Wie alt ist Reiskirchen?

Reiskirchen: Jubiläumsfeier platzt wegen Datum

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In der Gemeinde Reiskirchen herrscht derzeit eine Mischung aus Überraschung und leichter Enttäuschung. Monatelange Planungen für ein großes Jubiläumsjahr 2025, das den 1050. Geburtstag des Ortes feiern sollte, sind jäh gestoppt worden. Der Grund dafür ist eine aufsehenerregende Neubewertung des Alters von Reiskirchen durch das Hessische Staatsarchiv in Darmstadt. Statt auf das Jahr 975 bezieht sich die erste gesicherte Erwähnung des Ortes nun auf das Jahr 1238. Dies bedeutet, dass Reiskirchen nach aktuellem Forschungsstand nicht 1050, sondern erst 787 Jahre alt ist.

Wie alt ist Reiskirchen?
Geburtstag geplatzt: Reiskirchen ist nach Gutachten erst 787 Jahre alt. Anlässlich Reiskirchens „1050. Geburtstag“ trafen sich seit September 2024 der Ortsbeirat von Reiskirchen und Vertreter von Reiskirchener Vereinen, um für das Jahr 2025 eine Jubiläumsfeier auf die Beine zu stellen.

Die Nachricht kam zu einem Zeitpunkt, als die Vorbereitungen für das geplante Festjahr bereits in vollem Gange waren. Seit September 2024 hatten sich der Ortsbeirat und Vertreter der Reiskirchener Vereine regelmäßig getroffen, um die Feierlichkeiten für 2025 zu organisieren. Geplant war ein umfangreiches Programm, das sich über mehrere Monate erstrecken sollte. Die erste Auftaktveranstaltung war für Mai 2025 rund um die historische Kirche und den alten Pfarrhof vorgesehen. Dieser Termin war bewusst gewählt, da er sich am 24. Mai 975 orientierte, dem bisher angenommenen Datum der Ersterwähnung.

Die Basis der ursprünglichen Feierpläne

Die Annahme, Reiskirchen sei im Jahr 975 erstmals urkundlich erwähnt worden, war keineswegs neu oder willkürlich. Sie basierte auf einer Urkunde von Kaiser Otto II., ausgestellt am 24. Mai 975 in Frankfurt. In diesem Dokument schenkte Otto II. seinem Getreuen Otbreht eine Besitzung namens „Richolueschiricha“, die dem Gerrich gerichtlich entzogen worden war. Der Wortlaut der Urkunde beschreibt die Lage dieser Besitzung als „in comitatu Hildilini comitis et in pago Logenahe situm“, was übersetzt bedeutet: „die Besitzungen in Reiskirchen in der Grafschaft Hidelinis im Lahngau“. Diese Urkunde galt lange Zeit als der erste schriftliche Beleg für die Existenz von Reiskirchen.

Auf dieser Grundlage wurde bereits im Jahr 1975 eine große 1000-Jahrfeier in Reiskirchen ausgerichtet. Ein bedeutendes Ereignis dieser Feierlichkeiten war die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an die Gemeinde. Diese Plakette ist eine besondere Auszeichnung, die das Land Hessen an Gemeinden und Städte verleiht, die auf ein mindestens 750-jähriges Bestehen zurückblicken können und dieses Jubiläum in einem feierlichen Rahmen begehen. Die Zahl des Jubiläums muss dabei durch 25 teilbar sein, was bei 1000 Jahren der Fall war. Für die Verleihung der Plakette ist der Nachweis des Jubiläumsalters durch eine aktuelle Stellungnahme des zuständigen Hessisches Staatsarchivs erforderlich. Damals, im Jahr 1975, bestätigte das Archiv die Möglichkeit, sich auf die Urkunde von 975 zu beziehen.

Die aufkommenden Zweifel und das neue Gutachten

Das Problem mit der Urkunde von 975 liegt in ihrer geografischen Beschreibung. Die Formulierung „in der Grafschaft Hidelinis im Lahngau“ ist nicht eindeutig genug, um sie zweifelsfrei nur einem einzigen Ort zuzuordnen. Tatsächlich existiert nicht nur Reiskirchen im Landkreis Gießen, sondern auch ein Reiskirchen bei Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis. Beide Orte könnten theoretisch mit der Beschreibung in der kaiserlichen Urkunde von 975 gemeint sein. Aus diesem Grund hatte das Hessische Staatsarchiv in der Vergangenheit beiden Ortschaften die Genehmigung erteilt, sich bei ihren jeweiligen Jubiläumsfeiern auf dieses Datum zu beziehen.

In jüngerer Zeit stellte sich jedoch in Reiskirchen im Landkreis Gießen die Frage nach der genauen historischen Wahrheit. Die Archivarin der Gemeinde wollte wissen: Wie alt ist unser Reiskirchen wirklich? Hat sich der Forschungsstand in den letzten 50 Jahren seit der 1000-Jahrfeier von 1975 weiterentwickelt? Um diese Fragen zu beantworten, wurde ein neues Gutachten beim Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt in Auftrag gegeben. Ein solches Ersterwähnungsgutachten verfolgt das Ziel, das erste *sichere* Datum aus einer *verlässlichen* Quelle als offizielles Datum der Ersterwähnung festzulegen. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung aller relevanten historischen Dokumente.

