinhude.
Steinhude und Mardorf: Touristische Zentren am Ufer
An den Ufern des Steinhuder Meeres liegen zwei bedeutende touristische Zentren, die unterschiedliche Reize bieten: Steinhude im Süden und Mardorf im Norden.
Steinhude: Einst ein bescheidenes Fischer- und Weberdorf, hat sich Steinhude zu einem lebhaften Touristenzentrum entwickelt. Der Ortskern besticht durch zahlreiche kleine Fachwerkhäuser, die eine charmante Atmosphäre schaffen. Eine besondere Attraktion ist das historische Scheunenviertel. Diese Fachwerkscheunen wurden im 18. Jahrhundert am Ortsrand errichtet, um die Brandgefahr durch gelagertes Heu und Stroh im Dorf zu minimieren. Nachdem sie lange Zeit verfielen, wurden sie ab 1997 im Rahmen eines Projekts für die Expo 2000 in Hannover restauriert. Heute beherbergen die denkmalgeschützten Gebäude Restaurants, Geschäfte, Ausstellungen und das Informationszentrum des Naturparkes Steinhuder Meer.

Steinhude ist berühmt für seine Aal-Spezialitäten. Der Räucheraal ist eine lokale Delikatesse, die in vielen Restaurants angeboten wird. Die Fische werden teilweise noch traditionell mit dem Steinhuder Torfkahn gefangen und vor Ort in mehreren Räuchereien zubereitet, was ein authentisches kulinarisches Erlebnis verspricht.
Ein weiteres Highlight in Steinhude ist die künstlich angelegte Badeinsel. Diese ist nur für Fußgänger und Radfahrer über eine Brücke erreichbar und bietet einen schönen Sandstrand, ausgedehnte Liegeflächen und zahlreiche Spielgeräte, was sie zu einem idealen Ziel für Familien macht.
In Steinhude finden sich zudem mehrere interessante Museen. Gleich neben dem Scheunenviertel lädt die Schmetterlingsfarm, ein kleines Privatmuseum, zu einem Besuch ein. In einer tropischen Pflanzenwelt können Besucher von Februar bis Anfang November rund 400 farbenprächtige Falter beobachten. Das angeschlossene „Insektarium“ zeigt zudem verschiedene Insektenarten wie Käfer, Tausendfüßler und Spinnen. Nicht weit vom Hafen entfernt befindet sich in einem schönen Fachwerkbau das Fischer- und Webermuseum sowie das Spielzeugmuseum, das historische Puppen, Puppenhäuser, Blechspielzeug, Autos und Eisenbahnen aus dem 19. und 20. Jahrhundert präsentiert.
Mardorf: Nördlich des Sees gelegen, ist Mardorf das zweite touristische Zentrum. Obwohl der historische Ortskern mit seinen Fachwerkhäusern nicht direkt am Wasser liegt, führt ein Spaziergang durch ein Waldgebiet zu einer fünf Kilometer langen Uferpromenade. An zahlreichen Stegen liegen Hunderte von Segelbooten, was Mardorf zu einem wichtigen Zentrum für den Segelsport macht. Weiter östlich finden sich ein Badestrand und ein eigener Surfstrand, der besonders bei Wind- und Kitesurfern beliebt ist.
Sowohl in Steinhude als auch in Mardorf sowie an anderen Stellen am Süd- und Nordufer können Besucher Boote mieten, um das Meer auf eigene Faust zu erkunden. Das Angebot reicht von Tret- und Elektrobooten über Segelboote bis hin zu Kanus und SUP-Boards (siehe auch Frage Nr. 14).
Der Naturpark Steinhuder Meer: Ein Paradies für Naturliebhaber
Das Steinhuder Meer und der gleichnamige Naturpark sind nicht nur ein beliebtes Wassersportrevier, sondern auch ein überaus attraktives Ziel für Naturliebhaber. Mit seinen Mooren, Wäldern und Binnendünen bietet der Park eine beeindruckende landschaftliche Vielfalt und ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Für aktive Besucher bietet der Naturpark ein gut ausgebautes Netz an Wander- und Radwegen. Ein besonders beliebter Weg ist der rund 32 Kilometer lange Rundweg, der einmal komplett um den See führt und immer wieder herrliche Ausblicke auf das Wasser und die umliegende Natur bietet. Um die empfindliche Natur zu schützen und gleichzeitig Tierbeobachtungen zu ermöglichen, wurde ein System aus Promenaden, Brücken, Stegen, Plattformen und Türmen geschaffen. Von diesen erhöhten Punkten aus können Besucher, insbesondere Brut- und Rastvögel, beobachten, ohne die Tiere in ihren Lebensräumen zu stören.