Das Ergebnis: Eine neue Perspektive auf die Geschichte

Das Ergebnis des neuen Gutachtens brachte die eingangs erwähnte Überraschung. Nach gegenwärtigem Forschungsstand wird die Urkunde aus dem Jahr 975 weiterhin auf beide Orte – Reiskirchen bei Gießen und Reiskirchen bei Wetzlar – bezogen. Eine eindeutige Identifikation mit einem der beiden Orte ist nach wie vor nicht möglich. Daher kann dieses Datum nach den strengeren Kriterien für eine gesicherte Ersterwähnung nicht mehr herangezogen werden.

Die Archivare in Darmstadt überprüften daraufhin weitere historische Quellen, um das früheste zweifelsfreie Zeugnis für Reiskirchen im Landkreis Gießen zu finden. Sie wurden fündig in einer Urkunde des Kloster Arnsburg aus dem Oktober des Jahres 1238. In diesem Dokument fungiert ein „Siffridus plebanus de Richoluiskirchen“ als Zeuge. Übersetzt bedeutet dies „Siegfried, Pfarrer von Reiskirchen“. Der Inhalt der Urkunde betrifft einen Vergleich zwischen dem Kloster Arnsburg und einem Ritter namens Rudolf von Burkhardsfelden bezüglich strittiger Rechte in den Orten „Hunclenrode“ und „Heimenrode“. Entscheidend ist die Nennung eines Pfarrers aus Richoluiskirchen.

Der aktuelle Forschungsstand in der historischen Literatur sieht bei dieser Urkunde des Klosters Arnsburg aus dem Jahr 1238 keinen Bezug zu Reiskirchen bei Wetzlar. Stattdessen wird sie eindeutig Reiskirchen im Landkreis Gießen zugeordnet. Dies macht das Jahr 1238 zur ersten gesicherten urkundlichen Erwähnung des Ortes Reiskirchen im Landkreis Gießen. Siegfried, der Pfarrer, ist somit die erste namentlich bekannte Person, die in direktem Zusammenhang mit diesem Reiskirchen steht.

Ersterwähnung versus Gründungsjahr

Es ist wichtig zu betonen, dass das Datum der Ersterwähnung keinesfalls gleichbedeutend mit einem Gründungsjahr für Reiskirchen ist. Historiker und Archäologen sind sich weitgehend einig, dass Orte wie Reiskirchen, die in Urkunden des 10. oder 13. Jahrhunderts erscheinen, in der Regel schon lange vor ihrer ersten schriftlichen Nennung existierten. Die erste urkundliche Erwähnung bedeutet lediglich, dass der Ort zu diesem Zeitpunkt wichtig genug war oder in einen Kontext geriet (wie eine Schenkung oder ein Rechtsstreit), der seine schriftliche Festhaltung in einem Dokument zur Folge hatte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Reiskirchen bereits lange vor dem Jahr 1000 besiedelt war und existierte, möglicherweise sogar seit der Zeit der fränkischen Landnahme. Doch solange es keine eindeutigen schriftlichen oder archäologischen Beweise gibt, die sich einem früheren Datum zuordnen lassen, gilt das Jahr 1238 als das Datum der ersten *gesicherten* schriftlichen Nennung für Reiskirchen im Landkreis Gießen.

Diese Unterscheidung zwischen dem tatsächlichen Alter eines Ortes und dem Datum seiner ersten urkundlichen Erwähnung ist in der Geschichtswissenschaft von grundlegender Bedeutung. Die Ersterwähnung ist ein Ankerpunkt für die schriftliche Geschichte, aber nicht unbedingt der Beginn der Besiedlungsgeschichte. Für Reiskirchen bedeutet dies, dass der Ort zwar schon sehr alt ist, seine Geschichte aber erst ab 1238 zweifelsfrei schriftlich belegt ist.

Vergleich der Daten

Um die Situation zu verdeutlichen, kann man die beiden Daten gegenüberstellen:

DatumBasis der DatierungEindeutigkeit der Zuordnung zu Reiskirchen (Landkreis Gießen)
975Urkunde Kaiser Otto II.Nein (kann auch Reiskirchen bei Wetzlar meinen)
1238Urkunde Kloster Arnsburg (Nennung eines Pfarrers)Ja (nach aktuellem Forschungsstand)

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Absage der 1050-Jahrfeier im Jahr 2025 ist natürlich enttäuschend für alle, die bereits viel Zeit und Mühe in die Planung investiert haben. Die bisherigen Planungen liegen nun „auf Eis“, wie es im Text heißt. Das bedeutet aber nicht das Ende aller Jubiläumsgedanken. Mit dem Jahr 1238 als neuer Basis für die Ersterwähnung rückt ein anderes Jubiläum in den Fokus: das 800-jährige Jubiläum. Reiskirchen könnte demnach im Jahr 2038 seinen 800. Geburtstag der gesicherten urkundlichen Nennung feiern. Das Schöne daran: Ein detailliertes Konzept für eine Jubiläumsfeier liegt durch die Vorarbeiten für 2025 bereits vor. Die damals gesammelten Ideen und die aufgebaute Organisationsstruktur könnten für die Feier im Jahr 2038 wiederbelebt und angepasst werden.