Die Moorlandschaften im Osten und die Feuchtgebiete im Westen des Steinhuder Meeres sind besonders beeindruckend und ökologisch wertvoll. Mitarbeiter des Naturparks bieten regelmäßig geführte Wanderungen und Radtouren durch diese Gebiete an, bei denen man mehr über die artenreiche Tierwelt und die besondere Vegetation erfahren kann. Einen guten Einblick in den Lebensraum Moor und seine Entwicklung bietet der Moorgarten in Hagenburg, der nur wenige Kilometer von Steinhude entfernt an einem Rundwanderweg liegt und jederzeit zugänglich ist.
Kulturelle Entdeckungen in der Umgebung
Die Region rund um das Steinhuder Meer bietet nicht nur Natur und Wassersport, sondern auch interessante kulturelle Ziele, die einen Abstecher lohnen.
Etwa 18 Kilometer westlich von Steinhude liegt das Kloster Loccum. Es zählt zu den besterhaltenen Klosteranlagen Deutschlands und bietet einen faszinierenden Einblick in mittelalterliche Architektur und Klosterleben.
Im kleinen Ort Idensen, rund zehn Kilometer südlich von Steinhude, steht die Sigwardskirche, eine uralte romanische Kirche, deren Geschichte bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht. Der wuchtige Westturm gehört zu den ältesten in Norddeutschland. Die kleine romanische Glocke gilt als die älteste Glocke Niedersachsens. Besonders beeindruckend sind die Wand- und Deckenmalereien, die ebenfalls neun Jahrhunderte überdauert haben und ein einzigartiges Zeugnis mittelalterlicher Kunst darstellen.
Nur wenige Kilometer vom Kloster Loccum entfernt befindet sich der Dinopark Münchehagen. Dieses Freilichtmuseum gibt Einblicke in eine noch viel ältere Geschichte der Region. Ausgrabungen belegen, dass hier vor 140 Millionen Jahren riesige Saurier entlang wanderten und ihre Trittspuren hinterließen. Im Park sind über 230 Rekonstruktionen von Sauriern und anderen ausgestorbenen Tierarten in Originalgröße zu sehen. In der Schaupräparationswerkstatt können Besucher Wissenschaftlern bei der Arbeit zusehen.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie: Ein wichtiger Schutzauftrag
Für ein Gewässer von der Größe und Bedeutung des Steinhuder Meeres gelten auch überregionale Schutzbestimmungen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), eine europäische Umweltrichtlinie, die am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten ist.
Europäische Richtlinien müssen, anders als Verordnungen, zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte dies durch Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, der Länderwassergesetze und den Erlass untergesetzlicher Regelwerke wie der Oberflächenwasserverordnung und der Grundwasserverordnung. Die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie sind somit vollständig in der nationalen Gesetzgebung verankert.
Das Hauptziel der Wasserrahmenrichtlinie für Oberflächengewässer – wozu Fließgewässer, Seen, Übergangs- und Küstengewässer zählen – ist das Erreichen eines „guten ökologischen Zustands“ und eines „guten chemischen Zustands“ bis spätestens 2027 (nach Fristverlängerung). Die Beurteilung dieser Zustände erfolgt anhand bestimmter Qualitätskomponenten. Für den guten ökologischen Zustand sind vorrangig biologische Komponenten wie Phytoplankton, Wasserpflanzen, wirbellose Tiere am Gewässergrund oder Fische maßgebend. Für den chemischen Zustand werden bestimmte Schadstoffe bewertet.