Die Verschiebung des Jubiläums um 13 Jahre gibt der Gemeinde und ihren Vereinen zusätzliche Zeit, die Feierlichkeiten noch sorgfältiger vorzubereiten. Es ist auch eine Gelegenheit, die Geschichte von Reiskirchen im Lichte des neuen Gutachtens zu betrachten und die Bedeutung der historischen Forschung hervorzuheben. Die Episode zeigt eindrücklich, wie lebendig und sich ständig weiterentwickelnd die Geschichtswissenschaft ist und dass auch scheinbar feststehende Daten durch neue Erkenntnisse oder strengere methodische Kriterien hinterfragt und korrigiert werden können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum konnte die 1050-Jahrfeier nicht stattfinden?

Die Feier basierte auf der Annahme, Reiskirchen sei im Jahr 975 erstmals urkundlich erwähnt worden. Ein neues Gutachten des Hessischen Staatsarchivs hat festgestellt, dass die Urkunde von 975 nicht eindeutig Reiskirchen im Landkreis Gießen zugeordnet werden kann. Die erste gesicherte Erwähnung ist nun auf das Jahr 1238 datiert.

War die 1000-Jahrfeier im Jahr 1975 also falsch?

Die Feier von 1975 basierte auf dem damaligen Forschungsstand und der Interpretation der Urkunde von 975, die auch vom Staatsarchiv seinerzeit für beide Reiskirchen als gültig erachtet wurde. Aus heutiger Sicht ist die Zuordnung von 975 nicht mehr eindeutig gesichert, was die Basis der Feier von 1975 historisch gesehen fragwürdig macht, auch wenn sie damals auf der Grundlage der verfügbaren Informationen stattfand.

Ist Reiskirchen wirklich erst 787 Jahre alt?

Nein, Reiskirchen ist sehr wahrscheinlich älter. Das Jahr 1238 ist das Datum der *ersten gesicherten urkundlichen Erwähnung*. Der Ort selbst existierte aller Wahrscheinlichkeit nach schon deutlich früher, möglicherweise vor dem Jahr 1000. Man feiert bei solchen Jubiläen die schriftliche Nennung, nicht unbedingt die Gründung.

Warum gab es die Verwirrung mit dem Jahr 975?

Die Urkunde von Kaiser Otto II. aus dem Jahr 975 beschreibt den Ort „Richolueschiricha“ geografisch nicht so präzise, dass er zweifelsfrei von einem anderen Ort gleichen Namens (Reiskirchen bei Wetzlar) unterschieden werden kann. Dies führte zu der Unsicherheit und der Notwendigkeit eines neuen Gutachtens.

Wird es nun eine andere Jubiläumsfeier geben?

Ja, es ist wahrscheinlich. Mit dem Jahr 1238 als neuer Basis könnte Reiskirchen im Jahr 2038 sein 800-jähriges Jubiläum der Ersterwähnung feiern. Die Planungen für 2025 können dafür genutzt werden.

Wer hat das neue Gutachten erstellt?

Das neue Gutachten zur Ersterwähnung von Reiskirchen wurde vom Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt erstellt, der zuständigen Institution für historische Dokumente in Hessen.

Die Geschichte von Reiskirchen hat durch das neue Gutachten eine spannende Wendung genommen. Auch wenn die unmittelbar bevorstehende Jubiläumsfeier nun nicht stattfinden kann, bietet die neue Erkenntnis die Chance, die Ortsgeschichte aus einer neuen Perspektive zu betrachten und sich auf ein zukünftiges Jubiläum im Jahr 2038 vorzubereiten. Die Arbeit des Hessisches Staatsarchivs unterstreicht die Bedeutung der kontinuierlichen historischen Forschung und die Sorgfalt, mit der historische Daten bewertet werden müssen.

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Bruno Auerei Leimen

Ich heiße Bruno Auerei Leimen und wurde 1979 in Heidelberg geboren. Seit über zwanzig Jahren widme ich mich leidenschaftlich der Entdeckung der kulinarischen Vielfalt Deutschlands. Nach meinem Studium der Literatur und des Journalismus an der Universität München habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Liebe zum Schreiben mit meiner Neugier für authentische regionale Küche zu verbinden. Heute arbeite ich als Gastronomiekritiker, habe drei Bücher über kulinarische Reisen veröffentlicht und schreibe regelmäßig für renommierte Magazine. Besonders schlägt mein Herz für traditionelle Gerichte und handwerklich gebrautes Bier.

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