Grundsätzlich erstreckt sich die Wasserrahmenrichtlinie auf alle Gewässer. Für die Bewirtschaftungsplanung und die Berichterstattung an Brüssel wurde jedoch ein „Abschneidekriterium“ eingeführt: Wasserkörper mit einem Einzugsgebiet unter 10 km² und Stillgewässer mit einer Fläche kleiner als 50 Hektar müssen nicht betrachtet werden. Da das Steinhuder Meer eine Wasserfläche von über 50 Hektar aufweist, ist die Wasserrahmenrichtlinie auch für dieses Gewässer verpflichtend. Dies bedeutet, dass kontinuierlich Anstrengungen unternommen werden müssen, um den ökologischen und chemischen Zustand des Sees zu verbessern und die europäischen Schutzziele zu erreichen.
Häufig gestellte Fragen zum Steinhuder Meer
- Was ist das Besondere am Steinhuder Meer?
- Das Steinhuder Meer ist Niedersachsens größtes Binnengewässer und bietet eine einzigartige Kombination aus Naturpark, Wassersportrevier und historisch-kulturellen Sehenswürdigkeiten wie der Insel Wilhelmstein. Seine geringe Tiefe macht es ideal für bestimmte Wassersportarten, während der umgebende Naturpark seltene Moor- und Feuchtgebiete schützt und vielen Vogelarten ein Zuhause bietet.
- Wer ist nach dem Gesetz für den See verantwortlich?
- Die Hauptverantwortung liegt beim Land Niedersachsen als Eigentümer. Die Verwaltung erfolgt durch die fiskalische Domänenverwaltung (Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser). Die Region Hannover ist zuständig als Untere Naturschutz-, Wasser- und Ordnungsbehörde. Der NLWKN fungiert als Fachdienstleister und Seenkompetenzzentrum.
- Was fällt unter den Gemeingebrauch?
- Der Gemeingebrauch umfasst Aktivitäten auf dem Wasser, die ohne Anmeldung und kostenlos erlaubt sind. Dazu gehören Baden, Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb (SUP, Kanu) oder mit Elektromotoren bis 7,35 kW (10 PS), Eissport und das Einleiten von Niederschlagswasser in bestimmtem Umfang.
- Warum darf das Steinhuder Meer im Winter nicht befahren werden?
- Das Fahrverbot vom 01. November bis 19. März dient dem Schutz der Vögel. Das Steinhuder Meer ist ein wichtiges Überwinterungs- und Rastgebiet für seltene Vogelarten. Die Winterruhe ist essentiell für deren Bestandsentwicklung.
- Was regelt das Nachtfahrverbot?
- Das Nachtfahrverbot gilt von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang. Es dient der Gefahrenabwehr bei Dunkelheit und schützt nachtaktive Tiere, die auf dem See leben oder ihn nutzen.
- Wer darf am Steinhuder Meer fischen?
- Die Fischerei wird durch zwei Pächter ausgeübt: den Fischerverein Steinhude e.V. (Nebenerwerbsfischerei mit Netzen etc.) und den Anglerverband Niedersachsen e.V. (Sportfischerei vom Ufer und Boot). Angelkarten für Sportfischer sind online erhältlich.
- Welche Bootsklassen sind erlaubt?
- Im Rahmen des Gemeingebrauchs sind kleine Fahrzeuge ohne Eigenantrieb oder mit Elektromotoren bis 7,35 kW (10 PS) erlaubt. Die Rumpflänge darf 7,60 m nicht überschreiten. Eine Tiefgangbegrenzung gibt es nicht explizit, aber die geringe Seetiefe limitiert größere Boote natürlich.
- Kann ich auch ohne eigenes Boot das Steinhuder Meer erkunden?
- Ja, es gibt Fahrgastschiffe und traditionelle Auswanderer-Segelboote, die Rundfahrten und Fahrten zur Insel Wilhelmstein sowie zu verschiedenen Anlegestellen anbieten. Zudem können an verschiedenen Stellen Tret-, Elektro- und Segelboote, Kanus und SUP-Boards gemietet werden.
- Was bedeutet die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) für das Steinhuder Meer?
- Da das Steinhuder Meer größer als 50 Hektar ist, ist die EG-WRRL für es verpflichtend. Ziel ist das Erreichen eines „guten ökologischen Zustands“ und eines „guten chemischen Zustands“ bis 2027, beurteilt anhand biologischer und chemischer Qualitätskomponenten.
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